10 Beziehungen: Barrierefreiheit, Blindenschrift, Blindheit, Deutschland, Gerichtsverfahren, Gerichtsverfassungsgesetz, Rechtspflege, Sehbehinderung, Verordnung, Zustellung (Deutschland).
Barrierefreiheit
Barrierefreiheit bezeichnet die Gestaltung der Umwelt, die es allen Menschen ermöglicht, ohne Hindernisse mit ihrer Umgebung zu interagieren.
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Blindenschrift
Brailleschrift-Postkarte zum Int. Blindentag 1915 (u. a. mit Braillealphabet) Gegenüberstellung verschiedener Schriften Übersicht Moonalphabet Metalltafel mit erhabener Darstellung des Grundrisses mit Achsknick der ''Kathedrale St. Corentin'' in Quimper mit Erklärungen in Normalschrift und Blindenschrift Als Blindenschrift werden übergreifend Systeme von Schriftzeichen bezeichnet, die von Blinden gelesen werden können.
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Blindheit
Blinder Mann mit seinem Blindenführhund Unter Blindheit versteht man die ausgeprägteste Form einer Sehbehinderung mit gänzlich fehlendem oder nur äußerst gering vorhandenem visuellen Wahrnehmungsvermögen eines oder beider Augen.
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Deutschland
Deutschland (Vollform des Staatennamens seit 1949: Bundesrepublik Deutschland) ist ein Bundesstaat in Mitteleuropa.
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Gerichtsverfahren
Das Gerichtsverfahren oder kurz Verfahren ist die gerichtliche Überprüfung eines Sachverhalts auf seine Rechtsfolgen.
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Gerichtsverfassungsgesetz
Das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) regelt in Deutschland die Gerichtsverfassung eines Teils der ordentlichen Gerichtsbarkeit, nämlich der streitigen Zivilgerichtsbarkeit und der Strafgerichtsbarkeit.
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Rechtspflege
Justitia auf dem Gerechtigkeitsbrunnen in Bern Personifizierte IVSTITIA auf Denar des römischen Kaisers Hadrian Rechtspflege im materiellen Sinn ist die Anwendung des Rechts auf den Einzelfall durch den Staat bzw.
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Sehbehinderung
alt.
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Verordnung
In Deutschland und Österreich ist eine Verordnung (VO) eine an eine Personengruppe gerichtete, generell-verbindliche Rechtsnorm, die durch ein Regierungs- oder Verwaltungsorgan (Exekutive) erlassen wird.
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Zustellung (Deutschland)
Unter Zustellung, auch förmliche Zustellung, versteht man im deutschen Recht den Vorgang, durch den einem bestimmten Empfänger in einer gesetzlich vorgeschriebenen Form ein Schriftstück übermittelt oder ihm Gelegenheit gegeben wird, von ihm Kenntnis zu nehmen.
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