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Psychotherapeutenkammer

Index Psychotherapeutenkammer

Sitz der Psychotherapeutenkammer in Berlin Psychotherapeutenkammern sind die als Körperschaften des öffentlichen Rechts organisierten Selbstverwaltungen der Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten in den Bundesländern in Deutschland.

12 Beziehungen: Österreichische Ärztekammer, Fachaufsicht, Heilberufe-Kammergesetz, Körperschaft des öffentlichen Rechts (Deutschland), Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut, Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz, Pflichtmitgliedschaft, Psychologischer Psychotherapeut, Rechtsaufsicht, Satzung (Privatrecht), Selbstverwaltung, Verein.

Österreichische Ärztekammer

Die Österreichische Ärztekammer ist die gesetzliche Interessensvertretung der Ärzte in Österreich.

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Fachaufsicht

Die Fachaufsicht ist in Deutschland die Aufsicht über die Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit von Verwaltungshandeln.

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Heilberufe-Kammergesetz

Das Heilberufe-Kammergesetz (länderspezifische Bezeichnungsvarianten: Kammergesetz für die Heilberufe, Kammergesetz, Heilberufsgesetz, mit sich unterscheidenden Abkürzungen) regelt die Berufsausübung, die Berufsvertretungen und die Berufsgerichtsbarkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker sowie der Psychologischen Psychotherapeuten und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten sowie teilweise der Pflege in den einzelnen Bundesländern in Deutschland.

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Körperschaft des öffentlichen Rechts (Deutschland)

Eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (K.d.ö.R., auch mit KdöR, KöR oder K.ö.R. abgekürzt) ist eine mitgliedschaftlich verfasste juristische Person des öffentlichen Rechts, die Rechtssubjekt kraft Hoheitsakt ist und öffentliche Aufgaben wahrnimmt.

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Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut

Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJP) sind Ärzte, Psychologen und Pädagogen mit einer auf dem Studium aufbauenden fachkundlichen Weiter- bzw.

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Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz

Die Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz ist die Psychotherapeutenkammer für das Bundesland Rheinland-Pfalz.

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Pflichtmitgliedschaft

Pflichtmitgliedschaft ist die durch Gesetz oder Satzung erzwungene konstitutive Mitgliedschaft einer natürlichen oder juristischen Person in bestimmten Organisationen, weil die Personen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, die mit der Mitgliedschaft verbunden sind.

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Psychologischer Psychotherapeut

Die Berufsbezeichnung Psychologischer Psychotherapeut (PP) bezeichnet in Deutschland einen Psychologen, der nach einem erfolgreich abgeschlossenen Diplom- oder Masterstudium der Psychologie (Studiengang Psychologie) eine mindestens dreijährige Vollzeitausbildung oder eine mindestens fünfjährige Teilzeitausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten nach dem Psychotherapeutengesetz (PsychThG) absolvierte und die Berechtigung zur eigenständigen Durchführung von Psychotherapie erworben hat (Approbation).

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Rechtsaufsicht

Die Rechtsaufsicht ist im staatlichen Organisationsrecht eine Weisungsbefugnis und die Befugnis einer hierarchisch übergeordneten Behörde, Staatsaufsicht durch Überprüfung der Rechtmäßigkeit ausüben zu dürfen.

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Satzung (Privatrecht)

Die Satzung ist bzw.

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Selbstverwaltung

mittelbaren Staatsverwaltung sowie Selbstverwaltung auf Bundes- und Landes- und Kommunalebene Selbstverwaltung bezeichnet im Staatsorganisationsrecht eine Erscheinungsform der mittelbaren Staatsverwaltung, bei der ein Verwaltungsträger (z. B. der Bund) Verwaltungsaufgaben durch andere Verwaltungsträger (z. B. die Bundesagentur für Arbeit) wahrnimmt, die nicht weisungsgebunden sind und grundsätzlich nur der Rechtsaufsicht, aber keiner Fach- oder Dienstaufsicht unterliegen.

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Verein

Der Verein (etymologisch aus vereinen ‚eins werden‘ und etwas ‚zusammenbringen‘) oder Klub bezeichnet eine freiwillige und auf Dauer angelegte Vereinigung von natürlichen und/oder juristischen Personen zur Verfolgung eines bestimmten Zwecks, die in ihrem Bestand vom Wechsel ihrer Mitglieder unabhängig ist.

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