Ähnlichkeiten zwischen Auslegung (Recht) und Zweck
Auslegung (Recht) und Zweck haben 10 Dinge gemeinsam (in Unionpedia): Friedrich Carl von Savigny, Gesetz, Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Immanuel Kant, Rechtsnorm, Rechtswissenschaft, Teleologie, Vertrag, Willenserklärung, Ziel.
Friedrich Carl von Savigny
Friedrich Carl von Savigny Friedrich Carl von Savigny (* 21. Februar 1779 in Frankfurt am Main; † 25. Oktober 1861 in Berlin) war ein deutscher Rechtsgelehrter.
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Gesetz
Unter Gesetz versteht man.
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Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Grundrechte (Ursprungsfassung), am Jakob-Kaiser-Haus in Berlin Präambel des Grundgesetzes in der Fassung des Einigungsvertrages (1990) Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23.
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Immanuel Kant
Immanuel Kant (* 22. April 1724 in Königsberg (Preußen); † 12. Februar 1804 ebenda) war ein deutscher Philosoph der Aufklärung sowie unter anderem Professor der Logik und Metaphysik in Königsberg.
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Rechtsnorm
Als Rechtsnorm (auch Rechtsvorschrift beziehungsweise Rechtssatz) wird eine gesetzliche Regelung oder eine auf gesetzlicher Grundlage ergangene oder eine im Gewohnheitsrecht enthaltene Vorschrift bezeichnet.
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Rechtswissenschaft
Schultheiß Die Rechtswissenschaft (in Deutschland auch Jura, lateinisch für „die Rechte“; in Österreich und der Schweiz Jus, für „das Recht“) oder Jurisprudenz (von, „Klugheit des Rechts“), auch Juristerei genannt, ist die Wissenschaft vom Recht, seinen Erscheinungsformen und seiner Anwendung und in diesem Zusammenhang auch die Bezeichnung eines Studienfachs.
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Teleologie
Teleologie (Gen. τέλεος téleos ‚Zweck‘, ‚Ziel‘, ‚Ende‘) ist die Lehre (λόγος lógos), der zufolge Handlungen und Dinge oder überhaupt die Prozesse ihrer Entstehung und Entwicklung durchgängig zielorientiert ablaufen.
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Vertrag
Ein Vertrag ist die von zwei oder mehr Vertragsparteien erklärte Einigung über die Begründung oder inhaltliche Änderung eines Schuldverhältnisses (BGB).
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Willenserklärung
Im deutschen Zivilrecht ist die Willenserklärung (auch Willensäußerung) die Äußerung eines Rechtsfolgewillens, also die nach außen hin wahrnehmbare Kundgabe des Willens einer Person, die auf einen Rechtserfolg gerichtet ist.
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Ziel
Als Ziel (Neutrum) wird in mehreren Fachgebieten der von einer Person oder Personenvereinigung selbst gesetzte oder vorgegebene Soll-Zustand bezeichnet, der durch Handeln oder Unterlassen angestrebt wird.
Die obige Liste beantwortet die folgenden Fragen
- In scheinbar Auslegung (Recht) und Zweck
- Was es gemein hat Auslegung (Recht) und Zweck
- Ähnlichkeiten zwischen Auslegung (Recht) und Zweck
Vergleich zwischen Auslegung (Recht) und Zweck
Auslegung (Recht) verfügt über 196 Beziehungen, während Zweck hat 176. Als sie gemeinsam 10 haben, ist der Jaccard Index 2.69% = 10 / (196 + 176).
Referenzen
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