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Psychologisch-technischer Assistent

Index Psychologisch-technischer Assistent

Psychologisch-technischer Assistent ist ein in den 1970er Jahren entstandener Gesundheitsfachberuf in Deutschland, der sich in Anlehnung an den Medizinisch-technischen Assistenten herausgebildet hat.

Inhaltsverzeichnis

  1. 12 Beziehungen: Ausbildungsberuf, Bundesagentur für Arbeit, Empathie, Erwachsenen- und Weiterbildung, Forschung, Gesundheitsfachberuf, Medizinisch-technischer Assistent, Pharmazeutisch-technischer Assistent, Psychologe, Qualitätssicherung, Quereinsteiger, Verschwiegenheitspflicht.

Ausbildungsberuf

Ausbildungsberufe sind die beruflichen Tätigkeiten, die im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses im dualen System erlernt werden können.

Sehen Psychologisch-technischer Assistent und Ausbildungsberuf

Bundesagentur für Arbeit

Das Verwaltungszentrum der BA in Nürnberg – Sitz der Zentrale, des IT-Systemhauses und des Service-Hauses Die Bundesagentur für Arbeit (kurz BA oder Agentur für Arbeit; ehemals Bundesanstalt für Arbeit; umgangssprachlich auch Arbeitsamt oder Arbeitsagentur genannt) mit Sitz in Nürnberg erbringt als Bundesagentur Leistungen für den Arbeitsmarkt, insbesondere die Arbeitsvermittlung sowie die Arbeitsförderung, und regelt als Verwaltungsträgerin der deutschen Arbeitslosenversicherung die finanziellen Entgeltersatzleistungen, z.

Sehen Psychologisch-technischer Assistent und Bundesagentur für Arbeit

Empathie

Empathie bezeichnet die Fähigkeit und Bereitschaft, die Empfindungen, Emotionen, Gedanken, Motive und Persönlichkeitsmerkmale einer anderen Person zu erkennen, zu verstehen und nachzuempfinden.

Sehen Psychologisch-technischer Assistent und Empathie

Erwachsenen- und Weiterbildung

Exemplarische Situation – hier in Form eines Workshops Erwachsenenbildung und Weiterbildung sind nach dem Deutschen Bildungsrat die „Fortsetzung oder Wiederaufnahme organisierten Lernens nach Abschluss einer unterschiedlich ausgedehnten ersten Bildungsphase“.

Sehen Psychologisch-technischer Assistent und Erwachsenen- und Weiterbildung

Forschung

Exemplarische Forschungssituation Unter Forschung versteht man, im Gegensatz zum zufälligen Entdecken, die systematische Suche nach neuen Erkenntnissen sowie deren Dokumentation und Veröffentlichung.

Sehen Psychologisch-technischer Assistent und Forschung

Gesundheitsfachberuf

Gesundheitsberuf und Gesundheitsfachberuf sind in Deutschland verwendete Bezeichnungen für nichtärztliche, nichtpsychotherapeutische Berufe im Gesundheitswesen, die Tätigkeiten in der Gesundheitsförderung, in der medizinischen Therapie und Diagnostik sowie in der Rehabilitation beinhalten.

Sehen Psychologisch-technischer Assistent und Gesundheitsfachberuf

Medizinisch-technischer Assistent

Ein medizinisch-technischer Assistent (Mitte) beim Aufnehmen eines Röntgen-Bildes. (Bild von 1960) Medizinisch-technischer Assistent (MTA) oder medizinisch-technische Fachkraft ist die Sammelbezeichnung für die vier Berufsbilder der technischen Assistenten in der Medizin und Tiermedizin im deutschen Gesundheitswesen.

Sehen Psychologisch-technischer Assistent und Medizinisch-technischer Assistent

Pharmazeutisch-technischer Assistent

Pharmazeutisch-technischer Assistent (PTA) ist ein in Deutschland anerkannter Ausbildungsberuf.

Sehen Psychologisch-technischer Assistent und Pharmazeutisch-technischer Assistent

Psychologe

Psychologe bzw.

Sehen Psychologisch-technischer Assistent und Psychologe

Qualitätssicherung

Qualitätssicherung (QS) ist im Qualitätsmanagement von Unternehmen und Behörden ein Sammelbegriff für unterschiedliche Ansätze und Maßnahmen zur Sicherstellung festgelegter Qualitätsanforderungen.

Sehen Psychologisch-technischer Assistent und Qualitätssicherung

Quereinsteiger

Als Quereinsteiger oder auch Seiteneinsteiger wird eine Person bezeichnet, die aus einer fremden Sparte/Branche in ein neues Betätigungsfeld wechselt, ohne die für diesen Beruf/Branche sonst allgemein übliche „klassische“ Berufsausbildung/Studium absolviert zu haben.

Sehen Psychologisch-technischer Assistent und Quereinsteiger

Verschwiegenheitspflicht

Die Verschwiegenheitspflicht oder Schweigepflicht ist die rechtliche Verpflichtung bestimmter Berufsgruppen, ihnen anvertraute Geheimnisse nicht unbefugt an Dritte weiterzugeben.

Sehen Psychologisch-technischer Assistent und Verschwiegenheitspflicht

Auch bekannt als Psychologisch-technische Assistentin.