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Jahresarbeitsverdienst

Index Jahresarbeitsverdienst

Der Jahresarbeitsverdienst ist eine Rechengröße in der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung und dient zur Berechnung der Höhe von Leistungen wie der Verletztenrente.

11 Beziehungen: Altersrente, Arbeitsentgelt, Überbrückungsgeld, Bevölkerungsschutz (Deutschland), Bezugsgröße, Einkommen, Gesetzliche Unfallversicherung in Deutschland, Minderung der Erwerbsfähigkeit, Rente wegen Todes, Verletztenrente, Verminderte Erwerbsfähigkeit.

Altersrente

Höhe der gesetzlichen Altersrente, 2020. Anteil an allen Beziehern einer Altersrente gleichen Geschlechts. Die Rente wegen Alters (Altersrente) ist in Deutschland neben der Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und der Rente wegen Todes eine Rentenleistung der gesetzlichen Rentenversicherung.

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Arbeitsentgelt

Das Arbeitsentgelt ist die Gegenleistung des Arbeitgebers aus einem Arbeitsvertrag für die vom Arbeitnehmer erbrachten Arbeitsleistungen.

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Überbrückungsgeld

Überbrückungsgeld steht für.

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Bevölkerungsschutz (Deutschland)

Internationales Zivilschutzzeichen In Deutschland ist der Bevölkerungsschutz eine Vorsorgeleistung des Staates, um bei Naturkatastrophen (z. B. Fluten, Waldbrände, Pandemien), Kriegen oder Anschlägen Menschen zu schützen, sowie nach Unglücken Hilfe zu leisten und wieder sichere Verhältnisse herzustellen.

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Bezugsgröße

Bezugsgröße im Sinne der Vorschriften der Sozialversicherung ist das Durchschnittsentgelt der gesetzlichen Rentenversicherung im vorvergangenen Kalenderjahr, aufgerundet auf den nächsthöheren, durch 420 teilbaren Betrag.

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Einkommen

Als Einkommen wird in den Wirtschaftswissenschaften und in der Wirtschaft die einem Wirtschaftssubjekt aufgrund des Einsatzes von mindestens einem Produktionsfaktor in Geld oder Gütern zufließende Stromgröße bezeichnet.

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Gesetzliche Unfallversicherung in Deutschland

Die gesetzliche Unfallversicherung ist ein Versicherungszweig der gegliederten Sozialversicherung in Deutschland.

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Minderung der Erwerbsfähigkeit

Der Begriff der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) ist ein Rechtsbegriff aus dem Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung (SGB VII), der früher auch für das soziale Entschädigungsrecht bedeutsam war.

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Rente wegen Todes

Rente wegen Todes ist in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung eine Rentenart, die wegen Todes geleistet wird (Abs. 1 SGB VI).

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Verletztenrente

Die in der gesetzlichen Unfallversicherung versicherte Personen, deren Erwerbsfähigkeit länger als 26 Wochen um mindestens 20 Prozent gemindert ist (MdE), erhalten in Deutschland im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung eine Verletztenrente. Eine Ausnahme gilt bei Versicherungsfällen ab dem 1. Januar 2008 bei landwirtschaftlichen Unternehmern, deren Ehegatten und Familienangehörigen. Hier ist eine MdE von wenigstens 30 % Voraussetzung für einen Rentenanspruch.

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Verminderte Erwerbsfähigkeit

Die verminderte Erwerbsfähigkeit ist in Deutschland ein Begriff der gesetzlichen Rentenversicherung.

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