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Gemeinnützigkeit und Rechtsform

Shortcuts: Differenzen, Gemeinsamkeiten, Jaccard Ähnlichkeit Koeffizient, Referenzen.

Unterschied zwischen Gemeinnützigkeit und Rechtsform

Gemeinnützigkeit vs. Rechtsform

Gemeinnützig ist ein Verhalten von Personen oder Körperschaften, das dem Gemeinwohl dient. Die Rechtsform ist der durch Gesetze zwingend vorgeschriebene rechtliche Rahmen von Gesellschaften, mit dem einige gesetzlich vorgegebene Strukturmerkmale verbunden sind und mit dem Gesellschaften am Wirtschaftsleben teilnehmen.

Ähnlichkeiten zwischen Gemeinnützigkeit und Rechtsform

Gemeinnützigkeit und Rechtsform haben 14 Dinge gemeinsam (in Unionpedia): Gemeinnützige Aktiengesellschaft, Gemeinnützige GmbH, Gesellschaft bürgerlichen Rechts (Deutschland), Juristische Person, Kapitalgesellschaft, Kirche (Organisation), Legaldefinition, Natürliche Person, Nichtregierungsorganisation, Privatrecht, Stiftung, Trennung zwischen Staat und religiösen Institutionen, Verein, Zivilgesellschaft.

Gemeinnützige Aktiengesellschaft

Die gemeinnützige Aktiengesellschaft (gAG) ist eine Rechtsform in Deutschland.

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Gemeinnützige GmbH

Die gemeinnützige GmbH (gGmbH) ist im deutschen Steuerrecht eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, deren Erträge für gemeinnützige Zwecke verwendet werden.

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Gesellschaft bürgerlichen Rechts (Deutschland)

Bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (Abkürzung GbR oder GdbR, auch BGB-Gesellschaft) handelt es sich nach deutschem Gesellschaftsrecht gemäß des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) um einen Zusammenschluss mindestens zweier Rechtssubjekte als Gesellschafter, die sich durch einen Gesellschaftsvertrag gegenseitig verpflichten, die Erreichung eines gemeinsamen Zwecks in der durch den Vertrag bestimmten Weise zu fördern.

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Juristische Person

Der Ausdruck juristische Person ist mehrdeutig.

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Kapitalgesellschaft

Die Kapitalgesellschaft ist im Handelsrecht und in der Wirtschaft eine Gesellschaft, bei der die Kapitalbeteiligung der Gesellschafter im Vordergrund steht und nicht wie bei ihrem Pendant Personengesellschaft die haftungsrechtliche, persönliche Mitarbeit der Gesellschafter als Unternehmer.

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Kirche (Organisation)

Mittelalterliche Darstellung der Kirche („Regina Ecclesia“) mit den Gläubigen im ''Hortus Deliciarum'' der Herrad von Landsberg (um 1180) Kirche (mittelniederdeutsch kerke,Jacob und Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. Berlin 1854, Digitale Ausgabe: Zweitausendeins, Frankfurt am Main 2004. entlehnt aus spätgriechisch κυριακόν kyriakon ‚zum Herrn gehörend‘ Hans Dieter Betz u. a. (Hrsg.): Religion in Geschichte und Gegenwart: Handwörterbuch für Theologie und Religionswissenschaft. Mohr Siebeck, Tübingen 1998–2002.) ist der ursprünglichen Bedeutung nach eine Organisationsform von Religionen.

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Legaldefinition

Legaldefinition ist die Definition eines Rechtsbegriffs in einem Gesetz durch den Gesetzgeber.

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Natürliche Person

Eine natürliche Person oder physische Person ist der Mensch in seiner Rolle als Rechtssubjekt, d. h.

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Nichtregierungsorganisation

Eine Nichtregierungsorganisation (NRO;, NGO) oder auch nichtstaatliche Organisation ist ein zivilgesellschaftlich zustande gekommener Interessenverband, der nicht durch ein öffentliches Mandat legitimiert ist, abgerufen am 29.

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Privatrecht

öffentlichen Recht. Einteilung des Privatrechts Das Privatrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen einzelnen Rechtssubjekten und steht in Abgrenzung zum öffentlichen Recht, das der Staatserhaltung dient.

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Stiftung

Eine Stiftung ist eine Einrichtung, die mit Hilfe eines Vermögens einen vom Stifter festgelegten Zweck verfolgt.

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Trennung zwischen Staat und religiösen Institutionen

katholischen Bischöfen (Köln, 1956) Die Trennung zwischen Staat und religiösen Institutionen (im christlich-europäischen Raum bekannt als Trennung von Kirche und Staat) beschreibt die im Zuge der europäischen Aufklärung und Säkularisierung entstandenen staatskirchenrechtlichen Modelle, in denen Staat und Kirchen bzw.

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Verein

Der Verein (etymologisch aus vereinen ‚eins werden‘ und etwas ‚zusammenbringen‘) oder Klub bezeichnet eine freiwillige und auf Dauer angelegte Vereinigung von natürlichen und/oder juristischen Personen zur Verfolgung eines bestimmten Zwecks, die in ihrem Bestand vom Wechsel ihrer Mitglieder unabhängig ist.

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Zivilgesellschaft

Zivilgesellschaft bezeichnet umgangssprachlich einen Teilbereich der gesellschaftlichen Öffentlichkeit, in dem in Abgrenzung von Staat und Privatwirtschaft soziale Aktivitäten und Zusammenschlüsse weder der Erringung und Ausübung politischer Macht einerseits noch der Erwirtschaftung von materiellen Gütern und Profit andererseits dienen.

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Die obige Liste beantwortet die folgenden Fragen

Vergleich zwischen Gemeinnützigkeit und Rechtsform

Gemeinnützigkeit verfügt über 119 Beziehungen, während Rechtsform hat 172. Als sie gemeinsam 14 haben, ist der Jaccard Index 4.81% = 14 / (119 + 172).

Referenzen

Dieser Artikel zeigt die Beziehung zwischen Gemeinnützigkeit und Rechtsform. Um jeden Artikel, aus dem die Daten extrahiert ist abrufbar unter:

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