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Hörigkeit (Rechtsgeschichte)

Index Hörigkeit (Rechtsgeschichte)

Als Hörige werden mittelalterliche Bauern (seltener auch andere soziale Gruppen, beispielsweise Waldschmiede oder andere Handwerker) auf Herrenhöfen bezeichnet, die sich in Abhängigkeit von einem Grundherrn (z. B. Ritter) befanden.

23 Beziehungen: Abgabe, Adel, Allod, Bauernbefreiung, Feudalismus, Friedrich Lütge, Frondienst, Fronhof, Georg von Below, Grundherrschaft, Grundhold, Industrielle Revolution, Kirche (Organisation), Landwirt, Lasse (Stand), Leibeigenschaft, Mittelalter, Niedere Gerichtsbarkeit, Pachtvertrag (Deutschland), Ritter, Scholle (Grund), Waldschmiede, Zinsbauer.

Abgabe

Öffentlich-rechtliche Lasten Als Abgaben werden in der Finanzwirtschaft allgemein sämtliche Zahlungen von Wirtschaftssubjekten an staatliche Hoheitsträger verstanden.

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Adel

Idealbild Karls des Großen mit erst lange nach seinem Tod hergestellten Teilen der Reichskleinodien, gemalt 1513 von Albrecht Dürer im Auftrag seiner Vaterstadt Nürnberg. Die Schrift im Bild lautet: „Karolus magnus / imp(er)avit Annis·14·“. Die umlaufende Schrift lautet: „Dis ist der gstalt vnd biltnus gleich / kaiser karlus der das Remisch reich / Den teitschen under tenig macht / Sein kron vnd klaidung hoch geacht / Zaigt man zu Nurenberg alle Jar / Mit andern haltum offenbar“. Der Adel (oder edili „edles Geschlecht, die Edelsten“) versteht sich selbst als eine „sozial exklusive Gruppe mit gesellschaftlichem Vorrang“, die Herrschaft ausübt und diese in der Regel innerfamiliär (als Adelsgeschlecht) tradiert.

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Allod

Das Allod (altniederfränkisch allōd „volles Eigentum“, zu all „voll, ganz“ und ōd „Gut, Besitz“; mittellateinisch allod oder allodium), auch Eigengut oder Erbgut oder freies Eigen, bezeichnete im mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Recht ein Eigentum (fast immer Land oder ein Stadtgrundstück oder -anwesen), über das der Eigentümer (Eigner, auch Erbherr) frei verfügen konnte.

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Bauernbefreiung

Die Bauernbefreiung bezeichnet die mehr als hundert Jahre dauernde Ablösung der persönlichen Verpflichtungen der Bauern gegenüber ihren Grund- und Leibherren vorwiegend im 18.

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Feudalismus

Wilhelm I. (Teppich-Stickerei) Feudalismus (wie „feudal“ zu ‚Lehen‘), auch Feudalsystem oder Feudalität genannt, bezeichnet in den Sozial-, Rechts- und Geschichtswissenschaften vor allem die Gesellschafts- und Wirtschaftsform des europäischen Mittelalters.

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Friedrich Lütge

Friedrich Lütge (* 21. Oktober 1901 in Wernigerode; † 25. August 1968 in München) war ein deutscher Ökonom sowie Sozial- und Wirtschaftshistoriker, der von 1940 bis 1947 an der Handelshochschule und der Universität in Leipzig, von 1947 bis zu seinem Tod an der Ludwig-Maximilians-Universität München lehrte.

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Frondienst

Der Frondienst (vom mittelhochdeutschen vrôn „was den Herrn betrifft, ihm gehört“, zu mittelhochdeutsch frô „Herr“) bezeichnet persönliche Dienstleistungen von Bauern für ihre Grundherren.

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Fronhof

''Fronhof'' in Leutesdorf Als Fronhof (auch Herrenhof) wird ein Gutshof (lat. curtis) bezeichnet, der im Zentrum einer mittelalterlichen Villikation stand.

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Georg von Below

Georg Anton Hugo von Below (* 19. Januar 1858 in Königsberg; † 20. Oktober 1927 in Badenweiler) war ein deutscher Verfassungs- und Wirtschaftshistoriker und einflussreiches Mitglied des Alldeutschen Verbandes.

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Grundherrschaft

Die herrschaftliche Organisationsform der Grundherrschaft – in Österreich und anderen Gebieten auch Erbuntertänigkeit oder Patrimonialherrschaft genannt – war eine vom Mittelalter bis zum Jahr 1848 und der Bauernbefreiung vorherrschende rechtliche, wirtschaftliche und soziale Besitzstruktur des ländlichen Raums.

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Grundhold

Als Grundholde wurden im Mittelalter Bauern bezeichnet, die außerhalb des Fronhofes auf eigenen Bauernhöfen arbeiteten, aber Abgaben an den Grundherren leisten mussten.

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Industrielle Revolution

Philipp Jakob Loutherbourg d. J. aus dem Jahr 1801. Coalbrookdale gilt als eine der Geburtsstätten der industriellen Revolution, da hier der erste mit Koks gefeuerte Hochofen betrieben wurde. Als industrielle Revolution wird die tiefgreifende und dauerhafte Umgestaltung der wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse, der Arbeitsbedingungen und Lebensumstände bezeichnet, die in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts begann und verstärkt im 19. Jahrhundert, zunächst in England, dann in ganz Westeuropa und den USA, seit dem späten 19.

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Kirche (Organisation)

Mittelalterliche Darstellung der Kirche („Regina Ecclesia“) mit den Gläubigen im ''Hortus Deliciarum'' der Herrad von Landsberg (um 1180) Kirche (mittelniederdeutsch kerke,Jacob und Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. Berlin 1854, Digitale Ausgabe: Zweitausendeins, Frankfurt am Main 2004. entlehnt aus spätgriechisch κυριακόν kyriakon ‚zum Herrn gehörend‘ Hans Dieter Betz u. a. (Hrsg.): Religion in Geschichte und Gegenwart: Handwörterbuch für Theologie und Religionswissenschaft. Mohr Siebeck, Tübingen 1998–2002.) ist der ursprünglichen Bedeutung nach eine Organisationsform von Religionen.

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Landwirt

Modernes landwirtschaftliches Gespann Landwirtschaft in Vietnam: Pflügen mit einem Wasserbüffel als Zugtier Arbeiter in einem Reisfeld, Bangladesch Landwirt, auch Bauer (von mittelhochdeutsch gebûre „Mitbewohner, Nachbar, Dorfgenosse“), veraltet Ökonom, ist ein Beruf der Landwirtschaft.

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Lasse (Stand)

Der Lasse ist die frühmittelalterliche historische Bezeichnung für einen minderfreien/halbfreien zinshörigen Bauern, der an seinem Gut eine Erbberechtigung besaß und abhängig vom übergeordneten Adel war.

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Leibeigenschaft

Die Leibeigenschaft oder Eigenbehörigkeit bezeichnet eine vom Mittelalter bis in die Neuzeit in Europa verbreitete persönliche Verfügungsbefugnis eines Leibherrn über Leibeigene (auch genannt Eigenleute).

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Mittelalter

Als Mittelalter wird in der europäischen Geschichte die Epoche zwischen dem Ende der Antike und dem Beginn der Neuzeit bezeichnet, also etwa die Zeit zwischen dem 6.

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Niedere Gerichtsbarkeit

Schandpfahl zur Ausübung der ''Niederen Gerichtsbarkeit'' im Münsterland Die Niedere Gerichtsbarkeit beziehungsweise Niedergerichtsbarkeit ist ein Begriff aus dem mittelalterlichen Rechtswesen.

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Pachtvertrag (Deutschland)

Die Pacht ist die Gebrauchsüberlassung eines Gegenstandes auf Zeit mit der Möglichkeit, Früchte anzubauen, wofür dem Eigentümer ein Entgelt zusteht.

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Ritter

Idealbilder hochmittelalterlicher Ritter: Hartmann von Aue (Darstellung um 1300) … und Ulrich von Liechtenstein (Codex Manesse, um 1300) Ritter (mittelhochdeutsch: rîtære, rîter, riter, ritter, mittellateinisch miles, neulateinisch eques auratus, französisch chevalier, englisch knight, italienisch cavaliere, spanisch caballero, polnisch rycerz, slawisch vitez, vityaz, ungarisch vitéz) ist ursprünglich die Bezeichnung für die wehrhaften, schwer gerüsteten, berittenen Krieger des europäischen Mittelalters.

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Scholle (Grund)

Bäuerliches Erbbegräbnis bei der Dorfkirche Witzin Die Scholle ist im Ackerbau eine häufig nur noch in der Agrargeschichte des deutschsprachigen Raums verwendete Bezeichnung für den eigenen oder gepachteten Grundbesitz eines Bauern.

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Waldschmiede

Waldschmieden waren mittelalterliche und frühneuzeitliche Formen von Schmieden, die insbesondere in Hessen verbreitet waren.

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Zinsbauer

Zinsbauern, auch Zinsleute, Gabelleute oder Zensualen (lat. homines censuales) waren Angehörige des Bauernstands, die gegenüber dem Grundherrn zur Leistung von bestimmten Geldabgaben (Zinsgeld, zu.

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