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14 Beziehungen: Anwartschaft, Arbeitsverhältnis, Betriebliche Altersversorgung, Betriebsrentenstärkungsgesetz, Direktversicherung, Direktzusage, Kapitalgesellschaft, Pensions-Sicherungs-Verein, Pensionsfonds, Pensionskasse, Rückdeckungsversicherung, Tarifvertrag, Unterstützungskasse, Verpfändung.
Anwartschaft
Anwartschaft ist die rechtlich gesicherte, regelmäßig unentziehbare Erwerbsaussicht auf ein Recht, dessen Voraussetzungen noch nicht (voll) erfüllt sind.
Sehen Unverfallbarkeit und Anwartschaft
Arbeitsverhältnis
Ein Arbeitsverhältnis ist die rechtliche und soziale Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die durch einen Arbeitsvertrag zustande kommt.
Sehen Unverfallbarkeit und Arbeitsverhältnis
Betriebliche Altersversorgung
Betriebliche Altersversorgung (bAV) ist der Sammelbegriff für alle finanziellen Leistungen, die ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer aus Anlass seines Arbeitsverhältnisses zur Altersversorgung, Versorgung von berechtigten Hinterbliebenen im Todesfall oder zur Invaliditätsversorgung bei Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit zusagt.
Sehen Unverfallbarkeit und Betriebliche Altersversorgung
Betriebsrentenstärkungsgesetz
Das Betriebsrentenstärkungsgesetz ist ein deutsches steuer- und sozialrechtliches Reformpaket des Jahres 2017.
Sehen Unverfallbarkeit und Betriebsrentenstärkungsgesetz
Direktversicherung
Eine Direktversicherung (auch: Firmendirektversicherung, abgekürzt oft FID) ist nach dem deutschen Arbeits- und Steuerrecht ein Lebensversicherungsvertrag, den der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer auf das Leben eines Arbeitnehmers (versicherte Person) bei einem in Deutschland zugelassenen Versicherer abschließt.
Sehen Unverfallbarkeit und Direktversicherung
Direktzusage
Eine Direktzusage (auch: Pensionszusage) ist eine arbeitsrechtlich bestehende Verpflichtung eines Unternehmens, aus eigenen Mitteln dem Arbeitnehmer oder dessen Hinterbliebenen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses unter bestimmten Voraussetzungen einmalige oder laufende Versorgungsleistungen (Altersrente, Berufsunfähigkeitsrente, Todesfallleistung) zu zahlen.
Sehen Unverfallbarkeit und Direktzusage
Kapitalgesellschaft
Die Kapitalgesellschaft ist im Handelsrecht und in der Wirtschaft eine Gesellschaft, bei der die Kapitalbeteiligung der Gesellschafter im Vordergrund steht und nicht wie bei ihrem Pendant Personengesellschaft die haftungsrechtliche, persönliche Mitarbeit der Gesellschafter als Unternehmer.
Sehen Unverfallbarkeit und Kapitalgesellschaft
Pensions-Sicherungs-Verein
Der Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) ist ein deutscher Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit, dessen Betriebszweck darin besteht, Mitarbeitern und Rentnern von Unternehmen, über deren Vermögen oder Nachlass das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist, die gesetzlich unverfallbaren Anwartschaften und die laufenden Renten zu sichern.
Sehen Unverfallbarkeit und Pensions-Sicherungs-Verein
Pensionsfonds
Ein Pensionsfonds ist ein am Kapitalmarkt angelegter Fonds zum Zweck der Finanzierung der Altersversorgung.
Sehen Unverfallbarkeit und Pensionsfonds
Pensionskasse
Die Pensionskasse ist eine Einrichtung zur Altersversorgung für Mitarbeiter eines Unternehmens im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung (bAV).
Sehen Unverfallbarkeit und Pensionskasse
Rückdeckungsversicherung
Die Rückdeckungsversicherung ist eine Lebensversicherung, die ein Unternehmen zur Finanzierung einer dem Arbeitnehmer erteilten Pensionszusage („unmittelbare Versorgungszusage“) bei einem Lebensversicherungsunternehmen abschließt.
Sehen Unverfallbarkeit und Rückdeckungsversicherung
Tarifvertrag
Der Tarifvertrag in Deutschland ist ein Vertrag zwischen den Tarifvertragsparteien im Rahmen der grundgesetzlich garantierten Tarifautonomie.
Sehen Unverfallbarkeit und Tarifvertrag
Unterstützungskasse
Die Unterstützungskasse ist der älteste der fünf durch das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) anerkannten Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung (bAV) in Deutschland.
Sehen Unverfallbarkeit und Unterstützungskasse
Verpfändung
Verpfändung ist im Sachenrecht die rechtsgeschäftliche Sicherung einer Forderung durch Bestellung eines Pfandrechts an beweglichen Sachen, Rechten oder Forderungen zugunsten des Pfandgläubigers.

