Inhaltsverzeichnis
9 Beziehungen: Blockchain, Bulletin Board, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Distributed-Ledger-Technologie, Initial Coin Offering, Peer-to-Peer, Pseudonymität im Internet, Sekundärmarkt, Wertpapierprospektgesetz.
Blockchain
Die bestimmende Blockchain (schwarz) besteht aus der längsten Folge von Blöcken ausgehend vom Ursprung (grün) zum aktuellen Block. Alternative Ketten verwaisen (lila), sobald sie kürzer als eine andere Kette sind. Schema eines Blockes in der Blockchain Video: Funktionsweise einer Blockchain am Beispiel einer Geldüberweisung veranschaulicht.
Sehen Security-Token-Offering und Blockchain
Bulletin Board
Ein Bulletin Board ist eine spezielle Art eines Webforums.
Sehen Security-Token-Offering und Bulletin Board
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
BaFin-Gebäude in Bonn Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (kurz: BaFin) ist eine rechtsfähige deutsche Anstalt des öffentlichen Rechts des Bundes mit Sitz in Bonn und Frankfurt am Main.
Sehen Security-Token-Offering und Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Distributed-Ledger-Technologie
Der Begriff Distributed-Ledger-TechnologieDer Begriff ist eine falsche Teilübersetzung des englischen technology.
Sehen Security-Token-Offering und Distributed-Ledger-Technologie
Initial Coin Offering
Initial Coin Offering (ICO) oder auch Initial Public Coin Offering (IPCO) (bzw. Token Sale oder Token Generating Event (TGE)) ist eine oftmals unregulierte Methode des Crowdinvestings, die von Unternehmen verwendet wird, deren Geschäftsmodell auf Kryptowährungen basiert.
Sehen Security-Token-Offering und Initial Coin Offering
Peer-to-Peer
Peer-to-Peer-Modell Peer-to-Peer (kurz meist P2P genannt, von „Gleichgestellter“, „Ebenbürtiger“) und Rechner-Rechner-Verbindung sind synonyme Bezeichnungen für eine Kommunikation unter Gleichen, hier bezogen auf ein Rechnernetz.
Sehen Security-Token-Offering und Peer-to-Peer
Pseudonymität im Internet
Das Recht auf Pseudonymität im Internet soll – ebenso wie das Recht auf Anonymität im Internet – natürliche Personen vor der Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte schützen.
Sehen Security-Token-Offering und Pseudonymität im Internet
Sekundärmarkt
Primär- und Sekundärmarkt als Teilmarkt des Aktienmarktes Als Sekundärmarkt (auch Umlaufmarkt) bezeichnet man im Finanzwesen einen Teilmarkt, auf dem die Marktteilnehmer bereits in Umlauf befindliche Finanzinstrumente als Handelsobjekt erwerben oder weiterveräußern.
Sehen Security-Token-Offering und Sekundärmarkt
Wertpapierprospektgesetz
Das Wertpapierprospektgesetz (WpPG) vereinheitlicht entsprechend den europäischen Vorgaben das Regelwerk für Prospekte, die für das öffentliche Angebot von Wertpapieren veröffentlicht werden (früher Verkaufsprospekte) und Prospekte im Zusammenhang mit der Zulassung zum Regulierten Markt (so genannten organisierten Markt).

