10 Beziehungen: Amtsbezeichnung, Bayern, Berlin, Bundesgerichtshof, Jurist, Landgericht, Oberlandesgericht, Richter (Deutschland), 1937, 31. Januar.
Amtsbezeichnung
Die Amtsbezeichnung gibt das statusrechtliche Amt eines Amtsträgers (Beamter oder Richter) in Deutschland an.
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Bayern
Bayern (Ländercode BY; amtlich Freistaat Bayern) ist das flächengrößte der 16 Länder der Bundesrepublik Deutschland und liegt in deren Südosten.
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Berlin
Berlin ist die Hauptstadt und ein Land der Bundesrepublik Deutschland.
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Bundesgerichtshof
Ehemaliges Erbgroßherzogliches Palais, heute Hauptgebäude des BGH, Karlsruhe, 2012 Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das oberste Gericht der Bundesrepublik Deutschland auf dem Gebiet der ordentlichen Gerichtsbarkeit und damit letzte Instanz in Zivil- und Strafverfahren.
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Jurist
Als Juristen (von lateinisch ius, das Recht) bezeichnet man Personen, die ein Studium der Rechtswissenschaft mit einer erfolgreich bestandenen Prüfung abgeschlossen haben.
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Landgericht
Das Landgericht Berlin ist das größte deutsche Landgericht Ein Landgericht (Abkürzung LG) ist im Gerichtsaufbau der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Deutschland das Gericht zwischen Amts- und Oberlandesgericht.
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Oberlandesgericht
Das Oberlandesgericht Hamm ist mit seinen über 900 Mitarbeitern das größte Deutschlands. Ein Oberlandesgericht (OLG), in Berlin aus historischen Gründen Kammergericht (KG) genannt, ist die höchste Instanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit eines Bundeslandes, das Gerichtsträger ist.
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Richter (Deutschland)
Ein Richter oder eine Richterin (Lehnübersetzung aus, ‚Führer‘) ist Inhaber eines öffentlichen Amtes bei einem Gericht, der – als Einzelrichter oder Mitglied eines Spruchkörpers – Aufgaben der Rechtsprechung wahrnimmt.
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1937
Im Jahr 1937 tobt in Spanien weiterhin der Bürgerkrieg, in den mittlerweile zahlreiche ausländische Mächte direkt oder indirekt eingreifen.
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31. Januar
Der 31.