6 Beziehungen: Eigenjagd, Flurstück, Jagd, Jagdgenossenschaft, Jagdpacht, Jagdrevier.
Eigenjagd
Eine Eigenjagd ist ein Jagdbezirk, in dem der Eigentümer oder alleinige Nutznießer nicht nur das Jagdrecht besitzt, sondern auch unmittelbar das Jagdausübungsrecht.
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Flurstück
Katasterplan von Bukowsko, Galizien (1906): Plan der Siedlung mit der Parzellierung (Flurstücke) Ein Flurstück (Deutschland) oder ein Grundstück bzw.
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Jagd
Voranschlag während einer Drückjagd Jagd ist das Aufspüren, Verfolgen, Fangen und Erlegen von Wild durch Jäger.
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Jagdgenossenschaft
Gedenkstein der Jagdgenossenschaft Radensdorf, einem Stadtteil von Lübben (Spreewald) Jagdgenossenschaften sind in Deutschland Körperschaften des öffentlichen Rechts.
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Jagdpacht
Die Jagdpacht ist in Deutschland ein schuldrechtlich gegenseitiger Vertrag im Sinne des BGB (§ 581).
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Jagdrevier
Domänenjagdbezirk eingezeichnet Ein Jagdrevier, oftmals kurz Revier oder Jagd genannt, z. T. als Jagdgebiet, oder Jagdbezirk, seltener auch als Jagdbogen, Pirschbezirk oder Jagdgrund bezeichnet, ist ein Gebiet, in dem die Jagd ausgeübt wird.
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