Logo
Unionpedia
Kommunikation
Jetzt bei Google Play
Neu! Laden Sie Unionpedia auf Ihrem Android™-Gerät herunter!
Herunterladen
Schneller Zugriff als Browser!
 

Einbruch und Strafrecht (Deutschland)

Shortcuts: Differenzen, Gemeinsamkeiten, Jaccard Ähnlichkeit Koeffizient, Referenzen.

Unterschied zwischen Einbruch und Strafrecht (Deutschland)

Einbruch vs. Strafrecht (Deutschland)

Als Einbruch bezeichnet man das unerlaubte Eindringen in einen abgegrenzten Bereich bei Überwindung eines Hindernisses oder einer besonderen Sicherung gegen Wegnahme; Näheres wird im nationalen Recht definiert. Das Strafrecht bezeichnet in der deutschen Rechtsordnung das Rechtsgebiet, das bestimmte menschliche Rechtshandlungen (aktives Tun, Dulden, Unterlassen bei bestehender Rechtspflicht) als von der Norm „abweichendes Verhalten“ unter staatliche Strafe stellt.

Ähnlichkeiten zwischen Einbruch und Strafrecht (Deutschland)

Einbruch und Strafrecht (Deutschland) haben 1 etwas gemeinsam (in Unionpedia): Zueignungsabsicht.

Zueignungsabsicht

Zueignungsabsicht ist ein juristischer Fachbegriff, der die Absicht einer Person beschreibt, sich eine Sache wenigstens vorübergehend anzueignen bei gleichzeitigem Vorsatz, den Berechtigten um die Sache dauerhaft zu enteignen (siehe Diebstahl, Unterschlagung).

Einbruch und Zueignungsabsicht · Strafrecht (Deutschland) und Zueignungsabsicht · Mehr sehen »

Die obige Liste beantwortet die folgenden Fragen

Vergleich zwischen Einbruch und Strafrecht (Deutschland)

Einbruch verfügt über 40 Beziehungen, während Strafrecht (Deutschland) hat 156. Als sie gemeinsam 1 haben, ist der Jaccard Index 0.51% = 1 / (40 + 156).

Referenzen

Dieser Artikel zeigt die Beziehung zwischen Einbruch und Strafrecht (Deutschland). Um jeden Artikel, aus dem die Daten extrahiert ist abrufbar unter:

Hallo! Wir sind auf Facebook! »