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Verpartnerung

Index Verpartnerung

Verpartnerung war der Begriff für den Vorgang des Eingehens einer eingetragenen Partnerschaft nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz, der in Deutschland im amtlichen Gebrauch von staatlichen Stellen, aber auch in der allgemeinen Sprache von nichtstaatlichen Verbänden und Interessengruppen verwendet wurde.

13 Beziehungen: Ehe, Eingetragene Partnerschaft, Gebühr, Gleichgeschlechtliche Ehe, Hochzeit, Kirchliche Trauung, Kommunalabgaben, Lebenspartnerschaftsgesetz, Lesben- und Schwulenverband in Deutschland, Notar, Partnerschaft, Sachsen, Segnung und Trauung gleichgeschlechtlicher Paare.

Ehe

Die Ehe (von), Eheschließung oder Heirat (von althochdeutsch de, ‚Vermählung‘, von de, ‚Rat‘, ‚Heirat‘, mit der germanischen Wurzel hīwa-, ‚zur Hausgenossenschaft gehörig‘, ‚Lager‘) ist eine förmliche, gefestigte Verbindung zwischen zwei Personen (in manchen Kulturen auch mehreren), die durch Naturrecht, Gesellschaftsrecht oder Religionslehren begründet und anerkannt ist, meist rituell oder gesetzlich geregelt wird und ihren Ausdruck in Zeremonien findet (Hochzeit, Trauung).

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Eingetragene Partnerschaft

Eine eingetragene Partnerschaft (englisch civil union) oder eingetragene Lebenspartnerschaft ist ein Rechtsinstitut für Paare.

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Gebühr

Gebühren im System der öffentlich-rechtlichen Lasten Eine Gebühr ist das von einem Wirtschaftssubjekt zu zahlende Entgelt für eine in Anspruch genommene Dienstleistung.

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Gleichgeschlechtliche Ehe

Keine Anerkennung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften Die gleichgeschlechtliche Ehe ist eine Zivilehe, in der beide Partner das gleiche Geschlecht haben.

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Hochzeit

Hochzeitspaar im Standesamt (Märchenvilla Eberswalde, 2005) ''Vornehme Hochzeitsgesellschaft'' (Gemälde von Wolfgang Heimbach, 1637) Die Eheschließung – auch Hochzeit, Heirat, Vermählung und Trauung – umfasst in Abhängigkeit von den jeweiligen religiösen, rechtlichen und kulturellen Rahmenbedingungen einer Gesellschaft vielfältige soziale und privatrechtliche Verträge, religiöse und weltliche Riten, Zeremonien und Hochzeitsbräuche sowie begleitende Feiern zu Beginn einer Ehe.

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Kirchliche Trauung

Hochzeitsbank vor der kirchlichen Trauung Als kirchliche Trauung wird die Schließung einer Ehe nach dem vorgeschriebenen Ritus einer Kirche bezeichnet (Eheschließungsform).

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Kommunalabgaben

Kommunalabgaben (oder Gemeindeabgaben) sind in der Finanzwissenschaft und Steuerlehre die aufgrund eigener kommunaler Finanzhoheit von den Gemeinden, Gemeindeverbänden oder Landkreisen erhobenen öffentlichen Abgaben.

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Lebenspartnerschaftsgesetz

Das Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft, kurz Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG), ermöglichte von August 2001 bis einschließlich September 2017 zwei Menschen gleichen Geschlechts in der Bundesrepublik Deutschland die Begründung einer Lebenspartnerschaft (Verpartnerung).

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Lesben- und Schwulenverband in Deutschland

Der Lesben- und Schwulenverband in Deutschland e. V. (LSVD) mit Sitz und Pressestelle in Berlin und Geschäftsstelle in Köln ist mit über 4400 Einzelmitgliedern und 100 Mitgliedsorganisationen die größte Bürgerrechts- und Selbsthilfeorganisation von Lesben und Schwulen in Deutschland.

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Notar

Ein junger Notar an seinem Schreibpult (um 1830) Der Notar (von) ist ein Jurist, der Beglaubigungen und Beurkundungen von Rechtsgeschäften, Tatsachen, Beweisen und Unterschriften vornimmt.

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Partnerschaft

Ein Paar Partnerschaft bezeichnet unter anderem eine gleichzeitig sexuelle und soziale Gemeinschaft zwischen zwei Menschen (Zweierbeziehung).

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Sachsen

Sachsen (Abkürzung SN; amtlich Freistaat Sachsen) ist ein Land im Osten der Bundesrepublik Deutschland.

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Segnung und Trauung gleichgeschlechtlicher Paare

Segnung eines gleichgeschlechtlichen Paares Als Segnung gleichgeschlechtlicher Paare wird die liturgische Handlung in einigen Kirchen oder Glaubensgemeinschaften bezeichnet, die für die Lebensgestaltung von in gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften lebenden Paaren den Segen eines Gottes erbitten.

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Leitet hier um:

Verpartnern, Verpartnert.

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