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12 Beziehungen: Anknüpfung, Auslandsberührung, Auslegung (Recht), Gerichtsstand, Internationale Zuständigkeit, Internationales Privatrecht, Internationales Zivilverfahrensrecht, Kollisionsregel, Lex causae, Qualifikation (Internationales Privatrecht), Sachverhalt, Verfahrensrecht.
Anknüpfung
Anknüpfung ist im Internationalen Privatrecht (IPR) die Bezeichnung für die Verbindung zwischen Tatbestand und Rechtsfolge einer Kollisionsnorm.
Sehen Lex fori und Anknüpfung
Auslandsberührung
Auslandsberührung, auch Auslandsbeziehung bzw.
Sehen Lex fori und Auslandsberührung
Auslegung (Recht)
Auslegung, Exegese oder Interpretation von Texten bezeichnet die Klärung ihrer Bedeutung, in der Rechtswissenschaft die Ermittlung des Sinnes einer Rechtsnorm, eines Vertrages oder sonstiger Willenserklärungen.
Sehen Lex fori und Auslegung (Recht)
Gerichtsstand
Der rechtliche Ausdruck Gerichtsstand ist ein mehrdeutiges Wort des Verfahrensrechts.
Sehen Lex fori und Gerichtsstand
Internationale Zuständigkeit
In der Rechtswissenschaft entscheidet die internationale Zuständigkeit bei Fällen mit Auslandsberührung, in welchem Staat ein Gericht zur Entscheidung über die Rechtsstreitigkeit berufen ist.
Sehen Lex fori und Internationale Zuständigkeit
Internationales Privatrecht
Das internationale Privatrecht (Abkürzung: IPR) beschäftigt sich mit der Frage, welche nationale Rechtsordnung auf einen rechtlichen Sachverhalt anzuwenden ist, der Bezüge zu den Rechtsordnungen mehrerer Staaten aufweist.
Sehen Lex fori und Internationales Privatrecht
Internationales Zivilverfahrensrecht
Das Internationale Zivilverfahrensrecht ist der Teil des Zivilverfahrensrechts, der sich mit der internationalen Zuständigkeit, der Gerichtsbarkeit, den Besonderheiten von Verfahren mit Auslandsbeziehung, der Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen und der internationalen Rechtshilfe befasst.
Sehen Lex fori und Internationales Zivilverfahrensrecht
Kollisionsregel
Eine Kollisionsregel dient in der Rechtswissenschaft der Auflösung einer Normenkollision: Wenn auf einen Sachverhalt verschiedene Rechtsnormen anwendbar sind, entscheidet die Kollisionsregel, welche der Rechtsnormen vorrangig ist und damit andere Rechtsnormen verdrängt.
Sehen Lex fori und Kollisionsregel
Lex causae
Als lex causae (lat. etwa ‚das auf den Einzelfall anwendbare Recht‘) bezeichnet man im Internationalen Privatrecht das Recht, das gemäß den Kollisionsnormen in der Sache selbst maßgebend ist.
Sehen Lex fori und Lex causae
Qualifikation (Internationales Privatrecht)
Qualifikation ist die Subsumtion der Rechtsfrage eines Sachverhaltes mit Auslandsberührung unter eine für den Sachverhalt maßgebliche Kollisionsnorm des Internationalen Privatrechts (kurz: IPR).
Sehen Lex fori und Qualifikation (Internationales Privatrecht)
Sachverhalt
Sachverhalt ist ein interdisziplinärer Begriff, unter dem die inhaltliche Gesamtheit aller Aussagen zu einem abgegrenzten Themenbereich verstanden wird.
Sehen Lex fori und Sachverhalt
Verfahrensrecht
Verfahrensrecht oder formelles Recht bezeichnet die Gesamtheit aller Rechtsnormen, die eine verbindliche staatliche Entscheidungsfindung betreffen.

