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Haushaltsvorstand

Index Haushaltsvorstand

Haushaltsvorstand (auch Haushaltungsvorstand) ist im deutschsprachigen Raum ein Rechtsbegriff aus der öffentlichen Verwaltung.

27 Beziehungen: Arbeitslosengeld II, Öffentliche Verwaltung, Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Bedarfsgemeinschaft, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bundessozialgericht, Bundessozialhilfegesetz, Bundesverwaltungsgericht, Deutsche Demokratische Republik, Einsatzgemeinschaft, Familie, Fünftes Buch Sozialgesetzbuch, Geschlechterrolle, Gleichheitssatz, Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Haushaltseinkommen, Haushaltsgemeinschaft, Hausväterliteratur, Jens S. Dangschat, Pater familias, Privathaushalt, Rechtsbegriff, Regelbedarfsermittlungsgesetz, Regelsatzverordnung, Wohngruppe, Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch, Zweites Buch Sozialgesetzbuch.

Arbeitslosengeld II

Arbeitslosengeld II war in Deutschland von 1.

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Öffentliche Verwaltung

Die öffentliche Verwaltung, auch Administrative genannt, ist nach Otto Mayer die Tätigkeit des Staates oder eines anderen Trägers öffentlicher Verwaltung, die weder Gesetzgebung (Legislative) oder Rechtsprechung (Judikative) ist, noch politische Regierungstätigkeiten (Gubernative) ausübt.

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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof

Gerichtsgebäude in der Münchener Ludwigstraße Außenstelle Ansbach des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) bildet die Spitze der Verwaltungsgerichtsbarkeit im Bundesland Bayern und hat seinen Hauptsitz in München mit einer Außenstelle in Ansbach.

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Bedarfsgemeinschaft

Bedarfsgemeinschaft (BG) ist ein Rechtsbegriff der Sozialhilfe in Deutschland.

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Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Hubertus Heil (SPD), Bundesminister für Arbeit und Soziales Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (kurz BMAS) ist eine oberste Bundesbehörde der Bundesrepublik Deutschland.

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Bundessozialgericht

Bundessozialgericht in Kassel (2018) Neuer Haupteingang von Süden Briefmarke anlässlich des 50-jährigen Bestehens Ostseite, früherer Haupteingang Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel ist das oberste Gericht der Sozialgerichtsbarkeit in Deutschland und gehört mit Bundesarbeitsgericht, Bundesfinanzhof, Bundesgerichtshof und Bundesverwaltungsgericht zu den fünf obersten Gerichtshöfen des Bundes.

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Bundessozialhilfegesetz

Das Bundessozialhilfegesetz (BSHG) regelte von 1962 bis 2004 Art und Umfang der Sozialhilfe für hilfebedürftige Einwohner der Bundesrepublik Deutschland.

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Bundesverwaltungsgericht

Bundesverwaltungsgericht heißen folgende nationale Gerichte der Verwaltungsgerichtsbarkeit.

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Deutsche Demokratische Republik

Die Deutsche Demokratische Republik (DDR) war der östliche, realsozialistische der beiden nach dem Zweiten Weltkrieg geschaffenen deutschen Staaten, der vom 7.

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Einsatzgemeinschaft

Einsatzgemeinschaft ist ein Begriff aus dem deutschen Sozialhilferecht.

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Familie

Eine Familie aus Eltern und drei Kindern Kloster Guadalupe, Spanien 2007. Todd. Grüntöne: Formen der Stammfamilie (je dunkler, desto stärker ausgeprägt). Gelbtöne: Kernfamilie. Orangetöne: kommunitäre Familie. Grau: endogam-patrilokale Familie. Rote Streifen: matrilokale Familie. Familie (von lateinisch familia „Gesinde“, „Gesamtheit der Dienerschaft“, einer Kollektivbildung von famulus „Diener“) bezeichnet soziologisch eine durch Partnerschaft, Heirat, Lebenspartnerschaft, Adoption oder Abstammung begründete Lebensgemeinschaft, meist aus Eltern oder Erziehungsberechtigten sowie Kindern bestehend, gelegentlich durch weitere, mitunter auch im selben Haushalt lebende Verwandte oder Lebensgefährten erweitert.

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Fünftes Buch Sozialgesetzbuch

Im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) sind fast alle Bestimmungen zur gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland zusammengefasst.

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Geschlechterrolle

Eine Geschlechterrolle oder Geschlechtsrolle ist im engeren Sinne die Summe von Verhaltensweisen, die in einer Kultur für ein bestimmtes Geschlecht als typisch oder akzeptabel gelten und Personen zugeschrieben werden.

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Gleichheitssatz

Rechtspflicht des Staates zur Einhaltung des Gleichheitssatzes hin. Der Gleichheitssatz („Das Recht achtet auf Gleichheit“) ist ein Grundsatz im Verfassungsrecht, der in seiner allgemeinen Ausprägung besagt, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind (Hauptgleichheitsrecht).

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Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Grundrechte (Ursprungsfassung), am Jakob-Kaiser-Haus in Berlin Präambel des Grundgesetzes in der Fassung des Einigungsvertrages (1990) Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23.

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Haushaltseinkommen

Das Haushaltseinkommen ist die Summe der Einkommen eines privaten Haushalts, welches sich aus dem Einkommen mehrerer Haushaltsmitglieder und verschiedenen Einkommensquellen (z. B. Arbeitsentgelt, Einkommen aus unternehmerischer Betätigung, Vermögenserträge, Kindergeld oder Renten) zusammensetzen kann.

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Haushaltsgemeinschaft

Der Begriff Haushaltsgemeinschaft findet sich sowohl im deutschen Steuerrecht, im Recht der Sozialhilfe sowie dem Recht der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II.

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Hausväterliteratur

Als Hausväterliteratur wird die Literaturgattung bezeichnet, die die Ökonomik, d. h. die Lehre vom Haus, „mit einer eingehenden Darstellung der Landwirtschaft“ verbindet.

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Jens S. Dangschat

Jens S. Dangschat Jens S. Dangschat (* 26. April 1948 in Wiesbaden) ist ein deutscher Soziologe und emeritierter Universitätsprofessor der Technischen Universität Wien.

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Pater familias

Der pater familias (lateinisch für „Familienvater“; häufig auch zusammengeschrieben: paterfamilias) war das Familienoberhaupt oder der „Hausherr“ – meist der älteste oder „ranghöchste“ Mann – im (römisch-rechtlichen) Privathaushalt.

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Privathaushalt

Ein Privathaushalt oder Haushalt (auch Hausstand oder Haushaltsgemeinschaft) ist im ökonomischen Sinne eine aus mindestens einer natürlichen Person bestehende Wirtschaftseinheit. In der Rechts- und Verwaltungssprache verfügt jeder Haushalt über einen Haushaltsvorstand (heute eher: Haupteinkommensbezieher). Sofern ein privater Haushalt aus mehreren Personen besteht (Mehrpersonenhaushalt), sind einige dieser Personen häufig verheiratet oder verwandt (Familie). Der Haushalt einer allein lebenden Person (Single) wird als Einpersonenhaushalt bezeichnet. Eine Wohngemeinschaft (WG) besteht im Allgemeinen aus mehreren einzelnen Haushalten. Je nach Definition von Haushalt und Charakter der WG kann sie aber auch einen Mehrpersonenhaushalt bilden. Ist der Haushalt räumlich und organisatorisch eng an ein wirtschaftliches Unternehmen (z. B. Ladengeschäft) gekoppelt, spricht man auch von einem Geschäftshaushalt. In der amtlichen Statistik zählt als privater Haushalt jede zusammen wohnende und eine wirtschaftende Einheit bildende Personengemeinschaft sowie Personen, die allein wohnen und wirtschaften. Personen in Alters- oder Pflegeheimen, Kasernen und ähnlichen Einrichtungen, die dort keinen eigenen Haushalt führen, zählen hingegen zu den Personen in Gemeinschaftsunterkünften. Personen können darüber hinaus neben ihrem Hauptwohnsitz an einem weiteren Wohnsitz (Nebenwohnsitz) einem Haushalt angehören und werden in diesem Fall doppelt gezählt. Die Bevölkerung in Privathaushalten weicht deshalb geringfügig von der Einwohnerzahl (also der Bevölkerung am Hauptwohnsitz) ab.

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Rechtsbegriff

Rechtsbegriff ist in der Rechtswissenschaft ein Lexem, ein für rechtliche Zwecke definierter Begriff, mit einem mehr oder weniger präzise formulierten, rechts­relevanten Inhalt.

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Regelbedarfsermittlungsgesetz

Das Regelbedarfsermittlungsgesetz (RBEG) regelt die Bedarfsermittlung für die Höhe der pauschalierten monatlichen Leistung bei der Hilfe zum Lebensunterhalt der Sozialhilfe in Deutschland.

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Regelsatzverordnung

Die Regelsatzverordnung (RSV), im Langtitel Verordnung zur Durchführung des § 28 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch, regelte in Deutschland bis Ende 2010 Inhalt, Bemessung und Aufbau der Regelsätze der Sozialhilfe sowie ihre Fortschreibung.

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Wohngruppe

Eine Wohngruppe ist ein Ort, an dem Menschen für einen bestimmten Zeitraum oder, als Ausnahme, für immer zusammenleben, die.

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Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch

Das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) regelt die Sozialhilfe in Deutschland.

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Zweites Buch Sozialgesetzbuch

Das Zweite Buch Sozialgesetzbuch regelt die Grundsicherung für Arbeitsuchende und Teile des deutschen Arbeitsförderungsrechts in der Bundesrepublik Deutschland.

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Leitet hier um:

Familienvorstand, Haushaltungsvorstand.

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