Inhaltsverzeichnis
11 Beziehungen: Behörde, Entscheidung (Gericht), Form (Recht), Frist, Gericht, Rechtsbegriff, Rechtsbehelf, Rechtsmittel, Rechtszugvoraussetzung, Verfahrensrecht, Zulässigkeit.
Behörde
Behörde (auch Amt im organisatorischen Sinne genannt) ist eine öffentliche Stelle, die die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt, die ihr aufgrund materieller Gesetze aufgegeben sind.
Sehen Statthaftigkeit und Behörde
Entscheidung (Gericht)
Gerichtliche Entscheidungen sprechen Rechtsfolgen aus, stellen Rechtsverhältnisse fest oder treffen Anordnungen, die für den Fortgang des Verfahrens von Bedeutung sind.
Sehen Statthaftigkeit und Entscheidung (Gericht)
Form (Recht)
Die Form ist im Recht die äußere Gestaltung eines Rechtsgeschäfts oder einer Rechtshandlung.
Sehen Statthaftigkeit und Form (Recht)
Frist
Eine Frist ist ein bestimmter oder zumindest bestimmbarer Zeitraum, der vor, innerhalb oder nach einem bestimmten Ereignis liegen oder Rechtswirkungen auslösen kann.
Sehen Statthaftigkeit und Frist
Gericht
Richter, Ankläger und Prozessbeteiligte sitzen zu Gericht (Old Bailey in London, 19. Jahrhundert). Ein Gericht ist ein Organ der Rechtsprechung (Judikative).
Sehen Statthaftigkeit und Gericht
Rechtsbegriff
Rechtsbegriff ist in der Rechtswissenschaft ein Lexem, ein für rechtliche Zwecke definierter Begriff, mit einem mehr oder weniger präzise formulierten, rechts­relevanten Inhalt.
Sehen Statthaftigkeit und Rechtsbegriff
Rechtsbehelf
Ein Rechtsbehelf ist ein in einem Verfahren rechtlich zugelassenes Gesuch, mit dem eine behördliche oder gerichtliche Entscheidung angefochten werden darf, damit diese aufgehoben oder geändert wird.
Sehen Statthaftigkeit und Rechtsbehelf
Rechtsmittel
Der Begriff Rechtsmittel ist in Deutschland die Anfechtung einer gerichtlichen Entscheidung.
Sehen Statthaftigkeit und Rechtsmittel
Rechtszugvoraussetzung
Rechtszugvoraussetzung ist ein Rechtsbegriff aus dem Verfahrensrecht.
Sehen Statthaftigkeit und Rechtszugvoraussetzung
Verfahrensrecht
Verfahrensrecht oder formelles Recht bezeichnet die Gesamtheit aller Rechtsnormen, die eine verbindliche staatliche Entscheidungsfindung betreffen.
Sehen Statthaftigkeit und Verfahrensrecht
Zulässigkeit
Im Recht versteht man unter Zulässigkeit das rechtliche Erlaubtsein einer Handlung.
Sehen Statthaftigkeit und Zulässigkeit
Auch bekannt als Statthaft.

