Ähnlichkeiten zwischen Juristische Person und Sache (Recht)
Juristische Person und Sache (Recht) haben 15 Dinge gemeinsam (in Unionpedia): Allgemeines Landrecht für die Preußischen Staaten, Bürgerliches Gesetzbuch, Eigentum, Gaius (Jurist), Gemeinschaft, Herrschende Meinung, Person, Privatrecht, Römisches Recht, Rechtsbegriff, Rechtsprechung, Rechtssubjekt, Sklaverei, Verbindlichkeit, Zivilgesetzbuch.
Allgemeines Landrecht für die Preußischen Staaten
Räumlicher Geltungsbereich (rosa) zum Ende des 19. Jahrhunderts Das Allgemeine Landrecht für die Preußischen Staaten (prALR) war eine spätabsolutistisch-naturrechtliche Kodifikation des Rechts im preußischen Staat.
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Bürgerliches Gesetzbuch
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die zentrale Kodifikation des deutschen allgemeinen Privatrechts.
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Eigentum
Eigentum (Lehnübersetzung aus dem lateinisch proprietas zu proprius „eigen“) bezeichnet das Herrschaftsrecht an einer Sache, soweit eine Rechtsordnung dies zulässt.
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Gaius (Jurist)
Gaius war ein römischer Jurist.
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Gemeinschaft
Die Kernfamilie ist die kleinste mensch­liche Gemeinschaft (2012) Dorfgemeinschaft in einer Shuar-Communidad in Ecuador (2011) Gemeinschaft (von „gemein, Gemeinsamkeit“) bezeichnet in der Soziologie und der Ethnologie (Völkerkunde) eine überschaubare soziale Gruppe (beispielsweise eine Familie, Gemeinde, Wildbeuter-Horde, einen Clan oder Freundeskreis), deren Mitglieder durch ein starkes „Wir-Gefühl“ (Gruppenkohäsion) eng miteinander verbunden sind – oftmals über Generationen.
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Herrschende Meinung
Der Begriff der herrschenden Meinung bezeichnet im akademischen und besonders im juristischen Kontext die in einem Diskurs oder zu einer konkreten Streit- oder Rechtsfrage vorwiegend eingenommene Position.
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Person
Eine Person ist in der Umgangssprache ein durch seine individuellen Eigenschaften und Eigenarten gekennzeichneter Ausdruck und Erscheinungsbild eines Menschen.
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Privatrecht
öffentlichen Recht. Einteilung des Privatrechts Das Privatrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen einzelnen Rechtssubjekten und steht in Abgrenzung zum öffentlichen Recht, das der Staatserhaltung dient.
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Römisches Recht
Spanische Ausgabe des Corpus Iuris Civilis, Barcelona, 1889 Als römisches Recht wird das Recht bezeichnet, das ausgehend von der Antike, zunächst in Rom und später im ganzen römischen Weltreich galt.
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Rechtsbegriff
Rechtsbegriff ist in der Rechtswissenschaft ein Lexem, ein für rechtliche Zwecke definierter Begriff, mit einem mehr oder weniger präzise formulierten, rechts­relevanten Inhalt.
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Rechtsprechung
Unter Rechtsprechung (selten Rechtssprechung) versteht man im Rahmen der Rechtspflege die von der Judikative ausgehende Judikatur.
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Rechtssubjekt
Rechtssubjekt (oder (Rechts-)Person) bezeichnet in der Rechtswissenschaft einen von der Rechtsordnung anerkannten (potenziellen) Träger von subjektiven Rechten und Pflichten.
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Sklaverei
Gordon, ein ehemals versklavter Mann mit Spuren grausamer Misshandlung in Louisiana, USA, 1863 Sklaverei ist ein soziales System der Unfreiheit und Ungleichheit, in dem Menschen als Eigentum anderer behandelt werden.
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Verbindlichkeit
Unter einer Verbindlichkeit versteht das Schuldrecht die Verpflichtung des Schuldners, dem Gläubiger gegenüber eine Leistung zu erbringen.
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Zivilgesetzbuch
Das Schweizerische Zivilgesetzbuch, kurz ZGB, ist die Kodifikation der zentralen Teile des schweizerischen Privatrechts.
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Die obige Liste beantwortet die folgenden Fragen
- In scheinbar Juristische Person und Sache (Recht)
- Was es gemein hat Juristische Person und Sache (Recht)
- Ähnlichkeiten zwischen Juristische Person und Sache (Recht)
Vergleich zwischen Juristische Person und Sache (Recht)
Juristische Person verfügt über 229 Beziehungen, während Sache (Recht) hat 117. Als sie gemeinsam 15 haben, ist der Jaccard Index 4.34% = 15 / (229 + 117).
Referenzen
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