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Wegerisiko

Index Wegerisiko

Unter Wegerisiko versteht man im Arbeitsrecht das Risiko des Arbeitnehmers, seinen Arbeitsplatz pünktlich zu erreichen und seinen Lohnanspruch zu verlieren, wenn es auf dem Arbeitsweg aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen zu Verzögerungen kommt.

Inhaltsverzeichnis

  1. 12 Beziehungen: Abmahnung, Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Arbeitsrecht (Deutschland), Betriebsrisikolehre, Fixgeschäft, Kündigung, Ohne Arbeit kein Lohn, Schnee, Smog, Straßenverkehrsunfall, Unmöglichkeit (BGB).

Abmahnung

Eine Abmahnung ist in der Wirtschaft die formale Aufforderung, eine bestimmte Handlung oder ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen.

Sehen Wegerisiko und Abmahnung

Arbeitgeber

Arbeitgeber sind natürliche oder juristische Personen sowie rechtsfähige Personengesellschaften, die Arbeitnehmer in einem Arbeitsverhältnis beschäftigen.

Sehen Wegerisiko und Arbeitgeber

Arbeitnehmer

Arbeitnehmer, in Österreich auch unselbständig Beschäftigte oder Dienstnehmer, in der Schweiz Mitarbeitende, sind natürliche Personen, die im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses aufgrund eines Arbeitsvertrags verpflichtet sind, ihre Arbeitskraft weisungsgebunden gegen Arbeitsentgelt ihrem Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen.

Sehen Wegerisiko und Arbeitnehmer

Arbeitsrecht (Deutschland)

Das deutsche Arbeitsrecht ist ein Rechtsgebiet, das die Rechtsbeziehungen zwischen einzelnen Arbeitnehmern und Arbeitgebern (Individualarbeitsrecht) sowie zwischen den Koalitionen und Vertretungsorganen der Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber (Kollektives Arbeitsrecht) regelt.

Sehen Wegerisiko und Arbeitsrecht (Deutschland)

Betriebsrisikolehre

Die Betriebsrisikolehre ist ein von der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung entwickeltes Rechtsinstitut, das unangemessene Ergebnisse bei der Anwendung des arbeitsvertraglichen Leistungsstörungsrechts vermeiden soll.

Sehen Wegerisiko und Betriebsrisikolehre

Fixgeschäft

Ein Fixgeschäft liegt vor, wenn die Einhaltung einer genau bestimmten Leistungszeit (fester Termin beziehungsweise bestimmte Frist) wesentlicher Inhalt der vertraglichen Leistungspflicht ist.

Sehen Wegerisiko und Fixgeschäft

Kündigung

Kündigung ist der Rechtsbegriff für ein Gestaltungsgeschäft, das die Beendigung eines Schuldverhältnisses durch einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung zum Inhalt hat.

Sehen Wegerisiko und Kündigung

Ohne Arbeit kein Lohn

Ohne Arbeit kein Lohn ist ein Grundsatz im deutschen Arbeitsvertragsrecht, der sich aus der Vorleistungspflicht des Arbeitnehmers und gesetzlichen Verschiebung der Fälligkeit in Satz 1 BGB ergibt.

Sehen Wegerisiko und Ohne Arbeit kein Lohn

Schnee

Schneekristalle, fotografiert vom Schneeforscher Wilson Bentley Schnee besteht aus feinen Eiskristallen und ist die häufigste Form des festen Niederschlags.

Sehen Wegerisiko und Schnee

Smog

Smog bezeichnet eine durch Emissionen verursachte Luftverschmutzung, die insbesondere in Großstädten auftritt.

Sehen Wegerisiko und Smog

Straßenverkehrsunfall

Busunfall in Kuala Lumpur, Malaysia (1997) Verkehrsunfall, Kopenhagen (2005) Feuerwehreinsatz nach einem Verkehrsunfall, Moers (2009) Bei Verkehrsunfall umgestürzter Pferdeanhänger, Ludwigsfeld (2011) Ein Straßenverkehrsunfall (oder kurz Verkehrsunfall) ist ein Schadensereignis mit ursächlicher Beteiligung von Verkehrsteilnehmern im Straßenverkehr.

Sehen Wegerisiko und Straßenverkehrsunfall

Unmöglichkeit (BGB)

Unmöglichkeit ist ein Begriff des deutschen Schuldrechts.

Sehen Wegerisiko und Unmöglichkeit (BGB)