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5 Beziehungen: Deutsches Patent- und Markenamt, Patentanmeldung, Patenterteilungsverfahren, Prüfungsantrag, Stand der Technik (Patentrecht).
Deutsches Patent- und Markenamt
Hauptsitz des Deutschen Patent- und Markenamts in München Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA), bis 1998 Deutsches Patentamt, ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz mit Sitz in München und Außenstellen in Jena, im Berliner Ortsteil Kreuzberg des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg und in Hauzenberg.
Sehen Rechercheantrag und Deutsches Patent- und Markenamt
Patentanmeldung
Der Begriff Patentanmeldung wird in unterschiedlichen Bedeutungen verwendet.
Sehen Rechercheantrag und Patentanmeldung
Patenterteilungsverfahren
Das Patenterteilungsverfahren (englisch "patent prosecution" oder nur "prosecution") ist ein förmliches Verfahren vor einer zuständigen Behörde (evtl. Gericht), mittels dessen eine technische Erfindung auf Patentwürdigkeit geprüft und ggf.
Sehen Rechercheantrag und Patenterteilungsverfahren
Prüfungsantrag
Der Prüfungsantrag (englisch „examination request“) ist ein im Patenterteilungsverfahren beim Deutschen Patent- und Markenamt („DPMA“) bzw.
Sehen Rechercheantrag und Prüfungsantrag
Stand der Technik (Patentrecht)
Der Stand der Technik im patentrechtlichen Sinne ist der Bestand an technischem und sonstigem Wissen zum Zeitpunkt der Patentanmeldung.
Sehen Rechercheantrag und Stand der Technik (Patentrecht)
Auch bekannt als Recherchenantrag.

