5 Beziehungen: Landgemeinde, Marktgemeinde, Občina, Stadtrecht, Statutarstadt.
Landgemeinde
Landgemeinde steht für.
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Marktgemeinde
Eine Marktgemeinde oder ein Markt ist ein Ort mit Marktrecht; in Bayern, Österreich und Südtirol ist es eine kommunalrechtliche Bezeichnung für eine Gemeinde mit einem entweder historischen oder formell verliehenen Marktrecht.
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Občina
Die Občine Sloweniens (Stand 2012) Občina (Plural: občine) ist die Bezeichnung für Gemeinde in Slowenien.
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Stadtrecht
Stadtrecht ist ursprünglich das kaiserliche oder landesherrliche Vorrecht (Stadtregal), durch das ein Dorf oder eine vorstädtische Siedlung zur Stadt erhoben wurde und Inbegriff der in dem betreffenden Rechtsbezirk gültigen Rechtssätze war.
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Statutarstadt
Statutarstadt (Stadt mit eigenem Statut) bezeichnet.