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Privatzahnarzt

Index Privatzahnarzt

Ein Privatzahnarzt ist ein niedergelassener Zahnarzt, der nicht an der vertragszahnärztlichen Versorgung teilnimmt.

28 Beziehungen: Arztpraxis, Behandlungsfehler, Behandlungsvertrag, Beihilfe (Dienstrecht), Freier Beruf (Österreich), Freier Beruf (Deutschland), Gebührenordnung für Zahnärzte, Gesetzliche Krankenversicherung, Gesundheitsamt, Haftpflichtversicherung, Heilberufe-Kammergesetz, Honorargutachten, Kassenärztliche Vereinigung, Nebenpflicht, Privatarzt, Private Krankenversicherung, Privatpatient, Sachleistungsprinzip, Schlichtungsstelle, Selbstbeteiligung, Standesrecht, Versicherungsvertrag, Vertragszahnarzt, Wartezeit (Private Versicherung), Zahnarzt, Zahnärztekammer, Zielleistungsprinzip, Zivilgerichtsbarkeit (Deutschland).

Arztpraxis

Trauma-Praxis in Mykonos Museale, aber typische Landpraxis im Burgenland Eine Arztpraxis, in Österreich auch Ordination genannt, umfasst die Räumlichkeiten eines niedergelassenen (praktizierenden) Arztes, in denen er Patienten empfängt, berät, untersucht und therapiert.

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Behandlungsfehler

Ein Behandlungsfehler, umgangssprachlich (und im engeren Sinne in Bezug auf die ärztliche Kunst) auch Kunstfehler genannt, liegt nach deutschem Recht vor, wenn eine medizinische Behandlung nicht nach den zum Zeitpunkt der Behandlung bestehenden, allgemein anerkannten fachlichen Standards erfolgt, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist (Abs. 1 BGB, Abs. 2 BGB).

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Behandlungsvertrag

Der Behandlungsvertrag ist ein zivilrechtlicher Vertrag zwischen dem Behandelnden und dem Patienten über die entgeltliche Durchführung einer medizinischen Behandlung.

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Beihilfe (Dienstrecht)

Die Beihilfe ist eine finanzielle Unterstützung in Krankheits-, Geburts-, Pflege- und Todesfällen für deutsche Beamte und Richter, deren Kinder sowie deren Ehepartner, soweit letztere bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten.

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Freier Beruf (Österreich)

Freie Berufe sind in Österreich Berufe im öffentlichen Interesse, die nicht von der Gewerbeordnung erfasst werden, sondern in Spezialgesetzen geregelt sind und über ein eigenes Berufsrecht verfügen.

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Freier Beruf (Deutschland)

Ein freier Beruf oder Freiberuf ist ein selbständig ausgeübter wissenschaftlicher, künstlerischer, schriftstellerischer, unterrichtender oder erzieherischer Beruf.

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Gebührenordnung für Zahnärzte

Die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) regelt die Vergütung von zahnärztlichen Leistungen.

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Gesetzliche Krankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist eine Form der Krankenversicherung in Deutschland.

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Gesundheitsamt

Das Gesundheitsamt ist in Deutschland als am Ort tätige Behörde Teil des öffentlichen Gesundheitsdienstes.

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Haftpflichtversicherung

Eine Haftpflichtversicherung ist eine Schadenversicherung, über die zwischen dem Versicherer und dem Versicherungsnehmer ein Versicherungsvertrag abgeschlossen wird.

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Heilberufe-Kammergesetz

Das Heilberufe-Kammergesetz (länderspezifische Bezeichnungsvarianten: Kammergesetz für die Heilberufe, Kammergesetz, Heilberufsgesetz, mit sich unterscheidenden Abkürzungen) regelt die Berufsausübung, die Berufsvertretungen und die Berufsgerichtsbarkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker sowie der Psychologischen Psychotherapeuten und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten sowie teilweise der Pflege in den einzelnen Bundesländern in Deutschland.

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Honorargutachten

Das Honorargutachten nimmt Stellung zu strittigen Fragen der Anwendung von Honorar- oder Gebührenordnungen, etwa bei strittigen Rechnungen von Ärzten und Zahnärzten, Rechtsanwälten oder Architekten, die nach den Vorschriften der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ), dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) erstellt worden sind.

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Kassenärztliche Vereinigung

Die 17 Kassenärztlichen bzw. Kassenzahnärztlichen Vereinigungen in Deutschland Kassenärztliche Vereinigungen (KV) sind in Deutschland gemäß Abs.

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Nebenpflicht

Als Nebenpflichten werden im deutschen Zivilrecht untergeordnete, dienende Pflichten innerhalb eines zwischen zwei Rechtssubjekten bestehenden Schuldverhältnisses bezeichnet.

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Privatarzt

Ein Privatarzt ist ein Arzt, der nur Privatpatienten und Selbstzahler behandelt.

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Private Krankenversicherung

Private Krankenversicherungen (kurz PKV) sind privatwirtschaftliche Unternehmen, die Krankenversicherungen anbieten.

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Privatpatient

Privatpatient ist die in Deutschland umgangssprachliche Bezeichnung für einen Patienten, der mit einem Arzt, Psychotherapeuten, Zahnarzt, Krankenhaus, einer Apotheke oder sonstigen Heilberufsangehörigen einen privaten Behandlungsvertrag abschließt.

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Sachleistungsprinzip

Das Sachleistungsprinzip gehört zu den Strukturprinzipien der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in Deutschland und ist in des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) gesetzlich festgeschrieben.

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Schlichtungsstelle

Eine Schlichtungsstelle ist eine Einrichtung eines Verbandes oder eines Vereins, vor der Streitfälle außergerichtlich behandelt werden.

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Selbstbeteiligung

Unter Selbstbeteiligung (Selbstbehalt, Eigenanteil, Kostenbeteiligung oder Zuzahlung, auch Franchise) versteht man im Versicherungswesen den Anteil, den der Versicherungsnehmer im Versicherungsfall selbst zu tragen hat (entweder jährlich oder pro Schadensfall).

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Standesrecht

Mit dem Begriff Standesrecht (nicht zu verwechseln mit Standrecht) wird das Recht eines Berufsstandes bezeichnet, dem von Seiten des Staates seine Selbstverwaltung in eigener Verantwortung übertragen wurde.

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Versicherungsvertrag

Der Versicherungsvertrag ist ein Vertrag, den ein Versicherungsnehmer mit einem Versicherungsunternehmen (Versicherer) zur Absicherung eines versicherten Risikos des Versicherungsnehmers oder einer versicherten Person gegen Zahlung einer Versicherungsprämie abschließt.

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Vertragszahnarzt

Zahnarztbesuch Vertragszahnarzt (auch Kassenzahnarzt) ist ein niedergelassener Zahnarzt mit einem Kassenzahnarztsitz.

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Wartezeit (Private Versicherung)

Wartezeiten finden in den privaten Versicherungszweigen überall dort Anwendung, wo für die Gesellschaften durch verstecke Gefahrumstände (zum Beispiel durch fehlende medizinische Dokumentationen wie Atteste oder Behandlungsunterlagen) ein verdecktes Leistungsrisiko entstehen kann.

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Zahnarzt

US-amerikanischer Zahnarzt (2004) Zahnarzt in der DDR (1978) „Der Zahnarzt“ (Gemälde 1622) von Gerrit van Honthorst Zahnbrecher (Darstellung um 1568) Zahnarztpraxis vor 1977 im Ditmarsiumhttps://www.ditmarsium.de/gewerbe.htm Gewerbe Zahnarzt ist die Berufsbezeichnung für einen Absolventen des Studiums der Zahnmedizin.

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Zahnärztekammer

Zahnärztekammern sind die Selbstverwaltungen der Zahnärzte und als Körperschaft des öffentlichen Rechts (K. d. ö. R.) organisiert.

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Zielleistungsprinzip

Das Zielleistungsprinzip ist in Deutschland ein Begriff aus der privaten Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bzw.

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Zivilgerichtsbarkeit (Deutschland)

Die Zivilgerichtsbarkeit ist für Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zuständig.

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