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Vereinigung von Gläubigen

Index Vereinigung von Gläubigen

Unter einer Vereinigung von Gläubigen versteht das Kanonische Recht gemäß Codex Iuris Canonici (CIC) von 1983 die Möglichkeit, Personenvereinigungen innerhalb der römisch-katholischen Kirche zu bilden, die je nach ihrer Eigenart als freie Zusammenschlüsse oder als kirchlich anerkannte Vereine unter bestimmten Voraussetzungen auch die kirchliche Rechtsfähigkeit erlangen können.

13 Beziehungen: Codex Iuris Canonici, Diözesanbischof, Diözese, Dritter Orden, Kanonisches Recht, Klerus, Koalitionsfreiheit, Laie (Religion), Lluís Martínez Sistach, Personenvereinigung, Römisch-katholische Kirche, Rechtsfähigkeit, Verein.

Codex Iuris Canonici

Der Codex Iuris Canonici (CIC, für Kodex des kanonischen Rechtes) ist das Gesetzbuch des Kirchenrechts der römisch-katholischen Kirche für die lateinische Kirche.

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Diözesanbischof

Kathedrale Unserer Lieben Frau in Grenoble. Der Begriff Diözesanbischof wird in Kirchen mit episkopalen Kirchenordnungen verwendet, um einen Bischof, der Vorsteher einer Diözese (Bistum) ist, von den übrigen Bischöfen (Titularbischof, Weihbischof) zu unterscheiden.

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Diözese

Eine Diözese, auch Bistum, ist ein territorial abgegrenzter kirchlicher Verwaltungsbezirk.

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Dritter Orden

Dritte Orden sind vorwiegend aus Laien bestehende Gemeinschaften, die sich einem der großen Orden in der katholischen Kirche angeschlossen haben, ohne in Klöstern zu leben.

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Kanonisches Recht

Der Begriff kanonisches Recht oder Canonisches Recht kann mehrere Bedeutungen haben: Meist ist er gleichbedeutend mit dem Kirchenrecht der römisch-katholischen Kirche, im weiteren Sinn kann er das Kirchenrecht auch anderer Kirchen bezeichnen, soweit sie Canones der Synoden und Konzilien oder von Rechtssammlungen aus vorreformatorischer Zeit berücksichtigen.

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Klerus

Kleriker Der Klerus (altertümlich auch Klerisei oder Clerisei) ist die Gesamtheit der Angehörigen des geistlichen Standes, der Kleriker.

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Koalitionsfreiheit

Koalitionsfreiheit bezeichnet das Recht von Arbeitnehmern und Arbeitgebern, sich zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen zusammenzuschließen.

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Laie (Religion)

Ein Laie (von „Volk“ über laikós ‚zum Volk gehörig‘ und kirchenlateinisch laicus ‚der (kirchliche) Laie‘) ist ein Angehöriger einer Religionsgemeinschaft, der kein geistliches Amt innehat, also kein Kleriker ist.

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Lluís Martínez Sistach

Kardinal Martinez Sistach Wappen von Lluís Kardinal Martínez Sistach Lluís Kardinal Martínez Sistach (* 29. April 1937 in Barcelona, Spanien) ist ein römisch-katholischer Geistlicher und emeritierter Erzbischof von Barcelona.

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Personenvereinigung

Eine Personenvereinigung ist ein Zusammenschluss mindestens zweier natürlicher und/oder juristischer Personen, die einen gemeinsamen Zweck verfolgen.

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Römisch-katholische Kirche

Die römisch-katholische Kirche („katholisch“ von griechisch katholikós „das Ganze betreffend, allgemein, durchgängig“) ist die größte Kirche innerhalb des Christentums.

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Rechtsfähigkeit

Rechtsfähig ist, wer über Rechte und Rechtspflichten verfügt und deshalb rechtsgestaltende Handlungen (Stufenbau der Rechtsordnung) vornehmen kann.

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Verein

Der Verein (etymologisch aus vereinen ‚eins werden‘ und etwas ‚zusammenbringen‘) oder Klub bezeichnet eine freiwillige und auf Dauer angelegte Vereinigung von natürlichen und/oder juristischen Personen zur Verfolgung eines bestimmten Zwecks, die in ihrem Bestand vom Wechsel ihrer Mitglieder unabhängig ist.

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Leitet hier um:

Pia unio, Vereinigung (Kirchenrecht).

AusgehendeEingehende
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