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Juristische Person und Pflicht (Recht)

Shortcuts: Differenzen, Gemeinsamkeiten, Jaccard Ähnlichkeit Koeffizient, Referenzen.

Unterschied zwischen Juristische Person und Pflicht (Recht)

Juristische Person vs. Pflicht (Recht)

Der Ausdruck juristische Person ist mehrdeutig. Pflicht oder Rechtspflicht sind im Recht die einem Rechtssubjekt durch Rechtsnormen oder Vertrag auferlegten Verhaltensregeln.

Ähnlichkeiten zwischen Juristische Person und Pflicht (Recht)

Juristische Person und Pflicht (Recht) haben 14 Dinge gemeinsam (in Unionpedia): Bürgerliches Gesetzbuch, Eigentum, Gläubiger, Handeln, Handelsgesetzbuch, Hans Kelsen, Person, Privatrecht, Rechtsbegriff, Rechtssubjekt, Sache (Recht), Samuel von Pufendorf, Staat, Strafrecht (Deutschland).

Bürgerliches Gesetzbuch

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die zentrale Kodifikation des deutschen allgemeinen Privatrechts.

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Eigentum

Eigentum (Lehnübersetzung aus dem lateinisch proprietas zu proprius „eigen“) bezeichnet das Herrschaftsrecht an einer Sache, soweit eine Rechtsordnung dies zulässt.

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Gläubiger

Der Rechtsbegriff des Gläubigers ist eine Lehnübersetzung des italienischen creditore, das vom lateinischen credere ‚glauben‘ abgeleitet ist.

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Handeln

Handeln ist ein Sammelbegriff für bestimmte Tätigkeiten (die Handlungen), die ein Mensch absichtlich unternimmt.

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Handelsgesetzbuch

Das Handelsgesetzbuch (HGB) enthält den Kern des Handelsrechts in Deutschland.

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Hans Kelsen

Hans Kelsen (* 11. Oktober 1881 in Prag, Österreich-Ungarn; † 19. April 1973 in Orinda bei Berkeley, USA) gilt als einer der bedeutendsten Rechtswissenschaftler des 20.

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Person

Eine Person ist in der Umgangssprache ein durch seine individuellen Eigenschaften und Eigenarten gekennzeichneter Ausdruck und Erscheinungsbild eines Menschen.

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Privatrecht

öffentlichen Recht. Einteilung des Privatrechts Das Privatrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen einzelnen Rechtssubjekten und steht in Abgrenzung zum öffentlichen Recht, das der Staatserhaltung dient.

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Rechtsbegriff

Rechtsbegriff ist in der Rechtswissenschaft ein Lexem, ein für rechtliche Zwecke definierter Begriff, mit einem mehr oder weniger präzise formulierten, rechts­relevanten Inhalt.

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Rechtssubjekt

Rechtssubjekt (oder (Rechts-)Person) bezeichnet in der Rechtswissenschaft einen von der Rechtsordnung anerkannten (potenziellen) Träger von subjektiven Rechten und Pflichten.

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Sache (Recht)

Eine Sache ist in den meisten Rechtsordnungen ein als Rechtsobjekt den Personen als Rechtssubjekten gegenüberstehender Gegenstand.

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Samuel von Pufendorf

rahmenlos Samuel von Pufendorf: ''Introduction à l’histoire générale et politique de l’univers'' Samuel Pufendorf, ab 1694 Freiherr von Pufendorf (* 8. Januar 1632 in Dorfchemnitz, Amt Stollberg; † 26. Oktober 1694 in Berlin), war ein deutscher Naturrechtsphilosoph, Rechtshistoriker sowie Staats- und Völkerrechtler am Beginn des Zeitalters der Aufklärung.

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Staat

Leviathan'' von Thomas Hobbes, eines Grundlagenwerks zur Theorie des modernen Staates Staat (umgangssprachlich bzw. nicht fachspr. auch Land) ist ein mehrdeutiger Begriff verschiedener Sozial- und Staatswissenschaften.

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Strafrecht (Deutschland)

Das Strafrecht bezeichnet in der deutschen Rechtsordnung das Rechtsgebiet, das bestimmte menschliche Rechtshandlungen (aktives Tun, Dulden, Unterlassen bei bestehender Rechtspflicht) als von der Norm „abweichendes Verhalten“ unter staatliche Strafe stellt.

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Die obige Liste beantwortet die folgenden Fragen

Vergleich zwischen Juristische Person und Pflicht (Recht)

Juristische Person verfügt über 229 Beziehungen, während Pflicht (Recht) hat 109. Als sie gemeinsam 14 haben, ist der Jaccard Index 4.14% = 14 / (229 + 109).

Referenzen

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