20 Beziehungen: Bauerwartungsland, Baugesetzbuch, Bauland, Bauleitplanung, Baunutzungsverordnung, Bebauungsplan (Deutschland), Bewertungsgesetz, Erschließung (Grundstück), Flächennutzungsplan, Gebäude, Grundstück, Lage (Immobilie), Landschaftsarchitektur, Legaldefinition, Raumordnung, Rohbau (Bauwesen), Stadtplanung, Straße, Tatsache, Wertermittlungsverordnung.
Bauerwartungsland
Bauerwartungsland sind in der Landschaftsgestaltung, Raumordnung oder Stadtplanung Grundstücksflächen, die nach ihren weiteren Grundstücksmerkmalen eine bauliche Nutzung aufgrund konkreter Tatsachen, insbesondere nach dem Stand der Bauleitplanung und nach der sonstigen städtebaulichen Entwicklung des Gebiets, mit hinreichender Sicherheit erwarten lassen.
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Baugesetzbuch
Das deutsche Baugesetzbuch (BauGB), dessen Vorgänger das Bundesbaugesetz (BBauG) ist, ist das wichtigste Gesetz des Bauplanungsrechts in Deutschland.
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Bauland
Als Bauland werden in der Landschaftsgestaltung, Raumordnung oder Stadtplanung Grundstücksflächen bezeichnet, die nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften und nach den tatsächlichen Gegebenheiten für eine Bebauung nutzbar und in einem Bebauungsplan ausgewiesen sind.
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Bauleitplanung
Bebauungsplans (Pullach im Isartal) Die Bauleitplanung ist das wichtigste Planungs­werkzeug zur Lenkung und Ordnung der städtebaulichen Entwicklung einer Gemeinde in Deutschland.
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Baunutzungsverordnung
Die Baunutzungsverordnung (kurz BauNVO) bestimmt in Deutschland die möglichen Festsetzungen bezüglich Art und Maß der baulichen Nutzung eines Grundstücks (Abschnitt 1 und 2), der Bauweise und der überbaubaren Grundstücksfläche (Abschnitt 3) in Bauleitplänen.
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Bebauungsplan (Deutschland)
Beispiel eines Bebauungsplans (Pullach im Isartal) Ein Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan) ist ein Instrument der räumlichen Planung in Deutschland.
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Bewertungsgesetz
Das Bewertungsgesetz regelt in Deutschland die steuerliche Bewertung von Vermögensgegenständen.
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Erschließung (Grundstück)
Voraussetzung für die Bebauung ist die gesicherte Erschließung der Grundstücke Erschließung, auch Aufschließung umfasst die Gesamtheit von baulichen Maßnahmen und rechtlichen Regelungen zur Herstellung der Nutzungsmöglichkeiten eines oder mehrerer Grundstücke (Grundstückserschließung).
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Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan, FNP, F-Plan) ist ein Instrument der räumlichen Planung in der Bundesrepublik Deutschland, in dem die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde kartografisch und textlich dargestellt wird.
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Gebäude
Wohngebäude Haus Dellwig bei Dortmund Dom Santa Maria del Fiore (Florenz) Ringlokschuppen Ein Gebäude ist ein Bauwerk, das Räume einschließt, betreten werden kann und dem Aufenthalt von Menschen, Tieren oder der Lagerung von Sachen dient.
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Grundstück
Ein Grundstück ist ein räumlich abgegrenzter Teil der Erdoberfläche.
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Lage (Immobilie)
Unter Lage versteht man in der Immobilienwirtschaft den genauen geografischen Standort von Grundstücken oder grundstücksgleichen Rechten unter Berücksichtigung ihrer Nutzung.
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Landschaftsarchitektur
Plan Botanischer Garten Berlin Anfang des 20. Jahrhunderts Unter Landschaftsarchitektur versteht man das Entwerfen, die Planung und Umgestaltung von nicht bebautem Raum.
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Legaldefinition
Legaldefinition ist die Definition eines Rechtsbegriffs in einem Gesetz durch den Gesetzgeber.
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Raumordnung
Unter Raumordnung ist die planmäßige Ordnung, Entwicklung und Sicherung von größeren Gebietseinheiten (Regionen, Länder, Bundesgebiet) zur Gewährleistung der dauerhaften Nutzung des Lebensraumes zu verstehen.
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Rohbau (Bauwesen)
Rohbau eines Wohngebäudes Als Rohbau bezeichnet man im Bauwesen beim Bauablauf ein Bauwerk, dessen äußere Kontur einschließlich der Dachkonstruktion fertiggestellt ist, bei dem jedoch noch kein Einbau der Fenster, keine Fassadenverkleidung und kein Ausbau des Inneren ausgeführt worden ist.
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Stadtplanung
Idealen Stadt/Planstadt für 100.000 Einwohner (Jean-Jacques Moll, 1801) Bebauungsplans (Pullach im Isartal) Die Stadtplanung beschäftigt sich mit der Erarbeitung und Realisierung von wünschenswerten, den menschlichen Bedürfnissen entsprechenden zukünftigen Zuständen einer Stadt und ihrer Teilbereiche.
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Straße
Straße in Neapel, 19. Jahrhundert, Fotografie von Giorgio Sommer Radial konzentrisch angelegte Straßen in Washington, D.C. Eine Straße ist im Landverkehr ein Verkehrsbauwerk, das Fußgängern und Fahrzeugen als Transport- und Verkehrsweg überwiegend dem Personentransport, dem Gütertransport und dem Tiertransport zur Ortsveränderung dient.
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Tatsache
Eine Tatsache, auch Fakt oder Faktum (von lateinisch factum, „Gemachtes“, res facti), ist je nach Auffassung ein wirklicher, nachweisbarer, bestehender, wahrer oder anerkannter Sachverhalt.
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Wertermittlungsverordnung
Die Wertermittlungsverordnung (WertV) regelte in Deutschland allgemeine Grundsätze für die Ermittlung von Verkehrswerten bei Immobilien.
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