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Erbengemeinschaft

Index Erbengemeinschaft

Eine Erbengemeinschaft ist nach deutschem Recht eine Mehrheit von Erben, die ein Erblasser hinterlässt.

20 Beziehungen: Auflassung, Auseinandersetzung (Zivilrecht), Beurkundung, Erbe, Erbfall, Erbschaftskauf, Erbteilsübertragung, Germanische Stammesrechte, Gesamthandsgemeinschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts (Deutschland), Grundbuch, Pfandrecht (Deutschland), Prozessstandschaft, Rechtsfähigkeit, Rohertrag, Teilungsanordnung, Teilungsversteigerung, Testamentsvollstrecker, Verfügung, Zivilgesetzbuch.

Auflassung

Unter Auflassung versteht man heute im deutschen Grundstücksrecht die dingliche Einigung zwischen Käufer und Verkäufer über die Übereignung eines Grundstücks oder grundstücksgleichen Rechts.

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Auseinandersetzung (Zivilrecht)

Auseinandersetzung ist nach deutschem Zivilrecht ein Verfahren, bei dem das Vermögen einer Personenmehrheit unter den Mitgliedern verteilt und die Gemeinschaft oder Gesellschaft aufgelöst wird.

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Beurkundung

Beurkundung ist im Rechtsverkehr ein gesetzliches Formerfordernis, wonach bestimmte Verträge oder Urkunden von einem Notar in einer Niederschrift abgefasst werden müssen, von diesem den Beteiligten vorgelesen, von den Beteiligten genehmigt und in Anwesenheit des Notars eigenhändig unterzeichnet werden müssen.

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Erbe

Erbe ist diejenige Person, auf die mit dem Tode einer anderen Person (Erbfall) deren Vermögen (Erbschaft) übergeht.

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Erbfall

Der Erbfall tritt mit dem Tod einer natürlichen Person, des Erblassers, ein.

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Erbschaftskauf

Ein Erbschaftskauf ist ein Kaufvertrag über eine angefallene Erbschaft.

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Erbteilsübertragung

Die Erbteilsübertragung ist eine in einigen Rechtsordnungen mögliche Übertragung des Erbteils eines Miterben in einer Erbengemeinschaft.

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Germanische Stammesrechte

Unter dem (nicht zeitgenössischen) Sammelbegriff der germanischen Stammesrechte werden mehrere Rechtsaufzeichnungen zusammengefasst, die neben dem vornehmlich in Gallien und im rechtsrheinischen Raum geltenden fränkischen Recht, in verschiedenen germanischen Nachfolgereichen des Imperium Romanum von der Mitte des 5.

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Gesamthandsgemeinschaft

Die Gesamthandsgemeinschaft ist eine Gemeinschaft von Personen, denen ein bestimmtes Vermögen gemeinschaftlich zusteht.

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Gesellschaft bürgerlichen Rechts (Deutschland)

Bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (Abkürzung GbR oder GdbR, auch BGB-Gesellschaft) handelt es sich nach deutschem Gesellschaftsrecht gemäß des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) um einen Zusammenschluss mindestens zweier Rechtssubjekte als Gesellschafter, die sich durch einen Gesellschaftsvertrag gegenseitig verpflichten, die Erreichung eines gemeinsamen Zwecks in der durch den Vertrag bestimmten Weise zu fördern.

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Grundbuch

Das Grundbuch ist ein beschränkt öffentliches Register, in welchem die Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, die hieran bestehenden Eigentumsverhältnisse und die damit verbundenen Rechte und Belastungen verzeichnet sind.

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Pfandrecht (Deutschland)

Das Pfandrecht ist im deutschen Zivilrecht ein beschränktes dingliches Recht.

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Prozessstandschaft

Prozessstandschaft ist die Befugnis, im eigenen Namen einen Prozess über ein fremdes Recht zu führen.

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Rechtsfähigkeit

Rechtsfähig ist, wer über Rechte und Rechtspflichten verfügt und deshalb rechtsgestaltende Handlungen (Stufenbau der Rechtsordnung) vornehmen kann.

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Rohertrag

Der Rohertrag, Rohgewinn, Bruttoertrag oder Bruttomarge ist eine betriebswirtschaftliche Kennzahl, die die Differenz zwischen Umsatzerlösen und Waren- bzw. Materialeinsatz darstellt.

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Teilungsanordnung

Eine Teilungsanordnung ist in Deutschland eine erbrechtliche letzwillige Verfügung und kann nach BGB vom Erblasser im Testament oder Erbvertrag verfügt werden, wenn mehrere Personen Erben werden.

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Teilungsversteigerung

Die Teilungsversteigerung oder auch Auseinandersetzungsversteigerung ist ein besonderes in Deutschland im Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung (ZVG) geregeltes Verfahren der Zwangsversteigerung.

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Testamentsvollstrecker

Der Testamentsvollstrecker ist im Deutschen Erbrecht die in der Regel vom Erblasser ernannte Person, die die letztwilligen Verfügungen des Erblassers zur Ausführung zu bringen hat.

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Verfügung

Der Begriff Verfügung ist in vielen Staaten in zahlreichen Rechtsgebieten gebräuchlich, seine genaue Bedeutung aber je nach Gebiet unterschiedlich.

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Zivilgesetzbuch

Das Schweizerische Zivilgesetzbuch, kurz ZGB, ist die Kodifikation der zentralen Teile des schweizerischen Privatrechts.

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Leitet hier um:

Alleinerbe, Erbauseinandersetzung, Miterbe.

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