28 Beziehungen: Approbationsordnung, Arzt, Ärztekammer (Deutschland), Behandlungsfehler, Behandlungsvertrag, Beihilfe (Dienstrecht), Berufsrecht, Freier Beruf (Österreich), Freier Beruf (Deutschland), Gebührenordnung für Ärzte, Gemeinsamer Bundesausschuss, Gesetzliche Krankenversicherung, Haftpflichtversicherung, Kassenärztliche Vereinigung, Medizinischer Sachverständiger, Nebenpflicht, Private Krankenversicherung, Privatpatient, Privatpsychotherapeut, Privatzahnarzt, Sachleistungsprinzip, Schlichtungsstelle, Selbstbeteiligung, Sozialgesetzbuch (Deutschland), Versicherungsvertrag, Vertragsarzt, Wartezeit (Private Versicherung), Zivilgerichtsbarkeit (Deutschland).
Approbationsordnung
Approbationsordnungen („Billigung, Genehmigung“, veraltet: „Bestallung“) sind Rechtsverordnungen, die in Deutschland die Zulassung zu den akademischen Heilberufen Arzt, Zahnarzt, Tierarzt, Psychologischer Psychotherapeut, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut und Apotheker regeln.
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Arzt
Abhorchen eines Patienten (2011) pharma­zeutischen Standes ''De zieke vrouw'' (Jan Steen, um 1666) Ein Arzt (Mehrzahl: Ärzte; weiblich: Ärztin, Ärztinnen) ist ein medizinisch ausgebildeter und zur Ausübung der Heilkunde zugelassener Heilkundiger.
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Ärztekammer (Deutschland)
Ärztekammern sind die Träger der berufsständischen Selbstverwaltung der Ärzte in Deutschland.
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Behandlungsfehler
Ein Behandlungsfehler, umgangssprachlich (und im engeren Sinne in Bezug auf die ärztliche Kunst) auch Kunstfehler genannt, liegt nach deutschem Recht vor, wenn eine medizinische Behandlung nicht nach den zum Zeitpunkt der Behandlung bestehenden, allgemein anerkannten fachlichen Standards erfolgt, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist (Abs. 1 BGB, Abs. 2 BGB).
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Behandlungsvertrag
Der Behandlungsvertrag ist ein zivilrechtlicher Vertrag zwischen dem Behandelnden und dem Patienten über die entgeltliche Durchführung einer medizinischen Behandlung.
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Beihilfe (Dienstrecht)
Die Beihilfe ist eine finanzielle Unterstützung in Krankheits-, Geburts-, Pflege- und Todesfällen für deutsche Beamte und Richter, deren Kinder sowie deren Ehepartner, soweit letztere bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten.
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Berufsrecht
Unter Berufsrecht werden diejenigen Rechtsvorschriften verstanden, die Zugang und Berufsausübung der freien Berufe regeln.
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Freier Beruf (Österreich)
Freie Berufe sind in Österreich Berufe im öffentlichen Interesse, die nicht von der Gewerbeordnung erfasst werden, sondern in Spezialgesetzen geregelt sind und über ein eigenes Berufsrecht verfügen.
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Freier Beruf (Deutschland)
Ein freier Beruf oder Freiberuf ist ein selbständig ausgeübter wissenschaftlicher, künstlerischer, schriftstellerischer, unterrichtender oder erzieherischer Beruf.
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Gebührenordnung für Ärzte
Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) regelt die Abrechnung der ärztlichen Leistungen außerhalb der vertragsärztlichen Versorgung in Deutschland.
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Gemeinsamer Bundesausschuss
Gemeinsamer Bundesausschuss Berlin-Charlottenburg Gutenbergstraße 13 Logo Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das höchste Gremium der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen Deutschlands.
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Gesetzliche Krankenversicherung
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist eine Form der Krankenversicherung in Deutschland.
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Haftpflichtversicherung
Eine Haftpflichtversicherung ist eine Schadenversicherung, über die zwischen dem Versicherer und dem Versicherungsnehmer ein Versicherungsvertrag abgeschlossen wird.
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Kassenärztliche Vereinigung
Die 17 Kassenärztlichen bzw. Kassenzahnärztlichen Vereinigungen in Deutschland Kassenärztliche Vereinigungen (KV) sind in Deutschland gemäß Abs.
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Medizinischer Sachverständiger
Ein medizinischer Sachverständiger (auch: medizinischer Gutachter) ist ein Mediziner, der für einen Auftraggeber (z. B. Gerichte, Versicherer, Berufsgenossenschaften, Rechtsanwälte, Privatpersonen) zu Fragen des Gesundheitszustands, zu Erkrankungen, Fehlbehandlungen (Behandlungsfehler) und der Körperschädigung von Patienten und Probanden Stellung nimmt, etwa nach Begutachtung in Form von Gutachten.
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Nebenpflicht
Als Nebenpflichten werden im deutschen Zivilrecht untergeordnete, dienende Pflichten innerhalb eines zwischen zwei Rechtssubjekten bestehenden Schuldverhältnisses bezeichnet.
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Private Krankenversicherung
Private Krankenversicherungen (kurz PKV) sind privatwirtschaftliche Unternehmen, die Krankenversicherungen anbieten.
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Privatpatient
Privatpatient ist die in Deutschland umgangssprachliche Bezeichnung für einen Patienten, der mit einem Arzt, Psychotherapeuten, Zahnarzt, Krankenhaus, einer Apotheke oder sonstigen Heilberufsangehörigen einen privaten Behandlungsvertrag abschließt.
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Privatpsychotherapeut
Ein Privatpsychotherapeut ist ein Psychotherapeut, der nur Privatpatienten, Selbstzahler und Kassenpatienten im Kostenerstattungsverfahren behandelt.
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Privatzahnarzt
Ein Privatzahnarzt ist ein niedergelassener Zahnarzt, der nicht an der vertragszahnärztlichen Versorgung teilnimmt.
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Sachleistungsprinzip
Das Sachleistungsprinzip gehört zu den Strukturprinzipien der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in Deutschland und ist in des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) gesetzlich festgeschrieben.
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Schlichtungsstelle
Eine Schlichtungsstelle ist eine Einrichtung eines Verbandes oder eines Vereins, vor der Streitfälle außergerichtlich behandelt werden.
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Selbstbeteiligung
Unter Selbstbeteiligung (Selbstbehalt, Eigenanteil, Kostenbeteiligung oder Zuzahlung, auch Franchise) versteht man im Versicherungswesen den Anteil, den der Versicherungsnehmer im Versicherungsfall selbst zu tragen hat (entweder jährlich oder pro Schadensfall).
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Sozialgesetzbuch (Deutschland)
alternativtext.
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Versicherungsvertrag
Der Versicherungsvertrag ist ein Vertrag, den ein Versicherungsnehmer mit einem Versicherungsunternehmen (Versicherer) zur Absicherung eines versicherten Risikos des Versicherungsnehmers oder einer versicherten Person gegen Zahlung einer Versicherungsprämie abschließt.
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Vertragsarzt
Ein Vertragsarzt, herkömmlich und in Österreich Kassenarzt, ist ein approbierter, niedergelassener Arzt mit einem Vertragsarztsitz.
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Wartezeit (Private Versicherung)
Wartezeiten finden in den privaten Versicherungszweigen überall dort Anwendung, wo für die Gesellschaften durch verstecke Gefahrumstände (zum Beispiel durch fehlende medizinische Dokumentationen wie Atteste oder Behandlungsunterlagen) ein verdecktes Leistungsrisiko entstehen kann.
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Zivilgerichtsbarkeit (Deutschland)
Die Zivilgerichtsbarkeit ist für Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zuständig.
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