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Schiffsverlust

Index Schiffsverlust

Unter dem Sammelbegriff Schiffsverlust (englisch: loss) versteht man den Teilverlust und den Totalverlust eines Schiffes.

Inhaltsverzeichnis

  1. 3 Beziehungen: Abandon, Schiff, Versicherungsrecht.

Abandon

Mit Abandon (frz.) bezeichnet man den Verzicht auf ein Recht, um einer damit verbundenen Pflicht zu entgehen.

Sehen Schiffsverlust und Abandon

Schiff

Kreuzfahrtschiff ''Queen Mary 2'' Baltic'' Illustration verschiedener Schiffstypen, 1912 Schiffe sind größere Wasserfahrzeuge oder andere schwimmfähige Objekte mit bestimmten, nicht einheitlich festgelegten Eigenschaften.

Sehen Schiffsverlust und Schiff

Versicherungsrecht

Das Versicherungsrecht ist ein Rechtsgebiet, das als unselbständiger Teil des Handels- und bürgerlichen Rechts die Rechtsbeziehungen zwischen Wirtschaftssubjekten außerhalb der Versicherungswirtschaft und Versicherungsunternehmen regelt und zugleich den Bereich der Versicherungsaufsicht als öffentlich-rechtliches Verhältnis bestimmt.

Sehen Schiffsverlust und Versicherungsrecht

Auch bekannt als Teilverlust.