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Richterrat

Index Richterrat

Der Richterrat ist in Deutschland die Personalvertretung der Richter für die Beteiligung an allgemeinen und sozialen Angelegenheiten ihres Gerichts.

Inhaltsverzeichnis

  1. 9 Beziehungen: Bayern, Bundesgericht (Deutschland), Bundesgerichtshof, Bundespatentgericht (Deutschland), Bundespersonalvertretungsgesetz, Deutsches Richtergesetz, Personalvertretung, Personalvertretungsgesetz, Rahmengesetz.

Bayern

Bayern (Ländercode BY; amtlich Freistaat Bayern) ist das flächengrößte der 16 Länder der Bundesrepublik Deutschland und liegt in deren Südosten.

Sehen Richterrat und Bayern

Bundesgericht (Deutschland)

Bundesgerichte sind gemäß Grundgesetz (GG) Gerichte in Trägerschaft des Bundes, durch die er Teile der judikativen Staatsgewalt wahrnimmt, die aufgrund der grundsätzlichen Kompetenzzuweisung an die Länder sonst nur von diesen (durch Landesgerichte) ausgeübt wird.

Sehen Richterrat und Bundesgericht (Deutschland)

Bundesgerichtshof

Ehemaliges Erbgroßherzogliches Palais, heute Hauptgebäude des BGH, Karlsruhe, 2012 Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das oberste Gericht der Bundesrepublik Deutschland auf dem Gebiet der ordentlichen Gerichtsbarkeit und damit letzte Instanz in Zivil- und Strafverfahren.

Sehen Richterrat und Bundesgerichtshof

Bundespatentgericht (Deutschland)

Dienstgebäude des Bundespatentgerichts Das Bundespatentgericht (BPatG) ist das zweitgrößte deutsche Bundesgericht und hat seinen Sitz in München.

Sehen Richterrat und Bundespatentgericht (Deutschland)

Bundespersonalvertretungsgesetz

Das Bundespersonalvertretungsgesetz ist die Rechtsgrundlage für die Bildung und Tätigkeit von Personalräten sowie Jugend- und Auszubildendenvertretungen im öffentlichen Dienst des Bundes.

Sehen Richterrat und Bundespersonalvertretungsgesetz

Deutsches Richtergesetz

Das Deutsche Richtergesetz (DRiG) regelt die Rechtsstellung der Richter im Bundes- und Landesdienst in der Bundesrepublik Deutschland.

Sehen Richterrat und Deutsches Richtergesetz

Personalvertretung

Die Personalvertretung (z. B. Personalrat, Bezirkspersonalrat, Hauptpersonalrat, Gesamtpersonalrat) ist die Vertretung der Beschäftigten (Tarifbeschäftigte, Beamte) einer Dienststelle der öffentlichen Verwaltung (in Bund, Ländern, Gemeinden, sonstigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts), vergleichbar mit der Arbeitnehmer­vertretung in den Betrieben der Privatwirtschaft (Betriebsrat).

Sehen Richterrat und Personalvertretung

Personalvertretungsgesetz

Die Personalvertretungsgesetze (PersVG) regeln die Wahl, Zuständigkeit, Pflichten und Befugnisse der Personalvertretungen.

Sehen Richterrat und Personalvertretungsgesetz

Rahmengesetz

Ein Rahmengesetz war nach deutschem Recht ein Gesetz, das den jeweiligen Rechtsbereich nicht vollständig regelte.

Sehen Richterrat und Rahmengesetz