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Miteigentum

Index Miteigentum

Während an realen Bruchteilen einer Sache keine verschiedenen Rechte bestehen können (links), ist Miteigentum an ideellen Bruchteilen (Mitte) möglich. Beim Gesamthandseigentum ist dagegen jeder Eigentümer der ganzen Sache, aber in der Verfügung gebunden (rechts) Miteigentum ist das Eigentum an einer Sache, das mehreren Eigentümern gemeinschaftlich nach Bruchteilen zusteht.

65 Beziehungen: Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch, Aufhebungsklage, Übereignung, Übergabe (Sachenrecht), Bürgerliches Gesetzbuch, Bürgschaft (Deutschland), Besitz (Deutschland), Besitzkonstitut, Bestandteil, Bruchrechnung, Dingliche Einigung, Dingliches Recht (Deutschland), Effekten, Ehe, Eherecht (Deutschland), Eigentum, Einfriedung, Einigung, Eintragung, Emission (Wirtschaft), Erbengemeinschaft, Gütergemeinschaft (Ehe), Gemeinschaftskonto, Gesamthandseigentum, Gesamtschuld, Gesellschaft bürgerlichen Rechts (Deutschland), Girokonto, Gläubiger, Gläubigerschutz, Grundbuch, Grundpfandrecht, Grundstück, Grundstücksgleiches Recht, Guthaben, Hausrat, Kapitalanlagegesetzbuch, Liegenschaft, Miteigentumsanteil, Offener Investmentfonds, Otto Palandt, Peter Bassenge, Pfändungspfandrecht, Präfix, Quote, Rechtsgeschäft, Rechtsprechung, Rechtssubjekt, Rechtsverhältnis, Sache, Sache (Recht), ..., Schatz, Schuldrecht (Deutschland), Schwarmtrieb, Teileigentum, Verbindung (Recht), Vermieterpfandrecht, Vermischung (Recht), Verpfändung, Wertpapier, Wertpapierdepot, Wohnungseigentum (Deutschland), Wohnungseigentumsgesetz (Deutschland), Zivilgesetzbuch, Zivilverfahrensrecht (Österreich), Zugewinngemeinschaft. Erweitern Sie Index (15 mehr) »

Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch

Heeresgeschichtlichen Museum in Wien Das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) ist die 1812 in den „deutschen Erbländern“ des Kaisertums Österreich in Kraft getretene und auch heute noch geltende wichtigste Kodifikation des Zivilrechts in Österreich und ist damit auch das älteste gültige Gesetzbuch des deutschen Rechtskreises.

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Aufhebungsklage

Der Begriff der Aufhebungsklage spielt im Verfahrensrecht mehrerer Gerichtsbarkeiten nach deutschem Recht eine Rolle.

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Übereignung

Unter Übereignung (oder Eigentumsübertragung) versteht man im Sachenrecht die rechtsgeschäftliche Übertragung des Eigentums an einer Sache von einer Person auf eine andere.

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Übergabe (Sachenrecht)

Unter Übergabe einer Sache versteht die Rechtswissenschaft den einvernehmlichen Wechsel im Besitz durch Einräumung des unmittelbaren Besitzes vom bisherigen an den neuen Besitzer.

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Bürgerliches Gesetzbuch

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die zentrale Kodifikation des deutschen allgemeinen Privatrechts.

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Bürgschaft (Deutschland)

Die Bürgschaft ist nach dem deutschen Schuldrecht ein Vertrag, bei dem der Bürge und der Gläubiger einer Forderung sich darüber einigen, dass der Bürge für eine Verpflichtung des Hauptschuldners einstehen soll, BGB.

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Besitz (Deutschland)

Besitz ist die willentliche, tatsächliche Herrschaft einer Person über eine Sache („Sachherrschaft“).

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Besitzkonstitut

Das Besitzkonstitut (lat. constitutum possessorium) ist eine besondere Vereinbarung beim Eigentumserwerb an beweglichen Sachen nach deutschem Sachenrecht.

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Bestandteil

Unter Bestandteil versteht man im deutschen Sachenrecht den Teil einer Sache, der nach natürlicher Verkehrsauffassung als zu der Hauptsache gehörig angesehen wird und nicht als selbständige Sache eingestuft werden kann.

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Bruchrechnung

Im engeren Sinn bezeichnet Bruchrechnung das Rechnen mit gemeinen Brüchen (manchmal auch gewöhnlichen Brüchen) in der „Zähler-Bruchstrich-Nenner-Schreibweise“ (siehe unten).

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Dingliche Einigung

In der Rechtswissenschaft bedeutet die dingliche Einigung eine Einigung, die auf eine Verfügung über ein Recht an einem Gegenstand gerichtet ist.

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Dingliches Recht (Deutschland)

Als dingliche Rechte werden in der deutschen Rechtswissenschaft diejenigen Rechte bezeichnet, die sich auf Gegenstände beziehen.

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Effekten

Effekten ist heute primär im Bank- und Börsenwesen der Sammelbegriff für am Kapitalmarkt handelbare und fungible Wertpapiere.

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Ehe

Die Ehe (von), Eheschließung oder Heirat (von althochdeutsch de, ‚Vermählung‘, von de, ‚Rat‘, ‚Heirat‘, mit der germanischen Wurzel hīwa-, ‚zur Hausgenossenschaft gehörig‘, ‚Lager‘) ist eine förmliche, gefestigte Verbindung zwischen zwei Personen (in manchen Kulturen auch mehreren), die durch Naturrecht, Gesellschaftsrecht oder Religionslehren begründet und anerkannt ist, meist rituell oder gesetzlich geregelt wird und ihren Ausdruck in Zeremonien findet (Hochzeit, Trauung).

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Eherecht (Deutschland)

Mit dem Begriff Eherecht können in Deutschland alle Rechtsnormen gemeint sein, die speziell für Eheleute gelten.

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Eigentum

Eigentum (Lehnübersetzung aus dem lateinisch proprietas zu proprius „eigen“) bezeichnet das Herrschaftsrecht an einer Sache, soweit eine Rechtsordnung dies zulässt.

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Einfriedung

Einfriedung des Heldendenkmals in Rheinsberg Eine Einfriedung oder Umfriedung (veraltet auch Einfriedigung) ist eine Anlage an oder auf einer Grundstücksgrenze, die dazu bestimmt ist, ein Grundstück ganz oder teilweise zu umschließen und nach außen abzuschirmen, um unbefugtes Betreten oder Verlassen oder sonstige störende Einwirkungen abzuwehren.

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Einigung

Die Einigung bezeichnet im bürgerlichen Recht die inhaltliche Übereinstimmung mindestens zweier aufeinander bezogener Willenserklärungen der Parteien über die Herbeiführung bestimmter erstrebter Rechtsfolgen.

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Eintragung

Eintragung ist ein Rechtsbegriff, der den amtlichen Vermerk von Rechts- und Tatsachenänderungen in öffentlichen Registern wie dem Grundbuch, Handels-, Genossenschafts-, Güterrechts-, Partnerschafts- und Vereinsregister beschreibt.

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Emission (Wirtschaft)

Emission (oder im Bankwesen auch Emissionsgeschäft) ist die Ausgabe von Wertpapieren oder anderen Finanzinstrumenten und deren erstmalige Platzierung an einem organisierten Geld- oder Kapitalmarkt (Börse oder Private Placement).

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Erbengemeinschaft

Eine Erbengemeinschaft ist nach deutschem Recht eine Mehrheit von Erben, die ein Erblasser hinterlässt.

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Gütergemeinschaft (Ehe)

Bei der Gütergemeinschaft handelt es sich um einen Güterstand, der bei manchen Ehen und eingetragenen Partnerschaften zur Anwendung kommt.

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Gemeinschaftskonto

Unter Gemeinschaftskonto versteht man im Bankwesen ein Bankkonto, über das mindestens zwei gleichberechtigte Kontoinhaber verfügen dürfen.

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Gesamthandseigentum

Von Gesamthandseigentum spricht man im deutschen Privatrecht, wenn Eigentum mehreren Personen gemeinsam zusteht.

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Gesamtschuld

Die Gesamtschuld (auch „Haftung zur ungeteilten Hand“) ist ein Rechtsbegriff des deutschen Rechts, der eine gemeinschaftliche Schuld mehrerer Rechtssubjekte bezüglich einer Leistung aus einem einheitlichen Schuldverhältnis beschreibt, wobei jeder Schuldner verpflichtet ist, die gesamte Leistung zu erbringen, der Gläubiger aber nur berechtigt ist, sie einmal zu fordern.

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Gesellschaft bürgerlichen Rechts (Deutschland)

Bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (Abkürzung GbR oder GdbR, auch BGB-Gesellschaft) handelt es sich nach deutschem Gesellschaftsrecht gemäß des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) um einen Zusammenschluss mindestens zweier Rechtssubjekte als Gesellschafter, die sich durch einen Gesellschaftsvertrag gegenseitig verpflichten, die Erreichung eines gemeinsamen Zwecks in der durch den Vertrag bestimmten Weise zu fördern.

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Girokonto

Das Girokonto (von „Kreis, Umlauf“, zu „rund“), auch Sichtkonto und in Gesetzen Zahlungskonto genannt, ist ein von Kreditinstituten für Bankkunden geführtes Bankkonto zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs und anderer Bankgeschäfte.

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Gläubiger

Der Rechtsbegriff des Gläubigers ist eine Lehnübersetzung des italienischen creditore, das vom lateinischen credere ‚glauben‘ abgeleitet ist.

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Gläubigerschutz

Unter Gläubigerschutz werden alle präventiven Regelungen verstanden, die den tatsächlichen und potenziellen Gläubiger vor dem Ausfall seiner Forderungen in der Insolvenz des Schuldners bewahren sollen.

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Grundbuch

Das Grundbuch ist ein beschränkt öffentliches Register, in welchem die Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, die hieran bestehenden Eigentumsverhältnisse und die damit verbundenen Rechte und Belastungen verzeichnet sind.

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Grundpfandrecht

Grundpfandrechte sind im Sachenrecht Pfandrechte an Grundstücken oder an grundstücksgleichen Rechten zur Sicherung von Forderungen.

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Grundstück

Ein Grundstück ist ein räumlich abgegrenzter Teil der Erdoberfläche.

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Grundstücksgleiches Recht

Grundstücksgleiches Recht ist im deutschen Sachenrecht ein dingliches Recht, das rechtlich genauso wie ein Grundstück behandelt wird.

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Guthaben

Guthaben ist die Sammelbezeichnung für Forderungen eines Gläubigers, der eine Gegenleistung eines Schuldners erwarten darf.

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Hausrat

Hausrat sind sämtliche, in einer Wohnung befindlichen und zur Hauswirtschaft und Lebensführung erforderlichen Gebrauchs- und Verbrauchsgüter von Privatpersonen.

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Kapitalanlagegesetzbuch

Das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) wurde am 16.

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Liegenschaft

Liegenschaft bezeichnet ein oder mehrere Grundstücke oder Gebäude, die meist eine funktionale Einheit bilden, in gewisser Weise zusammenhängen und von ihrer Umgebung abgegrenzt sind, unabhängig von ihrer Flächenausdehnung und der Überschreitung von Grenzen.

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Miteigentumsanteil

Der Miteigentumsanteil ist im deutschen Wohnungseigentumsrecht ein rechnerischer Bruchteil am gemeinschaftlichen Eigentum einer Wohnungseigentümergemeinschaft.

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Offener Investmentfonds

Funktionsweise eines offenen Investmentfonds in Deutschland Ein offener Investmentfonds, kurz als Fonds bezeichnet, ist ein Konstrukt zur Geldanlage.

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Otto Palandt

Urkunde des Reichsjustizprüfungsamts mit Palandts Unterschrift, Berlin, 12. April 1937 Otto Palandt (* 1. Mai 1877 in Stade; † 3. Dezember 1951 in Hamburg) war ein deutscher Richter und von 1934 bis 1943 Präsident des Reichsjustizprüfungsamts.

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Peter Bassenge

Peter Bassenge (* 9. Februar 1934 in Kiel) ist ein deutscher Rechtswissenschaftler und Richter.

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Pfändungspfandrecht

Das Pfändungspfandrecht ist ein Pfandrecht des Vollstreckungsgläubigers an einem gepfändeten Gegenstand.

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Präfix

Das Präfix (lateinisch praefixum ‚vorne angeheftet‘), in der traditionellen Grammatik auch Vorsilbe, ist ein unselbständiger Wortteil (Affix), der vorne an den Wortstamm angefügt wird (im Gegensatz zum Suffix, das dem Stamm nachfolgt).

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Quote

Die Quote („Anteil“) bezeichnet einen (prozentualen) Anteil an einer Gesamtmenge oder -anzahl, wobei sich die Quote auf Bestandsgrößen beziehen kann.

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Rechtsgeschäft

Ein Rechtsgeschäft beinhaltet eine oder mehrere Willenserklärungen, die entweder allein oder in Verbindung mit anderen Tatbestandsmerkmalen eine Rechtsfolge herbeiführen, weil sie von den Beteiligten gewollt ist.

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Rechtsprechung

Unter Rechtsprechung (selten Rechtssprechung) versteht man im Rahmen der Rechtspflege die von der Judikative ausgehende Judikatur.

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Rechtssubjekt

Rechtssubjekt (oder (Rechts-)Person) bezeichnet in der Rechtswissenschaft einen von der Rechtsordnung anerkannten (potenziellen) Träger von subjektiven Rechten und Pflichten.

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Rechtsverhältnis

Ein Rechtsverhältnis (oder Rechtsbeziehung) ist die Beziehung mindestens zweier Rechtssubjekte zueinander oder die Beziehung eines Rechtssubjekts zu einem Rechtsobjekt, soweit hierbei Rechtsfragen zu Grunde liegen.

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Sache

Sache ist ein auch im Gerichtswesen und in der Philosophie benutzter Begriff, der in seiner ältesten Bedeutung aus der germanischen Rechtssprache eine Streitigkeit mit einem Widersacher bezeichnete.

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Sache (Recht)

Eine Sache ist in den meisten Rechtsordnungen ein als Rechtsobjekt den Personen als Rechtssubjekten gegenüberstehender Gegenstand.

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Schatz

Das Wort Schatz bezeichnet einen kostbaren Besitz oder wertvollen Fund.

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Schuldrecht (Deutschland)

Als Schuldrecht wird der Teil des Privatrechts bezeichnet, der die Schuldverhältnisse regelt, sich also mit dem Recht einer juristischen oder natürlichen Person befasst, von einer anderen Person auf Grund einer rechtlichen Sonderbeziehung eine Leistung zu verlangen (vergleiche Anspruch).

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Schwarmtrieb

Ein Bienenschwarm in der Luft Bienenschwarm an einem Baum Schwarmtrieb bezeichnet die natürliche, angeborene Handlungsbereitschaft der Honigbienen, ihre Staaten durch Teilung zu vermehren.

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Teileigentum

Teileigentum ist im Wohnungseigentumsrecht das Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen eines Gebäudes in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum, zu dem es gehört.

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Verbindung (Recht)

Verbindung bedeutet im Sachenrecht die technische Verbindung von bisher rechtlich selbständigen Sachen zu wesentlichen Bestandteilen einer neuen einheitlichen Hauptsache.

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Vermieterpfandrecht

Das Vermieterpfandrecht ist ein besitzloses gesetzliches Pfandrecht des Vermieters an den in die Mieträume eingebrachten Sachen des Wohnraum- und Geschäftsraum-Mieters für die Forderungen aus dem Mietverhältnis (§ ff. BGB).

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Vermischung (Recht)

Unter Vermischung oder Vermengung versteht man im Sachenrecht die technische Vermischung von bisher rechtlich selbständigen Sachen zu wesentlichen Bestandteilen einer neuen einheitlichen Menge.

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Verpfändung

Verpfändung ist im Sachenrecht die rechtsgeschäftliche Sicherung einer Forderung durch Bestellung eines Pfandrechts an beweglichen Sachen, Rechten oder Forderungen zugunsten des Pfandgläubigers.

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Wertpapier

Aktie – Gebrüder Stollwerck (1902) Pfandbrief – Bayerische Hypotheken- und Wechsel-Bank (1901) Ein Wertpapier (schweizerisch: Wertschrift) ist eine Urkunde, die ein Vermögensrecht in der Weise verbrieft, dass das Recht aus der Urkunde gegenüber dem Schuldner nur geltend gemacht werden kann, wenn der Rechtsinhaber der Urkunde diese dem Schuldner vorlegt.

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Wertpapierdepot

Ein Wertpapierdepot oder genauer Wertpapierdepotkonto ist im Bankwesen ein Konto, über das Wertpapierorders (Kauf, Verkauf, Übertragung) abgewickelt und Wertpapierbestände verbucht werden.

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Wohnungseigentum (Deutschland)

Wohnungseigentum ist im deutschen Recht das Sondereigentum an einer Wohnung in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum, zu dem es gehört (Abs. 5 des Bewertungsgesetzes).

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Wohnungseigentumsgesetz (Deutschland)

Das bundesdeutsche Wohnungseigentumsgesetz (WEG) vom 15.

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Zivilgesetzbuch

Das Schweizerische Zivilgesetzbuch, kurz ZGB, ist die Kodifikation der zentralen Teile des schweizerischen Privatrechts.

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Zivilverfahrensrecht (Österreich)

Unter Zivilverfahren, auch zivilgerichtliches Verfahren genannt, versteht man in Österreich die Geltendmachung von privatrechtlichen Ansprüchen und Rechten oder Rechtsverhältnissen.

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Zugewinngemeinschaft

Die Zugewinngemeinschaft ist in Deutschland der gesetzliche Güterstand von Ehegatten.

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Leitet hier um:

Bruchteilseigentum, Bruchteilsgemeinschaft, Bruchteilsvermögen.

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