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Geschützter Begriff

Index Geschützter Begriff

Ein geschützter Begriff ist eine Bezeichnung, die nur unter Erfüllung bestimmter prüfbarer Voraussetzungen verwandt werden darf.

6 Beziehungen: Berufsbezeichnung, Deutsches Patent- und Markenamt, Gesetzgebung, Klage, Markenartikel, Siegel.

Berufsbezeichnung

Eine Berufsbezeichnung benennt einen Beruf.

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Deutsches Patent- und Markenamt

Hauptsitz des Deutschen Patent- und Markenamts in München Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA), bis 1998 Deutsches Patentamt, ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz mit Sitz in München und Außenstellen in Jena, im Berliner Ortsteil Kreuzberg des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg und in Hauzenberg.

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Gesetzgebung

Die Gesetzgebung ist die Schaffung von Rechtsnormen.

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Klage

Die Klage ist im Zivilprozess sowie in den Verfahren vor den Verwaltungs-, Sozial-, Arbeits- und Finanzgerichten die Verfahrenseinleitung, also der Antrag auf gerichtliche Entscheidung in den Verfahren, in denen aufgrund einer mündlichen Verhandlung durch Urteil entschieden wird.

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Markenartikel

Ein Markenartikel oder eine Markenware ist ein Sachgut, das mit einem oder mehreren Markenzeichen (meist einer Wort-Bild-Marke) versehen ist.

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Siegel

Siegellack, Siegel, Siegelstempel Aachener Marienstifts in Form einer Mandorla, Hans von Reutlingen, 1528 Das Siegel (von) ist ein Insigne und damit eine Form der Beglaubigung von Urkunden.

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