Inhaltsverzeichnis
14 Beziehungen: Bergregal, Bischof, Erzbischof, Gewinnung (Bergbau), Goldene Bulle, Kaiser, Karl IV. (HRR), König, Lehnswesen, Regalien, Salzregal, Sönke Lorenz, Sedisvakanz, Spolienrecht.
Bergregal
Das Bergregal, auch Bergwerksregal, ist das Verfügungsrecht über die ungehobenen Bodenschätze.
Sehen Regalienrecht und Bergregal
Bischof
Patriarch Bartholomäus, in Jerusalem, 2014 Ein Bischof (von ‚Aufseher‘, ‚Hüter‘, ‚Schützer‘) ist in christlichen Kirchen der Inhaber eines Leitungsamtes geistlicher und administrativer Art.
Sehen Regalienrecht und Bischof
Erzbischof
Wappen eines römisch-katholischen Erzbischofs(erkennbar am grünen Bischofshut (''galero'') mit zwanzig seitlich herabhängenden gleichfarbigen Quasten (''fiochi'') sowie am hinter dem Wappenschild aufgerichteten erzbischöflichen Kreuz. Das Pallium weist darauf hin, dass dieser Erzbischof auch ein Metropolit ist.) Der Titel Erzbischof (Erz- von arché ‚Anfang‘, ‚Führung‘, in der abgeleiteten Bedeutung „Ober-“, und Bischof von επÎŻσκοπος epískopos ‚Aufseher‘) wird von Bischöfen mit besonderer Amtsstellung getragen.
Sehen Regalienrecht und Erzbischof
Gewinnung (Bergbau)
Zwei Bergleute bei der Kohlegewinnung. Als Gewinnung bezeichnet man im Bergbau das Herauslösen von nutzbaren Rohstoffen aus dem festen Gebirgsverband einer Lagerstätte.
Sehen Regalienrecht und Gewinnung (Bergbau)
Goldene Bulle
Trierer Exemplar der Goldenen Bulle. Seite aus einer Handschrift der Goldenen Bulle, die 1400 von König Wenzel in Auftrag gegeben wurde. Links: Der Kaiser in einer blauen Tunika; vom Künstler wurden ihm sechs Kurfürsten beigesellt, da er selbst als König von Böhmen einer der sieben Kurfürsten war.
Sehen Regalienrecht und Goldene Bulle
Kaiser
Die deutsche Titelbezeichnung Kaiser (weiblich Kaiserin) leitet sich vom Namen des römischen Politikers Gaius Iulius Caesar ab, der am Ende der römischen Republik als De-facto-Staatsoberhaupt fungierte.
Sehen Regalienrecht und Kaiser
Karl IV. (HRR)
Kölner Rathauses um 1360 Karl IV., Büste gefertigt von Peter Parler im Prager Veitsdom mit dem Wappen Böhmens auf der linken Seite und rechts dem Adlerwappen des Heiligen Römischen Reichs Karl IV. (* 14. Mai 1316 in Prag; † 29. November 1378 ebenda), geboren als Wenzel (tschechisch Václav), war römisch-deutscher König (ab 1346), König von Böhmen (ab 1347), König von Italien (seit 1355), König von Burgund (seit 1365) und römisch-deutscher Kaiser (ab 1355).
Sehen Regalienrecht und Karl IV. (HRR)
König
St. Edwardskrone König oder weiblich Königin ist die Amtsbezeichnung für den höchsten monarchischen Würdenträger in der Rangfolge eines souveränen Staates.
Sehen Regalienrecht und König
Lehnswesen
Cod. Pal. Germ. 164, fol. 1r Das Lehnswesen (auch Feudal- oder Benefizialwesen von lateinisch Feudum, Feodum oder Beneficium) war eine im mittelalterlichen Europa herausgebildete Gesellschafts-, Wirtschafts-, Rechts- und/oder Besitzordnung.
Sehen Regalienrecht und Lehnswesen
Regalien
Als Regalien (von mittellateinisch regale, Königsrecht,, sing. Regal) bezeichnete man im Mittelalter diejenigen Hoheitsrechte, deren Ausübung dem Inhaber der Staatsgewalt hinsichtlich der Regierung und Verwaltung des Staates entweder verfassungsmäßig oder kraft besonderer Rechtstitel zustanden.
Sehen Regalienrecht und Regalien
Salzregal
Das Salzregal ist das Hoheitsrecht der Salzgewinnung.
Sehen Regalienrecht und Salzregal
Sönke Lorenz
Sönke Lorenz (Mitte) im Januar 2009 auf dem Empfang nach der Antrittsvorlesung von Steffen Patzold (rechts im Bild) Sönke Lorenz (* 30. Juni 1944 in Elmshorn; † 8. August 2012 in Tübingen) war ein deutscher Historiker.
Sehen Regalienrecht und Sönke Lorenz
Sedisvakanz
Wappentimbrierung bei Sedisvakanz des Apostolischen Stuhles Kardinalkämmerers Eduardo Martínez Somalo Sedisvakanz (mittellateinisch vacantia „das Freisein, Leersein“; sedis Genitiv zu sedes „Sitz, Stuhl“, also eigentlich „Unbesetztheit des Stuhls“, meist wiedergegeben mit „leerer Stuhl“ oder in der Form sede vacante „während der Sitz frei ist“) drückt aus, dass ein kirchliches Amt unbesetzt ist, weil der Amtsträger aus dem Amt geschieden, aber noch kein Nachfolger eingeführt ist.
Sehen Regalienrecht und Sedisvakanz
Spolienrecht
Das Spolienrecht (lat. ius spolii) ist die rechtliche Befugnis eines kirchlichen Oberen, den beweglichen Nachlass eines katholischen Säkularklerikers einzuziehen.
Sehen Regalienrecht und Spolienrecht
Auch bekannt als Jus deportus, Jus regale, Jus regaliae, Regalrecht.

