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Typgenehmigung (Kraftfahrzeug)

Index Typgenehmigung (Kraftfahrzeug)

Die Typgenehmigung ist eine Erlaubnis zur Herstellung und zum Inverkehrbringen eines Fahrzeuges, einer Maschine oder eines Gerätes in Übereinstimmung mit den für die Herstellung einschlägigen technischen Anforderungen (Certificate of Conformity).

29 Beziehungen: Bauartgenehmigung, Bauartzulassung, Benannte Stelle, Betriebserlaubnis, Betriebsleitung, CE-Kennzeichnung, COC (Zulassung), ECE-Homologation, ECE-Regelungen, Eisenbahn-Bundesamt, Erlaubnis, EU-Baumusterprüfung, EU-Konformitätserklärung, Konformitätsbewertung, Konformitätserklärung, Kraftfahrt-Bundesamt, Luftfahrt-Bundesamt, Musterzulassung, Nationale Plattform Elektromobilität, Produkthaftungsgesetz (Deutschland), Qualitätsmanagement, Richtlinie 2007/46/EG, Risiko, Schadensersatz, Schienenfahrzeug, Straßenfahrzeug, Typenschein (Österreich), Verordnung (EU) Nr. 167/2013, Vertrag.

Bauartgenehmigung

Die Bauartgenehmigung ist ein Begriff aus den Vorschriften der deutschen Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bezüglich Fahrzeugteilen und Allgemeiner Betriebserlaubnis.

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Bauartzulassung

Bei einer Bauartzulassung, österreichisch Typisierung wird anhand von technischen Beschreibungen und Zeichnungen geprüft, ob die Konstruktion und Beschaffenheit eines für einen bestimmten Zweck hergestellten Gerätes/Produktes den für diesen Zweck geltenden Vorschriften entsprechen.

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Benannte Stelle

Benannte Stellen, auch Notifizierte Stellen, der Europäischen Union sind staatlich benannte und staatlich überwachte Organisationen, z. B.

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Betriebserlaubnis

Die Betriebserlaubnis ist die von einer Behörde erteilte Erlaubnis zum Betrieb von Kraftfahrzeugen und ihrer Ausrüstungsteile oder technischen Anlagen sowie von Kindertagesstätten.

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Betriebsleitung

Die Betriebsleitung (bzw. der Betriebsleiter) ist die oberste technische Leitung eines Betriebes.

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CE-Kennzeichnung

CE-Zeichen Mit der CE-Kennzeichnung erklärt der Hersteller, Inverkehrbringer oder EU-Bevollmächtigte gemäß, „dass das Produkt den geltenden Anforderungen genügt, die in den Harmonisierungsrechtsvorschriften der Gemeinschaft über ihre Anbringung festgelegt sind.“ (Art. 2 Nr. 20) und „dass er die Verantwortung für die Konformität des Produkts mit allen in den einschlägigen Harmonisierungsrechtsvorschriften der Gemeinschaft enthaltenen für deren Anbringung geltenden Anforderungen übernimmt.“ (Art. 30 Abs. 3).

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COC (Zulassung)

Die Abkürzung CoC steht für Certificate of Conformity und soll als Dokument bezeugen, dass und wie sich eine bestimmte Ware zu anerkannten (internationalen) Normen verhält und dazu dienen, die Zulassung der Ware auf internationalen Märkten zu erleichtern.

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ECE-Homologation

Die ECE-Homologation (von Economic Commission for Europe ECE) ist ein überstaatliches System für die Zulassung von Kraftfahrzeugen und Fahrzeugteilen.

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ECE-Regelungen

Das Übereinkommen über die Annahme einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung der Ausrüstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen (Motorfahrzeugen) und über die gegenseitige Anerkennung der Genehmigung (alternativ: Übereinkommen über die Annahme technischer Vorschriften für Radfahrzeuge, Ausrüstungsgegenstände und Teile, die in Radfahrzeuge eingebaut oder verwendet werden können, und die Bedingungen für die gegenseitige Anerkennung von Genehmigungen, die nach diesen erteilt wurden; kurz auch Genfer Übereinkommen vom 20. März 1958) ist ein wichtiges Regelwerk der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (United Nations Economic Commission for Europe, UNECE oder UN/ECE), um technische Hemmnisse für den internationalen Handel abzubauen.

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Eisenbahn-Bundesamt

Zentrale des EBA in Bonn Außenstelle Erfurt Außenstelle Halle (Saale) Außenstelle Hamburg Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) ist eine seit dem 1.

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Erlaubnis

Ausnahmegenehmigung für Reportagen Die Erlaubnis, auch Genehmigung, Bewilligung oder Konzession (von ‚zugestehen‘, ‚erlauben‘), ist eine von einer Behörde ausgestellte Erklärung, mit der ein bestimmtes Verhalten zugelassen oder ein Antrag genehmigt wird.

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EU-Baumusterprüfung

Die EU-Baumusterprüfung ist Teil eines von der Europäischen Union vorgeschriebenen und Konformitätsbewertung genannten Verfahrens, mit dem bestimmte Produkte vor deren Inverkehrbringen auf die Einhaltung von Anforderungen aus EU-Rechtsakten zu prüfen sind.

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EU-Konformitätserklärung

Die EU-Konformitätserklärung ist eine besondere Form der Konformitätserklärung im gesetzlich geregelten Bereich zum Nachweis der Erfüllung der Anforderungen Europäischer Richtlinien oder Europäischer Verordnungen.

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Konformitätsbewertung

Konformitätsbewertung ist in der internationalen Norm ISO/IEC 17000 „Konformitätsbewertung – Begriffe und allgemeine Grundlagen“ definiert als „Darlegung, dass festgelegte Anforderungen bezogen auf ein Produkt, einen Prozess, ein System, eine Person oder eine Stelle erfüllt sind“.

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Konformitätserklärung

Die Konformitätserklärung ist eine schriftliche Bestätigung am Ende einer Konformitätsbewertung, mit der der Verantwortliche (z. B. Hersteller, Händler, Betreiber, Unternehmer) für ein Produkt, die Erbringung einer Dienstleistung oder eine Organisation (z. B. Prüflabor, Betreiber eines Qualitätsmanagementsystems) verbindlich erklärt und bestätigt, dass das Objekt (Produkt, Dienstleistung, Stelle, QMS) die auf der Erklärung spezifizierten Eigenschaften aufweist.

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Kraftfahrt-Bundesamt

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ist eine deutsche Bundesoberbehörde für den Straßenverkehr mit Sitz in Flensburg, die dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) untersteht.

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Luftfahrt-Bundesamt

Gebäude des Luftfahrt-Bundesamtes in Braunschweig-Waggum Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) in Braunschweig ist die Bundesoberbehörde für die Aufgaben der zivilen Luftfahrt in Deutschland.

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Musterzulassung

Markierung eines Flugzeugs ohne Musterzulassung Die Musterzulassung (für das Dokument; type certification für den Prozess) bezeichnet die offizielle Zulassung (Zertifizierung) eines Flugzeugmusters zum Luftverkehr.

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Nationale Plattform Elektromobilität

Logo der NPE Elektromobilitätsgipfel in Berlin am 3. Mai 2010 Ansprache der Bundeskanzlerin Elektromobilitätsgipfel in Berlin 2013 Die Nationale Plattform Elektromobilität (NPE) war ein Beratungsgremium der deutschen Bundesregierung zur Elektromobilität.

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Produkthaftungsgesetz (Deutschland)

Das Produkthaftungsgesetz (Gesetz über die Haftung für fehlerhafte Produkte – ProdHaftG) vom 15.

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Qualitätsmanagement

Qualitätsmanagement (QM) beschreibt die systematische Planung und Steuerung von Abläufen mit Blick auf deren Qualität.

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Richtlinie 2007/46/EG

Die Richtlinie zur Schaffung eines Rahmens für die Genehmigung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge, kurz auch Typgenehmigungsrichtlinie genannt, regelt die EU-TypgenehmigungssystemDie Richtlinie 2007/46/EG selbst spricht von (Art. 3 Begriffsbestimmungen Z. 5); die neue Verordnung (EU) 2018/858 von (Art. 3 Begriffsbestimmungen Z. 2).

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Risiko

Risiko weist je nach Fachgebiet einen unterschiedlichen Begriffsinhalt auf, allgemein wird hierunter die Möglichkeit des Eintritts künftiger Ereignisse, die nachteilige Auswirkungen wie Verlustgefahren in sich bergen, verstanden.

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Schadensersatz

Unter Schadensersatz (oft SE abgekürzt) versteht man im deutschen Recht die Rechtspflicht zum Ausgleich eines Schadens.

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Schienenfahrzeug

Internationales Symbol für Schienenfahrzeuge nach ISO 7001 Eine Diesellokomotive der Eisenbahn Gelenkwagen der Straßenbahn Einschienenhängebahn Schienenfahrzeuge sind Fahrzeuge von Bahnen (Bahnfahrzeuge), die auf einer oder mehreren Schienen fahren oder geführt werden.

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Straßenfahrzeug

Ein Straßenfahrzeug ist ein Landfahrzeug, das vorrangig für den Betrieb auf Straßen vorgesehen ist.

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Typenschein (Österreich)

Der Typenschein belegt, dass für ein Fahrzeug eine Typengenehmigung mit (in Bezug auf Österreich) nationaler Geltung erteilt wurde, und wird vom Erzeuger oder bei ausländischen Erzeugern dessen Bevollmächtigtem (Importeur) ausgestellt.

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Verordnung (EU) Nr. 167/2013

Die Verordnung (EU) Nr.

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Vertrag

Ein Vertrag ist die von zwei oder mehr Vertragsparteien erklärte Einigung über die Begründung oder inhaltliche Änderung eines Schuldverhältnisses (BGB).

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AusgehendeEingehende
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