7 Beziehungen: Ferrari, Ferrari Testarossa, Marke (Recht), Markenrecht (Deutschland), Nichtbenutzungseinrede, Produktpiraterie, Rechtsfrage.
Ferrari
Ferrari ist ein italienischer Automobilhersteller von Sportwagen und Formel-1-Fahrzeugen mit Verwaltungssitz in Maranello in der italienischen Provinz Modena und Rechtssitz in Amsterdam.
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Ferrari Testarossa
Der Ferrari Testarossa ist 1984 als Nachfolger des Ferrari 512 BB Mittelmotor-Sportwagens mit 180° flachem V12-Motor („Berlinetta Boxer“ genannt ohne ein echter Boxermotor zu sein) in Produktion gegangen.
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Marke (Recht)
Fiktive Wort-Bild-Marke(Das kleine „SM“-Symbol rechts oben lässt erkennen, dass es sich um eine Dienstleistungsmarke (''Service Mark'') handelt, die zur Eintragung in einem Markenregister angloamerikanischer Prägung angemeldet ist.) Als Marke (veraltet auch Warenzeichen) wird ein rechtlich geschütztes Zeichen bezeichnet, das dazu dient, Waren, Produkte oder Dienstleistungen eines Unternehmens von konkurrierenden Waren, Produkten oder Dienstleistungen anderer Unternehmen zu unterscheiden.
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Markenrecht (Deutschland)
Das Markenrecht der Bundesrepublik Deutschland ist ein Bestandteil des Kennzeichenrechtes, das Bezeichnungen von Produkten im geschäftlichen Verkehr schützt.
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Nichtbenutzungseinrede
Die Nichtbenutzungseinrede ist ein Verteidigungsmittel eines Zeichenbenutzers oder Inhabers einer Marke mit jüngerem Zeitrang gegen einen Angriff des Inhabers einer Marke mit älterem Zeitrang.
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Produktpiraterie
Als Produktpiraterie, Produktfälschung oder Markenpiraterie (im Bezug auf Filme auch Filmpiraterie genannt) werden illegale Geschäfte bezeichnet, bei denen Nachahmungen von rechtlich geschützten Originalprodukten vertrieben werden.
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Rechtsfrage
Eine aufgeworfene Rechtsfrage lässt sich mit Hilfe der Rechtsanwendung, Subsumtion und Auslegung der Rechtsnormen und/oder der vorhandenen Rechtsprechung durch die rechtliche Würdigung des vorliegenden Tatbestands beantworten.
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