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19 Beziehungen: Actio redhibitoria, Anspruchskonkurrenz, Beate Gsell, Gewährleistung, Johannes Wertenbruch, Juristische Fachsprache, Karsten Schmidt (Rechtswissenschaftler), Kaufvertrag, Latein, Latein im Recht, Marcus Lutter, Minderung, Nacherfüllung, Rücktritt (Zivilrecht), Stephan Lorenz, Theodor Baums, Ulrich Huber (Rechtswissenschaftler, 1936), Wahlschuld, Werkvertrag.
Actio redhibitoria
Die actio redhibitoria (dt. Wandelung) war eine Klage des römischen Rechtes.
Sehen Ius variandi und Actio redhibitoria
Anspruchskonkurrenz
Der Begriff der Anspruchskonkurrenz bezeichnet im Zivilrecht den Fall, dass positiv mehrere materielle Ansprüche auf denselben Lebenssachverhalt Anwendung finden und negativ kein materieller Anspruch den jeweils anderen verdrängt.
Sehen Ius variandi und Anspruchskonkurrenz
Beate Gsell
Beate Gsell (* 26. Dezember 1967) ist eine deutsche Rechtswissenschaftlerin.
Sehen Ius variandi und Beate Gsell
Gewährleistung
Gewährleistung, auch Mängelhaftung, bedeutet im Schuldrecht das Einstehenmüssen für eine mangelhafte Leistung.
Sehen Ius variandi und Gewährleistung
Johannes Wertenbruch
Johannes Wertenbruch (* 1960 in Eitorf (Sieg)) ist Professor für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht an der Philipps-Universität Marburg sowie Direktor des dortigen Instituts für Handels-, Wirtschafts- und Arbeitsrechts.
Sehen Ius variandi und Johannes Wertenbruch
Juristische Fachsprache
Die juristische Fachsprache oder juristische Terminologie, umgangssprachlich auch als Juristendeutsch, Amtsdeutsch oder Juristenlatein bezeichnet, ist die in den Rechtswissenschaften gebräuchliche Fachsprache und Forschungsgegenstand der Rechtslinguistik.
Sehen Ius variandi und Juristische Fachsprache
Karsten Schmidt (Rechtswissenschaftler)
Karsten Schmidt (* 24. Januar 1939 in Oschersleben) ist ein deutscher Jurist, der sich insbesondere mit dem Wirtschaftsrecht der Bundesrepublik Deutschland beschäftigt.
Sehen Ius variandi und Karsten Schmidt (Rechtswissenschaftler)
Kaufvertrag
Der Kaufvertrag ist die häufigste Form des Umsatzes von Gütern.
Sehen Ius variandi und Kaufvertrag
Latein
Die lateinische Sprache (lateinisch lingua Latina), kurz Latein oder Lateinisch, ist eine indogermanische Sprache, die ursprünglich von den Latinern, den Bewohnern von Latium mit Rom als Zentrum, gesprochen wurde.
Sehen Ius variandi und Latein
Latein im Recht
Traditionell drückt man Rechtsgrundsätze gern durch lateinische Begriffe oder Wendungen aus.
Sehen Ius variandi und Latein im Recht
Marcus Lutter
Marcus Lutter (* 11. Dezember 1930 in München; † 22. Juni 2021 in Palermo) war ein deutscher Jurist und Rechtswissenschaftler.
Sehen Ius variandi und Marcus Lutter
Minderung
Die Minderung (von „mindern“ im Sinne von vermindern, verringern usw.) ist ein Institut der Gewährleistung im deutschen Zivilrecht.
Sehen Ius variandi und Minderung
Nacherfüllung
Unter Nacherfüllung versteht man im deutschen Schuldrecht das dem Käufer beim Kaufvertrag und dem Besteller beim Werkvertrag eingeräumte Gewährleistungsrecht, das ihm einen Anspruch auf Nachbesserung oder Nachlieferung einräumt, sofern der Leistungsgegenstand im Zeitpunkt des Gefahrübergangs einen Mangel aufweist.
Sehen Ius variandi und Nacherfüllung
Rücktritt (Zivilrecht)
Mit dem Rücktritt kann ein Schuldverhältnis (z. B. Vertrag) durch einseitige Erklärung rückgängig gemacht werden.
Sehen Ius variandi und Rücktritt (Zivilrecht)
Stephan Lorenz
Stephan Lorenz (* 13. Dezember 1961 in Würzburg) ist ein deutscher Rechtswissenschaftler und Professor für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung an der Ludwig-Maximilians-Universität München.
Sehen Ius variandi und Stephan Lorenz
Theodor Baums
Theodor Baums (2010) Theodor Baums (* 29. April 1947 in Birresborn/Eifel) ist emeritierter Professor für Wirtschaftsrecht an der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main.
Sehen Ius variandi und Theodor Baums
Ulrich Huber (Rechtswissenschaftler, 1936)
Ulrich Huber (geboren 23. März 1936 in Kiel; gestorben 22. Februar 2023 in Bonn) war ein deutscher Rechtswissenschaftler und Hochschullehrer.
Sehen Ius variandi und Ulrich Huber (Rechtswissenschaftler, 1936)
Wahlschuld
Die Wahlschuld bezeichnet im deutschen Privatrecht eine Verpflichtung (Schuld), die sich auf mehrere verschiedene Einzelleistungen richtet, wobei der Schuldner im Zweifel das Wahlrecht hat, welche Verpflichtung tatsächlich zu erfüllen ist.
Sehen Ius variandi und Wahlschuld
Werkvertrag
Ein Werkvertrag ist ein Typ privatrechtlicher Verträge über den gegenseitigen Austausch von Leistungen, bei dem sich ein Teil verpflichtet, ein Werk gegen Zahlung einer Vergütung (Werklohn) durch den anderen Vertragsteil (Besteller) herzustellen.

