Inhaltsverzeichnis
3 Beziehungen: Berufung (Recht), Deutsches Recht (Rechtstradition), Instanz (Recht).
Berufung (Recht)
Die Berufung, auch Appellation, ist ein Rechtsmittel gegen ein Urteil der ersten Instanz.
Sehen Rechtszug und Berufung (Recht)
Deutsches Recht (Rechtstradition)
Unter deutschem Recht wird rechtshistorisch das auf germanischen Stammesrechten beruhende und dabei insbesondere auf sächsische und fränkische Rechtsauffassungen zurückgehende Recht verstanden.
Sehen Rechtszug und Deutsches Recht (Rechtstradition)
Instanz (Recht)
Die Instanz (Rechtszug, Rechtsgang) ist das gesetzlich zuständige Gericht nach dem hierarchischen Aufbau der Gerichtsbarkeit in den einzelnen Gerichtszweigen.

