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Gemeinnützigkeit und Verein

Shortcuts: Differenzen, Gemeinsamkeiten, Jaccard Ähnlichkeit Koeffizient, Referenzen.

Unterschied zwischen Gemeinnützigkeit und Verein

Gemeinnützigkeit vs. Verein

Gemeinnützig ist ein Verhalten von Personen oder Körperschaften, das dem Gemeinwohl dient. Der Verein (etymologisch aus vereinen ‚eins werden‘ und etwas ‚zusammenbringen‘) oder Klub bezeichnet eine freiwillige und auf Dauer angelegte Vereinigung von natürlichen und/oder juristischen Personen zur Verfolgung eines bestimmten Zwecks, die in ihrem Bestand vom Wechsel ihrer Mitglieder unabhängig ist.

Ähnlichkeiten zwischen Gemeinnützigkeit und Verein

Gemeinnützigkeit und Verein haben 16 Dinge gemeinsam (in Unionpedia): Anerkannte Religionsgemeinschaften in Österreich, Finanzamt, Gesellschaft bürgerlichen Rechts (Deutschland), Gewerbe, Idealverein, Juristische Person, Kapitalgesellschaft, Kunst, Natürliche Person, Naturschutz, Non-Profit-Organisation, Rechtsform, Stiftung, Umsatzsteuergesetz (Deutschland), Zentrales Vereinsregister, Zivilgesellschaft.

Anerkannte Religionsgemeinschaften in Österreich

Die Vielzahl der Religionsgemeinschaften in Österreich wird rechtlich – als Rechtsperson bzw.

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Finanzamt

Das Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung in Herne Ein Finanzamt ist eine örtliche Behörde der Finanzverwaltung.

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Gesellschaft bürgerlichen Rechts (Deutschland)

Bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (Abkürzung GbR oder GdbR, auch BGB-Gesellschaft) handelt es sich nach deutschem Gesellschaftsrecht gemäß des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) um einen Zusammenschluss mindestens zweier Rechtssubjekte als Gesellschafter, die sich durch einen Gesellschaftsvertrag gegenseitig verpflichten, die Erreichung eines gemeinsamen Zwecks in der durch den Vertrag bestimmten Weise zu fördern.

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Gewerbe

Ein Gewerbe ist jede erlaubte wirtschaftliche selbständige Tätigkeit, die auf eigene Rechnung, eigene Verantwortung und auf eine gewisse Dauer mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird, mit Ausnahme freiberuflicher Tätigkeit und der Urproduktion.

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Idealverein

Ein Idealverein, auch nichtwirtschaftlicher Verein genannt, ist im deutschen Recht ein Verein, der vorwiegend ideelle Zwecke verfolgt.

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Juristische Person

Der Ausdruck juristische Person ist mehrdeutig.

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Kapitalgesellschaft

Die Kapitalgesellschaft ist im Handelsrecht und in der Wirtschaft eine Gesellschaft, bei der die Kapitalbeteiligung der Gesellschafter im Vordergrund steht und nicht wie bei ihrem Pendant Personengesellschaft die haftungsrechtliche, persönliche Mitarbeit der Gesellschafter als Unternehmer.

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Kunst

Sebastiano Ricci: ''Allegorie der Künste'' 1690–1694 Das Wort Kunst (lateinisch ars, griechisch téchne) bezeichnet im weitesten Sinne jede entwickelte Tätigkeit von Menschen, die auf Wissen, Übung, Wahrnehmung, Vorstellung und Intuition gegründet ist (Heilkunst, Kunst der freien Rede).

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Natürliche Person

Eine natürliche Person oder physische Person ist der Mensch in seiner Rolle als Rechtssubjekt, d. h.

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Naturschutz

Niederrhein. Rohrdommelprojekt der Biologischen Station Krickenbecker Seen e. V. Der Begriff Naturschutz umfasst Maßnahmen zur Erhaltung der Biodiversität (also der Artenvielfalt, Ökosystemvielfalt und genetischen Vielfalt).

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Non-Profit-Organisation

Eine Non-Profit-Organisation (NPO; deutsch: nicht gewinnorientierte Organisation) verfolgt, im Gegensatz zur For-Profit-Organisation (gewinnorientierte Organisation), keine wirtschaftlichen Gewinnziele.

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Rechtsform

Die Rechtsform ist der durch Gesetze zwingend vorgeschriebene rechtliche Rahmen von Gesellschaften, mit dem einige gesetzlich vorgegebene Strukturmerkmale verbunden sind und mit dem Gesellschaften am Wirtschaftsleben teilnehmen.

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Stiftung

Eine Stiftung ist eine Einrichtung, die mit Hilfe eines Vermögens einen vom Stifter festgelegten Zweck verfolgt.

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Umsatzsteuergesetz (Deutschland)

Das Umsatzsteuergesetz regelt die Umsatzbesteuerung.

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Zentrales Vereinsregister

Verein ''Europa-Union Vorarlberg (EUV)'' Das Zentrale Vereinsregister (ZVR) ist eine amtliche Datenanwendung der Republik Österreich, die seit 1.

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Zivilgesellschaft

Zivilgesellschaft bezeichnet umgangssprachlich einen Teilbereich der gesellschaftlichen Öffentlichkeit, in dem in Abgrenzung von Staat und Privatwirtschaft soziale Aktivitäten und Zusammenschlüsse weder der Erringung und Ausübung politischer Macht einerseits noch der Erwirtschaftung von materiellen Gütern und Profit andererseits dienen.

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Die obige Liste beantwortet die folgenden Fragen

Vergleich zwischen Gemeinnützigkeit und Verein

Gemeinnützigkeit verfügt über 119 Beziehungen, während Verein hat 178. Als sie gemeinsam 16 haben, ist der Jaccard Index 5.39% = 16 / (119 + 178).

Referenzen

Dieser Artikel zeigt die Beziehung zwischen Gemeinnützigkeit und Verein. Um jeden Artikel, aus dem die Daten extrahiert ist abrufbar unter:

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