6 Beziehungen: Berufsbezeichnung, Deutsches Patent- und Markenamt, Gesetzgebung, Klage, Markenartikel, Siegel.
Berufsbezeichnung
Eine Berufsbezeichnung benennt einen Beruf.
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Deutsches Patent- und Markenamt
Hauptsitz des Deutschen Patent- und Markenamts in München Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA), bis 1998 Deutsches Patentamt, ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz mit Sitz in München und Außenstellen in Jena, im Berliner Ortsteil Kreuzberg des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg und in Hauzenberg.
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Gesetzgebung
Die Gesetzgebung ist die Schaffung von Rechtsnormen.
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Klage
Die Klage ist im Zivilprozess sowie in den Verfahren vor den Verwaltungs-, Sozial-, Arbeits- und Finanzgerichten die Verfahrenseinleitung, also der Antrag auf gerichtliche Entscheidung in den Verfahren, in denen aufgrund einer mündlichen Verhandlung durch Urteil entschieden wird.
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Markenartikel
Ein Markenartikel oder eine Markenware ist ein Sachgut, das mit einem oder mehreren Markenzeichen (meist einer Wort-Bild-Marke) versehen ist.
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Siegel
Siegellack, Siegel, Siegelstempel Aachener Marienstifts in Form einer Mandorla, Hans von Reutlingen, 1528 Das Siegel (von) ist ein Insigne und damit eine Form der Beglaubigung von Urkunden.