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Mudaraba

Index Mudaraba

Mudaraba (häufig Mudarabah) beschreibt im islamischen Finanzwesen ein Scharia-konformes Finanzierungsinstrument, bei dem es sich allgemein um eine Art der Beteiligungsfinanzierung handelt, welche in Deutschland vergleichbar mit der stillen Gesellschaft ist.

Inhaltsverzeichnis

  1. 16 Beziehungen: Anleger (Finanzmarkt), Bank, Beteiligungsfinanzierung, Einlage (Bilanzrecht), Finanzierungsinstrument, Fremdkapital, Geschäftsrisiko, Gharar, Handelsunternehmen, Islamisches Finanzwesen, Sacheinlage, Scharia, Stille Gesellschaft, Unternehmen, Unternehmer, Unwirksamkeit.

Anleger (Finanzmarkt)

Der Anleger oder Investor ist ein Wirtschaftssubjekt, das auf dem Finanz–, Immobilien- oder Rohstoffmarkt ein Finanzprodukt bzw.

Sehen Mudaraba und Anleger (Finanzmarkt)

Bank

Bankenviertel in Frankfurt am Main Eine Bank ist ein Kreditinstitut, das seinen Bankkunden Bankgeschäfte und weitere Finanzdienstleistungen anbietet.

Sehen Mudaraba und Bank

Beteiligungsfinanzierung

Die Beteiligungsfinanzierung (Einlagenfinanzierung) ist die Zuführung von Eigenkapital durch den oder die Gesellschafter, wobei die Geldmittel dem Unternehmen von außerhalb zufließen.

Sehen Mudaraba und Beteiligungsfinanzierung

Einlage (Bilanzrecht)

Unter Einlage versteht man die Überführung von Geld (Bareinlage) oder Sachen (Sacheinlage) aus dem Privatvermögen eines Unternehmers in sein Einzelunternehmen oder die Übertragung aus dem Privatvermögen eines Gesellschafters in das Betriebsvermögen der Gesellschaft.

Sehen Mudaraba und Einlage (Bilanzrecht)

Finanzierungsinstrument

Unter Finanzierungsinstrumenten versteht man in der Betriebswirtschaftslehre alle zur Finanzierung betrieblicher Vorgänge einsetzbaren Maßnahmen.

Sehen Mudaraba und Finanzierungsinstrument

Fremdkapital

Fremdkapital ist in der Betriebswirtschaftslehre Kapital, das einer juristischen Person (Unternehmen oder Gebietskörperschaft) von ihren Gläubigern befristet und rückzahlbar zur Verfügung gestellt wird oder aus der Innenfinanzierung stammt (Rückstellungen).

Sehen Mudaraba und Fremdkapital

Geschäftsrisiko

Das Geschäftsrisiko ist in der Betriebswirtschaftslehre die Gefahr, dass ein Unternehmen während des Geschäftsprozesses einen durch Unternehmensrisiken und/oder durch die Ertragslage verursachten Vermögensschaden erleidet und im Worst Case insolvent wird.

Sehen Mudaraba und Geschäftsrisiko

Gharar

Gharar ist im Islam das Verbot der Spekulation und der Ungewissheit.

Sehen Mudaraba und Gharar

Handelsunternehmen

Ein Handelsunternehmen (oder Handelsunternehmung, Handelsbetrieb) ist im ein Unternehmen, das ausschließlich oder überwiegend auf eigene Rechnung und im eigenen Namen Handelswaren von verschiedenen Lieferanten einkauft und diese, zu einem Sortiment zusammengefügt, ohne wesentliche Be- oder Verarbeitung an gewerbliche und/oder nicht-gewerbliche Abnehmer (Verbraucher) wieder verkauft.

Sehen Mudaraba und Handelsunternehmen

Islamisches Finanzwesen

Islamisches Finanzwesen sind im Finanzwesen alle Geschäfte, die in Einklang mit den religiösen Regeln des Islam, den Rechtsquellen der Fiqh und der Sunna sowie der Schari'a stehen.

Sehen Mudaraba und Islamisches Finanzwesen

Sacheinlage

Unter Sacheinlagen versteht man Kapitaleinlagen, die einer Gesellschaft in Form von materiellen oder immateriellen Vermögensgegenständen zur Verfügung gestellt werden.

Sehen Mudaraba und Sacheinlage

Scharia

Die Scharia, das islamische Gesetz, beschreibt „die Gesamtheit aller religiösen und rechtlichen Normen, Mechanismen zur Normfindung und Interpretationsvorschriften des Islam“.

Sehen Mudaraba und Scharia

Stille Gesellschaft

Die stille Gesellschaft (Abkürzung sG) ist im deutschen und im österreichischen Gesellschaftsrecht eine Sonderform einer Personenvereinigung.

Sehen Mudaraba und Stille Gesellschaft

Unternehmen

Ein Unternehmen ist eine wirtschaftlich selbständige Organisationseinheit, die mit Hilfe von Planungs- und Entscheidungsinstrumenten Markt- und Kapitalrisiken eingeht und sich zur Verfolgung des Unternehmenszweckes und der Unternehmensziele eines oder mehrerer Betriebe bedient. Privatrechtlich organisierte Unternehmen werden in ihrer Gesamtheit auch als Privatwirtschaft bezeichnet.

Sehen Mudaraba und Unternehmen

Unternehmer

Unternehmer ist, wer als natürliche oder juristische Person allein oder gemeinsam mit anderen Mitunternehmern ein Unternehmen betreibt.

Sehen Mudaraba und Unternehmer

Unwirksamkeit

Der Rechtsbegriff Unwirksamkeit bedeutet, dass ein Vertrag oder eine seiner Klauseln oder die dem Vertrag zugrundeliegenden Willenserklärungen keine Rechtsfolgen entfalten.

Sehen Mudaraba und Unwirksamkeit

Auch bekannt als Mudarabah.