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Regierungsdirektor

Index Regierungsdirektor

Regierungsdirektor (RD, RDir, RegDir) ist in Deutschland eine Amtsbezeichnung für ein Amt eines Beamten in der Laufbahngruppe des höheren Dienstes in der Bundes- oder Landesverwaltung im zweiten Beförderungsamt.

35 Beziehungen: Abteilungsleiter, Alimentationsprinzip, Amt (Beamtenrecht), Amtsbezeichnung, Beamter (Deutschland), Befähigung zum Richteramt, Behörde, Behördenleiter, Bundesbesoldungsgesetz, Bundesbesoldungsordnung, Bundesebene (Deutschland), Bundesverwaltung (Deutschland), Deutschland, Dienststelle, Direktor (Amtsbezeichnung), Eingangsamt, Höherer Dienst, Höherer nichttechnischer Verwaltungsdienst, Juristenausbildung in Deutschland, Landesverwaltung, Laufbahngruppe, Leitender Regierungsdirektor, Master, Ministerialdirektor, Ministerialdirigent, Ministerialrat, Ministerium, Präsident (Verwaltung), Rechtsreferendariat, Rechtswissenschaft, Referatsleiter, Referent (Behörde), Technischer Verwaltungsdienst, Universität, Vorbereitungsdienst.

Abteilungsleiter

Ein Abteilungsleiter (auch AL oder AbtL) ist eine Führungskraft und ein Manager, welche die Organisationseinheit der Abteilung leitet.

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Alimentationsprinzip

Das Alimentationsprinzip zählt im deutschen Beamtenrecht zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums (vgl. Grundgesetz (GG)).

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Amt (Beamtenrecht)

Schaubild Das Amt im Beamtenrecht wird unterschieden in das Statusamt sowie das abstrakte und das konkrete Funktionsamt.

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Amtsbezeichnung

Die Amtsbezeichnung gibt das statusrechtliche Amt eines Amtsträgers (Beamter oder Richter) in Deutschland an.

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Beamter (Deutschland)

Ein Beamter in Deutschland (Bundes-, Landes-, Kommunalbeamter) steht gegenüber seinem Dienstherrn in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis.

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Befähigung zum Richteramt

Eine Person mit Befähigung zum Richteramt (umgangssprachlich auch „Volljurist“ genannt) ist in Deutschland, wer ein rechtswissenschaftliches Studium an einer Universität mit der ersten Prüfung und einen anschließenden Vorbereitungsdienst (Rechtsreferendariat) mit der zweiten Staatsprüfung (Abs. 1 DRiG) erfolgreich abgeschlossen hat oder ordentlicher Professor der Rechtswissenschaft an einer deutschen Universität ist (Abs. 1 DRiG).

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Behörde

Behörde (auch Amt im organisatorischen Sinne genannt) ist eine öffentliche Stelle, die die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt, die ihr aufgrund materieller Gesetze aufgegeben sind.

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Behördenleiter

Ein Behördenleiter (auch Dienststellenleiter, Amtsleiter oder veraltet Amtsvorsteher oder Dienstvorsteher) ist der Leiter einer Behörde oder Dienststelle.

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Bundesbesoldungsgesetz

Das Bundesbesoldungsgesetz regelt die Besoldung für Bundesbeamte, Bundesrichter, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit sowie – eingeschränkt – die Besoldung der Beamten in den Ländern Berlin, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und dem Saarland.

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Bundesbesoldungsordnung

Die Bundesbesoldungsordnungen A, B, R und W (nichtamtliche Abkürzung: BBesO) sind in Deutschland Teil des Bundesbesoldungsgesetzes (BBesG).

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Bundesebene (Deutschland)

Die Bundesebene (auch Bund genannt) ist in Deutschland die oberste Ebene in der Hierarchie des Staatsmodells des Bundesstaates.

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Bundesverwaltung (Deutschland)

Die Bundesverwaltung bezeichnet in Deutschland die Behörden und Einrichtungen des Bundes, die mit dem Vollzug von Bundesangelegenheiten betraut sind.

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Deutschland

Deutschland (Vollform des Staatennamens seit 1949: Bundesrepublik Deutschland) ist ein Bundesstaat in Mitteleuropa.

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Dienststelle

Dienststelle ist im deutschen Sprachgebrauch eine funktionale Organisationseinheit einer öffentlich-rechtlichen Institution, die eine bestimmte organisatorische Selbständigkeit und ein bestimmtes Aufgabengebiet hat.

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Direktor (Amtsbezeichnung)

Direktor ist in Deutschland die Amtsbezeichnung eines Beamten in der Laufbahngruppe des höheren Dienstes in der Bundes-, Landes- oder Kommunalverwaltung, meist im zweiten Beförderungsamt.

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Eingangsamt

Eingangsamt (auch Einstiegsamt) ist im deutschen Beamtenrecht das unterste Amt in einer Laufbahn.

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Höherer Dienst

Der höhere Dienst (hD) – in einigen Bundesländern auch Zweites Einstiegsamt der zweiten Laufbahngruppe bzw.

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Höherer nichttechnischer Verwaltungsdienst

Höherer nichttechnischer Verwaltungsdienst bezeichnet im deutschen Beamtenrecht eine Laufbahn innerhalb der Laufbahngruppe des höheren Dienstes.

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Juristenausbildung in Deutschland

Juristisches Staatsexamen in Tübingen um 1851/52 Die Juristenausbildung in Deutschland bezeichnet die erforderliche Ausbildung für den Zugang zu juristischen Berufen.

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Landesverwaltung

Die Landesverwaltung bzw.

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Laufbahngruppe

In Laufbahngruppen sind in Deutschland Laufbahnen der Beamten und Soldaten zusammengefasst, die gleichwertige Vor- und Ausbildungen voraussetzen.

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Leitender Regierungsdirektor

Leitender Regierungsdirektor (LRD, LRDir) ist in Deutschland eine Amtsbezeichnung für ein Amt eines Beamten in der Laufbahngruppe des höheren Dienstes in der Bundes- oder Landesverwaltung im dritten Beförderungsamt.

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Master

Der Master (englisch; oder, von lateinisch Magister) ist der zweithöchste akademische Grad und wird nach erfolgreichem Abschluss eines Masterstudiums von Universitäten oder gleichgestellten (Fach-)Hochschulen vergeben.

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Ministerialdirektor

Ministerialdirektor (MD, MDir, MinDir) ist in Deutschland die Amtsbezeichnung eines Beamten mit herausgehobener Dienststellung.

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Ministerialdirigent

Ministerialdirigent (MDg, MinDirig, Mdgt) ist in Deutschland eine Amtsbezeichnung von Beamten in Bundesministerien und anderen obersten Bundesbehörden sowie in den obersten Landesbehörden.

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Ministerialrat

Ministerialrat (MR, in Österreich MinR) ist in Deutschland und Österreich eine Amtsbezeichnung für leitende Beamte in Laufbahnen des höheren Dienstes in einem Ministerium oder in einer obersten Bundesbehörde.

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Ministerium

Ein Ministerium (lateinisch „Dienst“), schweizerisch Departement (aus französisch département, wörtlich für „Abteilung“), ist eine oberste Behörde eines Staates.

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Präsident (Verwaltung)

Der Titel eines Präsidenten wird auch außerhalb des Staatsrechts (siehe auch Staatspräsident) gebraucht.

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Rechtsreferendariat

Als Rechtsreferendariat wird in Deutschland der ungefähr zwei Jahre (früher drei Jahre) dauernde Vorbereitungsdienst nach dem ersten Staatsexamen im Fach Rechtswissenschaften (amtliche Bezeichnung erste Prüfung, auch Referendarexamen genannt) bezeichnet, der mit dem zweiten Staatsexamen (amtliche Bezeichnung zweite Staatsprüfung; umgangssprachlich bzw. historisch Assessorexamen, großes Staatsexamen), mit dem die Anwärter die Befähigung zum Richteramt (Abs. 1 DRiG) erhalten, endet.

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Rechtswissenschaft

Schultheiß Die Rechtswissenschaft (in Deutschland auch Jura, lateinisch für „die Rechte“; in Österreich und der Schweiz Jus, für „das Recht“) oder Jurisprudenz (von, „Klugheit des Rechts“), auch Juristerei genannt, ist die Wissenschaft vom Recht, seinen Erscheinungsformen und seiner Anwendung und in diesem Zusammenhang auch die Bezeichnung eines Studienfachs.

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Referatsleiter

Interne Organisation eines fiktiven Bundesministeriums Ein Referatsleiter (abgekürzt RL, RefL oder RefLtr) ist eine Führungskraft, die in einer größeren Organisation ein Referat führt und für dessen Arbeitsgebiet zuständig ist.

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Referent (Behörde)

Referent („melden“, „berichten“; vormals als Hilfsreferent bezeichnet) ist eine Funktionsbezeichnung im öffentlichen Dienst Deutschlands.

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Technischer Verwaltungsdienst

Technischer Verwaltungsdienst bezeichnet in Deutschland eine Gruppe von Laufbahnen für Beamte, die verwandte Vor- und Ausbildungen voraussetzen.

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Universität

alternativtext.

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Vorbereitungsdienst

Vorbereitungsdienst bezeichnet in Deutschland die von Beamten zur Vorbereitung auf ihr späteres Amt nach der entsprechenden Laufbahnverordnung abzuleistende Laufbahnausbildung.

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