Ähnlichkeiten zwischen Einbruch und Strafrecht (Deutschland)
Einbruch und Strafrecht (Deutschland) haben 1 etwas gemeinsam (in Unionpedia): Zueignungsabsicht.
Zueignungsabsicht
Zueignungsabsicht ist ein juristischer Fachbegriff, der die Absicht einer Person beschreibt, sich eine Sache wenigstens vorübergehend anzueignen bei gleichzeitigem Vorsatz, den Berechtigten um die Sache dauerhaft zu enteignen (siehe Diebstahl, Unterschlagung).
Einbruch und Zueignungsabsicht · Strafrecht (Deutschland) und Zueignungsabsicht ·
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Vergleich zwischen Einbruch und Strafrecht (Deutschland)
Einbruch verfügt über 40 Beziehungen, während Strafrecht (Deutschland) hat 156. Als sie gemeinsam 1 haben, ist der Jaccard Index 0.51% = 1 / (40 + 156).
Referenzen
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