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Rechtsbehelf

Index Rechtsbehelf

Ein Rechtsbehelf ist ein in einem Verfahren rechtlich zugelassenes Gesuch, mit dem eine behördliche oder gerichtliche Entscheidung angefochten werden darf, damit diese aufgehoben oder geändert wird.

68 Beziehungen: Abänderungsklage, Ablehnungsgesuch, Aktivlegitimation, Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Anfechtung, Anhörungsrüge, Anschlussberufung, Anschlussrevision, Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Appellationsgericht, Arbeitsgerichtsgesetz, Ausschlussfrist, Begnadigung, Berufung (Recht), Beschwerde (deutsches Recht), Bundesverfassungsgericht, Certiorari, Common Law, Dienstaufsicht, Dienstaufsichtsbeschwerde, Einsprache, Einspruch, Erinnerung (Recht), Erkenntnisverfahren, Fachaufsicht, Fachaufsichtsbeschwerde, Finanzgerichtsordnung, Frist, Gegenvorstellung, Gesetz zur Reform des Zivilprozesses, Gesetzeskraft, Grundrechte, Habeas Corpus, Hemmung (Recht), Iudex a quo, Iudex ad quem, Kassation (Rechtsbehelf), Kassatorische Entscheidung, Latein, Mandamus, Menschenrechte, Oberbegriff, Petition, Rechtliches Gehör, Rechtsaufsicht, Rechtsbehelfsbelehrung, Rechtsmittel, Rechtspfleger, Rechtspflegergesetz (Deutschland), Reformatio in peius, ..., Revision (Recht), Tantum devolutum, quantum appellatum, Urteilsberichtigung, Verfahrensrüge, Verfassungsbeschwerde (Deutschland), Versäumnisurteil, Verwaltungsprozessrecht (Deutschland), Verwaltungsrecht, Verwaltungsverfahrensgesetz, Vollstreckungsabwehrklage, Vorläufiger Rechtsschutz, Widerspruch (Recht), Wiederaufnahme des Verfahrens, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Wikisource, Writ, Zivilprozessrecht (Deutschland), Zwangsvollstreckungsrecht. Erweitern Sie Index (18 mehr) »

Abänderungsklage

Die Abänderungsklage ist ein Rechtsbehelf, der in der deutschen Zivilprozessordnung (ZPO) in geregelt ist.

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Ablehnungsgesuch

Ein Ablehnungsgesuch, auch Befangenheitsantrag genannt, ist ein Antrag, durch welchen ein an einem (Gerichts-)Verfahren Beteiligter die Besorgnis geltend machen kann, ein anderer Prozessbeteiligter (Richter, Sachverständiger) sei befangen.

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Aktivlegitimation

Die Aktivlegitimation (auch Sachlegitimation oder Sachbefugnis genannt)Thomas/Putzo, ZPO 42.

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Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

Parlamentsgebäudes in Wien Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (A/RES/217, UN-Doc. 217/A-(III)) oder kurz AEMR ist eine rechtlich nicht bindende Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen zu den Menschenrechten.

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Anfechtung

Der Rechtsbegriff Anfechtung bezeichnet die nachträgliche einseitige Beseitigung von Rechtsfolgen durch einen Betroffenen.

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Anhörungsrüge

Die Anhörungsrüge ist ein Rechtsbehelf im deutschen Prozessrecht, der es erlaubt, Verstöße einer Entscheidung gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör (Abs. 1 GG) geltend zu machen, wenn gegen die Entscheidung ein fachgerichtliches Rechtsmittel oder ein anderer Rechtsbehelf nicht (mehr) gegeben ist.

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Anschlussberufung

Eine Anschlussberufung bezeichnet im deutschen Recht eine spezifische prozessuale Situation beim Rechtsbehelf der Berufung.

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Anschlussrevision

Eine Anschlussrevision bezeichnet eine spezifische prozessuale Situation beim Rechtsmittel der Revision.

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Antrag auf gerichtliche Entscheidung

Ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung ist im weiteren Sinne jede ausdrücklich geäußerte Anregung an ein Gericht, eine bestimmte Entscheidung zu treffen oder einen Sachverhalt aufzuklären.

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Appellationsgericht

Appellationsgericht Litauens Ein Appellationsgericht, auch Berufungsgericht genannt, ist ein übergeordnetes Gericht, das über Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen nachgeordneter Gerichte urteilt, wobei diese zusammenfassend als Appellation bezeichnet werden.

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Arbeitsgerichtsgesetz

Das Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) bildet die Grundlage für die Arbeitsgerichtsbarkeit in der Bundesrepublik Deutschland.

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Ausschlussfrist

Als Ausschlussfrist (auch Verfallsfrist oder Präklusionsfrist genannt) wird im deutschen Privatrecht (Entsprechendes gilt für das Österreichische Zivilrecht, in der Schweiz werden die entsprechenden Fristen Verwirkungsfristen genannt) eine Frist bezeichnet, nach deren Ablauf Ansprüche, aber auch Rechte (auch Gestaltungsrechte) erlöschen bzw.

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Begnadigung

Begnadigung ist der Erlass, die Umwandlung, die Ermäßigung oder die Aussetzung einer rechtskräftig verhängten Strafe, Nebenstrafe, Disziplinarstrafe oder Geldbuße bei Ordnungswidrigkeiten.

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Berufung (Recht)

Die Berufung, auch Appellation, ist ein Rechtsmittel gegen ein Urteil der ersten Instanz.

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Beschwerde (deutsches Recht)

Die Beschwerde (lat. gravamen, zu gravis „schwer“) ist ein Rechtsbehelf gegen Entscheidungen, Beschlüsse und Maßnahmen einer Behörde oder eines Gerichts.

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Bundesverfassungsgericht

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ist in der Bundesrepublik Deutschland als Verfassungsgericht des Bundes sowohl ein unabhängiges Verfassungsorgan der Justiz, ranggleich mit den anderen obersten Bundesorganen, als auch der oberste Gerichtshof auf Bundesebene.

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Certiorari

Certiorari steht für.

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Common Law

__KEIN_INHALTSVERZEICHNIS__ Mischsysteme, die zum Teil aus Common Law bestehen (hellblau). Das Common Law ist ein in vielen englischsprachigen Ländern vorherrschender Rechtskreis, der sich nicht nur auf Gesetze, sondern auch auf maßgebliche richterliche Urteile der Vergangenheit – sogenannte Präzedenzfälle – stützt (Fallrecht) und durch richterliche Auslegung weitergebildet wird (Richterrecht).

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Dienstaufsicht

Die Dienstaufsicht ist entweder im staatlichen Organisationsrecht eine Weisungsbefugnis und die Befugnis einer hierarchisch übergeordneten Behörde, in der Sache durch Kontrolle die Art und Weise vorgenommener Geschäftsvorfälle zu überwachen oder in der Organisationslehre die wichtigste Funktion von Disziplinarvorgesetzten (bei der Bundeswehr jedes Vorgesetzten).

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Dienstaufsichtsbeschwerde

Die Dienstaufsichtsbeschwerde ist im deutschen Verwaltungsrecht ein form- und fristloser Rechtsbehelf, mit dem die Verletzung einer Dienstpflicht eines Amtsträgers gerügt werden kann und der sich an die Dienstaufsicht oder die vorgesetzte Dienststelle oder an den Dienstvorgesetzten wendet.

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Einsprache

Die Einsprache ist das erstinstanzliche Rechtsmittel im schweizerischen Recht und entspricht grundsätzlich im übrigen deutschsprachigen Raum dem Einspruch.

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Einspruch

Der Einspruch ist.

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Erinnerung (Recht)

Die Erinnerung ist im deutschen Recht ein Rechtsbehelf, der in gesetzlich bestimmten Fällen gegen Entscheidungen und Maßnahmen zulässig ist.

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Erkenntnisverfahren

Erkenntnisverfahren sind im deutschen Recht die staatlich geregelten Verfahren vor den ordentlichen Gerichten (Zivil- und Strafgerichte) sowie den Gerichten der allgemeinen und besonderen Verwaltungsgerichtsbarkeit zur Herbeiführung einer rechtskräftigen Entscheidung.

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Fachaufsicht

Die Fachaufsicht ist in Deutschland die Aufsicht über die Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit von Verwaltungshandeln.

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Fachaufsichtsbeschwerde

Die Fachaufsichtsbeschwerde ist ein auf Überprüfung der Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit gerichteter Rechtsbehelf.

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Finanzgerichtsordnung

Die Finanzgerichtsordnung, kurz FGO, ist ein deutsches Bundesgesetz, welches das Gerichtsverfahren vor den Finanzgerichten regelt.

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Frist

Eine Frist ist ein bestimmter oder zumindest bestimmbarer Zeitraum, der vor, innerhalb oder nach einem bestimmten Ereignis liegen oder Rechtswirkungen auslösen kann.

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Gegenvorstellung

Die Gegenvorstellung ist ein formloser Rechtsbehelf in Deutschland, der aber vor höheren Gerichten dem dort üblichen Anwaltszwang unterliegt.

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Gesetz zur Reform des Zivilprozesses

Das Gesetz zur Reform des Zivilprozesses, kurz Zivilprozessreformgesetz – ZPO-RG ist ein umfangreiches deutsches Artikelgesetz, mit dem „der Zivilprozess durch eine grundlegende Strukturreform bürgernäher, effizienter und transparenter“ gestaltet werden sollte.

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Gesetzeskraft

Unter Gesetzeskraft oder Inkrafttreten wird der Zeitpunkt des Beginns der Wirksamkeit einer Rechtsnorm verstanden.

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Grundrechte

Französische Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte 1789 Grundrechte sind wesentliche Rechte, die Mitgliedern der Gesellschaft gegenüber Staaten als beständig, dauerhaft und einklagbar garantiert werden.

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Habeas Corpus

Habeas Corpus (englische Aussprache; in der Bedeutung: „Du sollst/mögest den Körper (zur Verfügung) haben (bzw. halten).“) bezeichnet im Common Law das Recht jedes Verhafteten auf Haftprüfung durch ein Gericht, womit er sich vor willkürlichem Freiheitsentzug schützen kann.

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Hemmung (Recht)

Die Hemmung betrifft im Zivilrecht den Zeitraum während einer Verjährungsfrist, innerhalb dessen diese Frist wegen bestimmter Hemmungsgründe zum Stillstand kommt und nach Wegfall der Gründe weiterläuft.

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Iudex a quo

Iudex a quo (lat.) ist ein Begriff aus dem Bereich des Rechts.

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Iudex ad quem

Iudex ad quem (Latein) ist ein Begriff des römischen Rechts.

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Kassation (Rechtsbehelf)

Die Kassation (zu lat. cassare ‚aufheben, annullieren‘) oder auch Kassationsbeschwerde ist ein förmlicher gerichtlicher Rechtsbehelf im Prozessrecht zahlreicher Staaten.

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Kassatorische Entscheidung

Eine kassatorische Entscheidung (von frz. casser‚ kaputt machen, zerstören), oder kurz Kassation, ist eine aufhebende Rechtsmittelentscheidung, nach der die Sache zur neuen Entscheidung an die Vorinstanz zurückverwiesen wird.

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Latein

Die lateinische Sprache (lateinisch lingua Latina), kurz Latein oder Lateinisch, ist eine indogermanische Sprache, die ursprünglich von den Latinern, den Bewohnern von Latium mit Rom als Zentrum, gesprochen wurde.

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Mandamus

Mandamus (lat. wir ordnen an) ist ein Rechtsterminus, der eine gerichtliche Entscheidung in der Nebensache bezeichnet, also jede, zumeist an einen Dritten oder an eine staatliche Stelle gerichtete Anordnung oder Verfügung, die kein Endurteil im Hauptprozess ist.

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Menschenrechte

Als Menschenrechte werden moralisch begründete, individuelle Freiheits- und Autonomierechte bezeichnet, die jedem Menschen allein aufgrund seines Menschseins gleichermaßen zustehen.

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Oberbegriff

Unter einem Oberbegriff, auch Überbegriff und in der Sprachwissenschaft Hyperonym (von ‚über‘ und ὄνυμα ónyma ‚Name‘), versteht man einen Begriff, der eine Anzahl anderer Wörter in ihrer Bedeutung subsumiert bzw.

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Petition

Unterschriftensammlung für eine Petition Eine Petition (Bittschrift, Gesuch, Eingabe; bildungssprachlich auch Adresse) (auch Petitum) ist ein Schreiben (eine Bittschrift, ein Ersuchen, eine Beschwerde) an eine zuständige Stelle, zum Beispiel eine Behörde oder Volksvertretung.

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Rechtliches Gehör

Nach Abs. 1 Grundgesetz (GG) hat in Deutschland vor Gericht jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör (lat. audiatur et altera pars).

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Rechtsaufsicht

Die Rechtsaufsicht ist im staatlichen Organisationsrecht eine Weisungsbefugnis und die Befugnis einer hierarchisch übergeordneten Behörde, Staatsaufsicht durch Überprüfung der Rechtmäßigkeit ausüben zu dürfen.

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Rechtsbehelfsbelehrung

Rechtsbehelfsbelehrung (im weiteren Sinn) ist im bundesdeutschen Sprachgebrauch die Belehrung darüber, ob und wie eine behördliche oder gerichtliche Entscheidung durch einen Rechtsbehelf angegriffen werden kann.

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Rechtsmittel

Der Begriff Rechtsmittel ist in Deutschland die Anfechtung einer gerichtlichen Entscheidung.

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Rechtspfleger

Rechtspfleger sind in Deutschland und Österreich Beamte des gehobenen Dienstes, die nach den jeweiligen Rechtsordnungen vielfältige Aufgaben bei den Gerichten sowie in Deutschland auch bei den Staatsanwaltschaften wahrnehmen.

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Rechtspflegergesetz (Deutschland)

Das Rechtspflegergesetz (RPflG) regelt in Deutschland die Aufgaben und die Stellung des Rechtspflegers.

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Reformatio in peius

Reformatio in Peius (orthographisch auch Kleinschreibung zulässig; aus lat. reformatio „Veränderung“ und peius „das Schlechtere“; deutsche Begriffe: Verschlechterung, Verböserung) ist ein juristischer Begriff.

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Revision (Recht)

Die Revision ist ein Rechtsmittel gegen eine gerichtliche Entscheidung; das mit einer Revision befasste Gericht heißt Revisionsgericht.

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Tantum devolutum, quantum appellatum

Tantum devolutum, quantum appellatum „(Nur) so weit übertragen wie angefochten“ ist eine römische Rechtsregel, die den Devolutiveffekt von Rechtsbehelfen beschreibt.

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Urteilsberichtigung

Unter Urteilsberichtigung versteht man im deutschen Recht nach ZPO die nachträgliche Berichtigung einer bereits erlassenen Entscheidung durch das erkennende Gericht.

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Verfahrensrüge

Unter einer Verfahrensrüge wird im deutschen Strafprozess eine Rüge der Revision verstanden, die das Verfahren, mit dem das Gericht zum Urteil gelangt ist, rügt.

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Verfassungsbeschwerde (Deutschland)

Die Verfassungsbeschwerde ist im deutschen Recht ein außerordentlicher Rechtsbehelf, mit dem die Verletzung spezifischen Verfassungsrechts gerügt werden kann (Hecksche Formel).

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Versäumnisurteil

Vollstreckbare Ausfertigung eines Versäumnisurteils (Amtsgericht) Das Versäumnisurteil oder Säumnisurteil ist im deutschen Zivilprozessrecht eine gerichtliche Entscheidung, die gegen eine Partei ergeht, welche sich im Prozess säumig verhält.

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Verwaltungsprozessrecht (Deutschland)

Als Verwaltungsprozessrecht wird in Deutschland ein Rechtsgebiet bezeichnet, das sich mit dem Gerichtsverfahren vor den Verwaltungsgerichten befasst.

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Verwaltungsrecht

Das Verwaltungsrecht ist das Recht der Exekutive, also das der Administrative und der Gubernative.

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Verwaltungsverfahrensgesetz

Das Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) der Bundesrepublik Deutschland enthält Regeln für die öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit der Behörden des Bundes, der bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts.

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Vollstreckungsabwehrklage

Mittels der Vollstreckungsabwehrklage gemäß der Zivilprozessordnung (ZPO) – vor Einfügung der amtlichen Überschrift in ZPO teilweise auch als Vollstreckungsgegenklage bezeichnet – kann der Vollstreckungsschuldner in der Zwangsvollstreckung unter bestimmten Voraussetzungen Einwendungen und Einreden gegen den titulierten Anspruch und damit gegen die Rechtmäßigkeit der Vollstreckung geltend machen.

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Vorläufiger Rechtsschutz

Unter vorläufigem Rechtsschutz (auch einstweiliger Rechtsschutz oder teils unzutreffend, aber verbreitet Eilverfahren) versteht man im Prozessrecht die Möglichkeit, subjektive Rechte bei Dringlichkeit bereits vor der Entscheidung über eine Klage wirksam zu schützen.

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Widerspruch (Recht)

Der Rechtsbegriff Widerspruch (als rechtliche Gegenrede) bezeichnet einen Rechtsbehelf gegen behördliche und gerichtliche Entscheidungen, ein spezielles Rechtsinstitut des Grundbuchrechts sowie die Möglichkeiten des Wohnraummieters, bei Kündigung des Vermieters gegen diese vorzugehen, oder des Arbeitnehmers, den Übergang seines Arbeitsverhältnisses auf den Betriebserwerber zu verhindern.

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Wiederaufnahme des Verfahrens

Unter Wiederaufnahme des Verfahrens ist eine Wiederholung oder das neuerliche Aufrollen eines gerichtlichen oder behördlichen Verfahrens zu verstehen, das zuvor bereits mit einer rechtskräftigen Entscheidung beendet worden war.

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Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, rechtslateinisch restitutio in integrum, ist ein Begriff aus dem Verfahrensrecht.

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Wikisource

Wikisource (aus und) ist ein freies Online-Projekt zur Sammlung und Edition von Texten, die entweder urheberrechtsfrei (gemeinfrei) sind oder unter einer freien Lizenz stehen.

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Writ

Ein Writ (von angelsächsisch gewrit, das lateinische Äquivalent ist breve) ist im Common Law eine geschriebene Anordnung durch eine zuständige Instanz, in der Regel Gerichte.

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Zivilprozessrecht (Deutschland)

Das Zivilprozessrecht der Bundesrepublik Deutschland umfasst als Rechtsgebiet alle gesetzlichen Bestimmungen, die den formalen Ablauf von Gerichtsverfahren in zivilrechtlichen Streitigkeiten zum Gegenstand haben.

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Zwangsvollstreckungsrecht

Das Zwangsvollstreckungsrecht ist ein Rechtsgebiet, das sich mit der Anwendung staatlicher Gewalt zur Durchsetzung privatrechtlicher Ansprüche des Gläubigers gegen den Schuldner auf Grundlage eines vollstreckbaren Titels befasst (Beitreibung).

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