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Dissens

Index Dissens

Dissens (von.

23 Beziehungen: Anfechtung, Auslegung (Recht), Bürgerliches Gesetzbuch, Dieter Medicus (Rechtswissenschaftler), Einigung, Essentialia negotii, Fiqh, Hadith, Homonym, Ichtilāf, Irrtum, Kaufpreis, Konsens, Madhhab, Missverständnis, Sachverhalt, Streitfrage, Synallagma, Treu und Glauben, Verkehrssitte, Vertrag, Vertragspartei, Willenserklärung.

Anfechtung

Der Rechtsbegriff Anfechtung bezeichnet die nachträgliche einseitige Beseitigung von Rechtsfolgen durch einen Betroffenen.

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Auslegung (Recht)

Auslegung, Exegese oder Interpretation von Texten bezeichnet die Klärung ihrer Bedeutung, in der Rechtswissenschaft die Ermittlung des Sinnes einer Rechtsnorm, eines Vertrages oder sonstiger Willenserklärungen.

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Bürgerliches Gesetzbuch

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die zentrale Kodifikation des deutschen allgemeinen Privatrechts.

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Dieter Medicus (Rechtswissenschaftler)

Dieter Medicus (* 9. Mai 1929 in Berlin-Steglitz; † 6. Juni 2015 in München) war ein deutscher Rechtswissenschaftler.

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Einigung

Die Einigung bezeichnet im bürgerlichen Recht die inhaltliche Übereinstimmung mindestens zweier aufeinander bezogener Willenserklärungen der Parteien über die Herbeiführung bestimmter erstrebter Rechtsfolgen.

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Essentialia negotii

Essentialia negotii (lat. für „wesentliche Geschäftseigenschaften“) ist ein juristischer Fachbegriff für den notwendigen Mindestinhalt, den ein Vertrag eines bestimmten Typus haben muss und über den die Vertragsparteien sich einig sein müssen, damit dieser Vertrag überhaupt zustande kommt.

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Fiqh

Fiqh bezeichnet im islamischen Wissenschaftssystem diejenige Disziplin, die sich mit den religiösen Normen (al-ahkām asch-scharʿiyya) befasst.

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Hadith

Moderne Ausgaben verschiedener Hadithsammlungen Der Begriff Hadith (der Hadith, auch das Hadith) bezeichnet die Überlieferungen der Aussprüche und Handlungen des islamischen Propheten Mohammed sowie der Aussprüche und Handlungen Dritter, die dieser stillschweigend gebilligt haben soll.

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Homonym

Als Homonym (griechisch „gleichnamig“) bezeichnet man ein Wort, das für verschiedene Begriffe steht.

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Ichtilāf

Ichtilāf ist ein Fachbegriff der islamischen Jurisprudenz und bezeichnet den Dissens, also die Meinungsverschiedenheit unter den Rechtsgelehrten sowohl innerhalb einer Rechtsschule als auch zwischen den verschiedenen Rechtsschulen im Islam.

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Irrtum

Der Irrtum bezeichnet im engeren Sinne eine falsche Annahme oder Meinung oder einen falschen Glauben (genannt auch Irrglaube), wobei der Behauptende, Meinende oder Glaubende jeweils das Falsche für richtig hält.

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Kaufpreis

Ein Kaufpreis ist der Preis, der bei einem Kaufvertrag vom Käufer an den Verkäufer als Gegenleistung für den Kaufgegenstand in Geld zu entrichten ist.

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Konsens

Der Konsens bedeutet die übereinstimmende Meinung von Personen zu einer bestimmten Frage ohne verdeckten oder offenen Widerspruch.

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Madhhab

Madhhab, (Plural: madhāhib), bezeichnet im Bereich des Islams eine Lehrrichtung in der Rechtsnormenlehre (Fiqh), die sich sowohl durch bestimmte Prinzipien der Normenfindung (Usūl al-fiqh) als auch durch besondere Einzelregelungen (furūʿ) auszeichnet.

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Missverständnis

Missverständnis ist eine kommunikative Störung, die aus dem Differenzwert zwischen dem Gemeinten eines Senders und dem Verstandenen beim Empfänger besteht, wie es im Sender-Empfänger-Modell beschrieben wurde.

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Sachverhalt

Sachverhalt ist ein interdisziplinärer Begriff, unter dem die inhaltliche Gesamtheit aller Aussagen zu einem abgegrenzten Themenbereich verstanden wird.

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Streitfrage

Eine Streitfrage (oder Streitpunkt) ist der aus einem Streit resultierende, offengebliebene Sachverhalt.

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Synallagma

Synallagma (von griechisch συνάλλαγμα „Tausch, Handel“) ist ein Begriff des deutschen Schuldrechts und bedeutet gegenseitiger Vertrag.

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Treu und Glauben

Treu und Glauben bezeichnet das Sozialverhalten eines redlich und anständig handelnden Menschen, ohne den Begriff näher zu definieren.

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Verkehrssitte

Die Verkehrssitte ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der die Anschauungen, Gepflogenheiten und die gleichmäßige, einheitliche und freiwillige tatsächliche Übung durch Rechtssubjekte im Rechtsverkehr zum Inhalt hat.

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Vertrag

Ein Vertrag ist die von zwei oder mehr Vertragsparteien erklärte Einigung über die Begründung oder inhaltliche Änderung eines Schuldverhältnisses (BGB).

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Vertragspartei

Als Vertragspartei (oder Vertragspartner) wird in der Rechtsgeschäftslehre eine durch einen Vertrag berechtigte und verpflichtete Person bezeichnet.

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Willenserklärung

Im deutschen Zivilrecht ist die Willenserklärung (auch Willensäußerung) die Äußerung eines Rechtsfolgewillens, also die nach außen hin wahrnehmbare Kundgabe des Willens einer Person, die auf einen Rechtserfolg gerichtet ist.

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Leitet hier um:

Einigungsmangel, Meinungsverschiedenheit.

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