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Unverfallbarkeit

Index Unverfallbarkeit

Unverfallbarkeit ist ein Begriff aus dem Recht der betrieblichen Altersversorgung.

Inhaltsverzeichnis

  1. 14 Beziehungen: Anwartschaft, Arbeitsverhältnis, Betriebliche Altersversorgung, Betriebsrentenstärkungsgesetz, Direktversicherung, Direktzusage, Kapitalgesellschaft, Pensions-Sicherungs-Verein, Pensionsfonds, Pensionskasse, Rückdeckungsversicherung, Tarifvertrag, Unterstützungskasse, Verpfändung.

Anwartschaft

Anwartschaft ist die rechtlich gesicherte, regelmäßig unentziehbare Erwerbsaussicht auf ein Recht, dessen Voraussetzungen noch nicht (voll) erfüllt sind.

Sehen Unverfallbarkeit und Anwartschaft

Arbeitsverhältnis

Ein Arbeitsverhältnis ist die rechtliche und soziale Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die durch einen Arbeitsvertrag zustande kommt.

Sehen Unverfallbarkeit und Arbeitsverhältnis

Betriebliche Altersversorgung

Betriebliche Altersversorgung (bAV) ist der Sammelbegriff für alle finanziellen Leistungen, die ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer aus Anlass seines Arbeitsverhältnisses zur Altersversorgung, Versorgung von berechtigten Hinterbliebenen im Todesfall oder zur Invaliditätsversorgung bei Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit zusagt.

Sehen Unverfallbarkeit und Betriebliche Altersversorgung

Betriebsrentenstärkungsgesetz

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz ist ein deutsches steuer- und sozialrechtliches Reformpaket des Jahres 2017.

Sehen Unverfallbarkeit und Betriebsrentenstärkungsgesetz

Direktversicherung

Eine Direktversicherung (auch: Firmendirektversicherung, abgekürzt oft FID) ist nach dem deutschen Arbeits- und Steuerrecht ein Lebensversicherungsvertrag, den der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer auf das Leben eines Arbeitnehmers (versicherte Person) bei einem in Deutschland zugelassenen Versicherer abschließt.

Sehen Unverfallbarkeit und Direktversicherung

Direktzusage

Eine Direktzusage (auch: Pensionszusage) ist eine arbeitsrechtlich bestehende Verpflichtung eines Unternehmens, aus eigenen Mitteln dem Arbeitnehmer oder dessen Hinterbliebenen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses unter bestimmten Voraussetzungen einmalige oder laufende Versorgungsleistungen (Altersrente, Berufsunfähigkeitsrente, Todesfallleistung) zu zahlen.

Sehen Unverfallbarkeit und Direktzusage

Kapitalgesellschaft

Die Kapitalgesellschaft ist im Handelsrecht und in der Wirtschaft eine Gesellschaft, bei der die Kapitalbeteiligung der Gesellschafter im Vordergrund steht und nicht wie bei ihrem Pendant Personengesellschaft die haftungsrechtliche, persönliche Mitarbeit der Gesellschafter als Unternehmer.

Sehen Unverfallbarkeit und Kapitalgesellschaft

Pensions-Sicherungs-Verein

Der Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) ist ein deutscher Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit, dessen Betriebszweck darin besteht, Mitarbeitern und Rentnern von Unternehmen, über deren Vermögen oder Nachlass das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist, die gesetzlich unverfallbaren Anwartschaften und die laufenden Renten zu sichern.

Sehen Unverfallbarkeit und Pensions-Sicherungs-Verein

Pensionsfonds

Ein Pensionsfonds ist ein am Kapitalmarkt angelegter Fonds zum Zweck der Finanzierung der Altersversorgung.

Sehen Unverfallbarkeit und Pensionsfonds

Pensionskasse

Die Pensionskasse ist eine Einrichtung zur Altersversorgung für Mitarbeiter eines Unternehmens im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung (bAV).

Sehen Unverfallbarkeit und Pensionskasse

Rückdeckungsversicherung

Die Rückdeckungsversicherung ist eine Lebensversicherung, die ein Unternehmen zur Finanzierung einer dem Arbeitnehmer erteilten Pensionszusage („unmittelbare Versorgungszusage“) bei einem Lebensversicherungsunternehmen abschließt.

Sehen Unverfallbarkeit und Rückdeckungsversicherung

Tarifvertrag

Der Tarifvertrag in Deutschland ist ein Vertrag zwischen den Tarifvertragsparteien im Rahmen der grundgesetzlich garantierten Tarifautonomie.

Sehen Unverfallbarkeit und Tarifvertrag

Unterstützungskasse

Die Unterstützungskasse ist der älteste der fünf durch das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) anerkannten Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung (bAV) in Deutschland.

Sehen Unverfallbarkeit und Unterstützungskasse

Verpfändung

Verpfändung ist im Sachenrecht die rechtsgeschäftliche Sicherung einer Forderung durch Bestellung eines Pfandrechts an beweglichen Sachen, Rechten oder Forderungen zugunsten des Pfandgläubigers.

Sehen Unverfallbarkeit und Verpfändung