Inhaltsverzeichnis
5 Beziehungen: Treue, Untreue (Österreich), Untreue (Deutschland), Untreue (Fluss), Veruntreuung.
Treue
Treue (mittelhochdeutsch triuwe, Nominalisierung des Verbs truwen „fest sein, sicher sein, vertrauen, hoffen, glauben, wagen“), laut Duden auch Ergebenheit, ist eine Tugend, welche die Verlässlichkeit eines Akteurs gegenüber einem anderen, einem Kollektiv oder einer Sache ausdrückt.
Sehen Untreue und Treue
Untreue (Österreich)
Das österreichische Strafgesetzbuch definiert die mit Freiheits- oder mit Geldstrafe bedrohte Untreue in § 153 StGB als Zufügung eines Vermögensnachteils, indem man einer durch Gesetz, behördlichen Auftrag oder Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, wissentlich missbraucht.
Sehen Untreue und Untreue (Österreich)
Untreue (Deutschland)
Die Untreue stellt im deutschen Strafrecht einen Straftatbestand dar, der im 22. Abschnitt des Besonderen Teils des Strafgesetzbuchs (StGB) in normiert ist.
Sehen Untreue und Untreue (Deutschland)
Untreue (Fluss)
Die Untreue ist ein Bach in Brilon.
Sehen Untreue und Untreue (Fluss)
Veruntreuung
Veruntreuung wird als Sammelbegriff für verschiedene Vermögenstraftaten benutzt, bei denen der Täter sich rechtswidrig und zum Schaden des Eigentümers Werte aneignet, die ihm überlassen oder anvertraut sind.
Sehen Untreue und Veruntreuung

