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Einbruch und Zueignungsabsicht

Shortcuts: Differenzen, Gemeinsamkeiten, Jaccard Ähnlichkeit Koeffizient, Referenzen.

Unterschied zwischen Einbruch und Zueignungsabsicht

Einbruch vs. Zueignungsabsicht

Als Einbruch bezeichnet man das unerlaubte Eindringen in einen abgegrenzten Bereich bei Überwindung eines Hindernisses oder einer besonderen Sicherung gegen Wegnahme; Näheres wird im nationalen Recht definiert. Zueignungsabsicht ist ein juristischer Fachbegriff, der die Absicht einer Person beschreibt, sich eine Sache wenigstens vorübergehend anzueignen bei gleichzeitigem Vorsatz, den Berechtigten um die Sache dauerhaft zu enteignen (siehe Diebstahl, Unterschlagung).

Ähnlichkeiten zwischen Einbruch und Zueignungsabsicht

Einbruch und Zueignungsabsicht haben 1 etwas gemeinsam (in Unionpedia): Diebstahl (Deutschland).

Diebstahl (Deutschland)

Diebstahl stellt im Strafrecht Deutschlands einen Straftatbestand dar, der im 19.

Diebstahl (Deutschland) und Einbruch · Diebstahl (Deutschland) und Zueignungsabsicht · Mehr sehen »

Die obige Liste beantwortet die folgenden Fragen

Vergleich zwischen Einbruch und Zueignungsabsicht

Einbruch verfügt über 40 Beziehungen, während Zueignungsabsicht hat 14. Als sie gemeinsam 1 haben, ist der Jaccard Index 1.85% = 1 / (40 + 14).

Referenzen

Dieser Artikel zeigt die Beziehung zwischen Einbruch und Zueignungsabsicht. Um jeden Artikel, aus dem die Daten extrahiert ist abrufbar unter:

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