Logo
Unionpedia
Kommunikation
Jetzt bei Google Play
Neu! Laden Sie Unionpedia auf Ihrem Android™-Gerät herunter!
Frei
Schneller Zugriff als Browser!
 

Laudemium

Index Laudemium

Das Laudemium oder Laudimium, auch Anfall, Einfahrtsgeld, Gelöbnisgeld oder Handlohn genannt, bezeichnet eine mittelalterliche Abgabe, die als Steuer bei Besitzwechsel durch Erbe, Kauf oder Tausch insbesondere bäuerlicher Lehnsgüter fällig wurde und zwei bis fünfzehn Prozent des Immobilienwertes betragen konnte.

16 Beziehungen: Dieter Hägermann, Ehrschatz, Erbpacht, Frühe Neuzeit, Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte, Heiliges Römisches Reich, Landesherr, Lehnswesen, Mittelalter, Mortuarium, Nobilitierung, Römisch-deutscher König, Rechtsinstitut, Regesta Imperii, Reichsfürst, Relevium.

Dieter Hägermann

Dieter Hägermann (* 9. Februar 1939 in Kreuzburg (Oberschlesien); † 30. März 2006 in Bremen) war ein deutscher Historiker.

Neu!!: Laudemium und Dieter Hägermann · Mehr sehen »

Ehrschatz

Der Ehrschatz (mittellat. laudemium) war eine im alemannischen Raum anfallende mittelalterliche und frühneuzeitliche Handänderungsgebühr, die vom Lehnsherrn erhoben wurde im Gegenzug für seine Einwilligung in die Besitzübertragung eines unbeweglichen Guts durch einen seiner Lehnsleute, Erst- oder Erbpächter auf eine andere Person, welche nicht dessen rechtmäßiger Erbe war.

Neu!!: Laudemium und Ehrschatz · Mehr sehen »

Erbpacht

Die Erbpacht Auch: Erbzinsleihe, Erbleihe, Emphyteuse, Erbstand, Erbbestand, Erblehen und zahlreiche andere Bezeichnungen.

Neu!!: Laudemium und Erbpacht · Mehr sehen »

Frühe Neuzeit

Die Begriffe Frühe Neuzeit, Frühneuzeit, Frühmoderne oder Neuere Geschichte bezeichnen in der Geschichte Europas üblicherweise das Zeitalter zwischen dem Spätmittelalter (Mitte 13. Jahrhundert bis Ende 15. Jahrhundert) und dem Übergang zur Moderne um das Jahr 1800.

Neu!!: Laudemium und Frühe Neuzeit · Mehr sehen »

Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte

Das Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte, kurz HRG, gilt als das führende Nachschlagewerk zur deutschen Rechtsgeschichte.

Neu!!: Laudemium und Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte · Mehr sehen »

Heiliges Römisches Reich

Dreißigjährigen Krieges. Im Original ist die Darstellung unterschrieben mit: ''Teutschlands fröhliches zuruffen / zu glückseliger Fortsetztung / der mit Gott / in regensburg angestellten allgemeinen Versammlung des H. Röm. Reiches obersten Haubtes und Gliedern'' Heiliges Römisches Reich (oder Sacrum Romanum Imperium), seit dem Ende des 15.

Neu!!: Laudemium und Heiliges Römisches Reich · Mehr sehen »

Landesherr

Als Landesherr bezeichnet man für den Zeitraum vom Mittelalter bis in die Neuzeit den Inhaber der Landeshoheit in einem Territorium, wo er die höchste Herrschaftsgewalt ausübte.

Neu!!: Laudemium und Landesherr · Mehr sehen »

Lehnswesen

Cod. Pal. Germ. 164, fol. 1r Das Lehnswesen (auch Feudal- oder Benefizialwesen von lateinisch Feudum, Feodum oder Beneficium) war eine im mittelalterlichen Europa herausgebildete Gesellschafts-, Wirtschafts-, Rechts- und/oder Besitzordnung.

Neu!!: Laudemium und Lehnswesen · Mehr sehen »

Mittelalter

Als Mittelalter wird in der europäischen Geschichte die Epoche zwischen dem Ende der Antike und dem Beginn der Neuzeit bezeichnet, also etwa die Zeit zwischen dem 6.

Neu!!: Laudemium und Mittelalter · Mehr sehen »

Mortuarium

Das Mortuarium war eine beim Tod eines Hörigen (der Eigenleute) fällige Naturalabgabe an den Grundherrn.

Neu!!: Laudemium und Mortuarium · Mehr sehen »

Nobilitierung

Unter Nobilitierung (auch Adelung, Nobilitation oder Standeserhebung genannt) versteht man die Erhebung in den Adelsstand.

Neu!!: Laudemium und Nobilitierung · Mehr sehen »

Römisch-deutscher König

Stadtturm von Vöcklabruck aus dem Jahre 1508 mit der Inschrift: ''MAXIMILIANUS, DEI GRATIA REX ROMANORUM'', darunter die Wappen seiner Besitzungen Als römisch-deutscher König bezeichnet die neuere historische Forschung die gewählten Herrscher des Heiligen Römischen Reiches, deren Krönung zum Kaiser entweder zu einem bestimmten Zeitpunkt noch ausstand oder nie erfolgt ist.

Neu!!: Laudemium und Römisch-deutscher König · Mehr sehen »

Rechtsinstitut

Rechtsinstitut (auch Rechtseinrichtung und Rechtsfigur) bezeichnet die Summe der Rechtsgrundsätze, die durch Gesetzgebung, Rechtsprechung und Rechtswissenschaft zur rechtlichen Beurteilung eines bestimmten Lebenssachverhalts entwickelt worden sind.

Neu!!: Laudemium und Rechtsinstitut · Mehr sehen »

Regesta Imperii

Die Regesta Imperii, häufig abgekürzt RI, sind ein Grundlagenwerk zur deutschen und europäischen Geschichte in Form eines Regestenwerks.

Neu!!: Laudemium und Regesta Imperii · Mehr sehen »

Reichsfürst

Ein Reichsfürst (lateinisch princeps regni bzw. imperii) war im Heiligen Römischen Reich ein Adliger, ein Fürst, der ursprünglich sein Lehen nur und unmittelbar vom König bzw.

Neu!!: Laudemium und Reichsfürst · Mehr sehen »

Relevium

Beim Relevium, auch Lehnserneuerung, handelt es sich um eine im Mittelalter beim Tod des Lehnsnehmers von dessen Nachfolger, dem Vasall, an den Lehnsherrn zu entrichtende Gebühr, die vor allem in England und Frankreich von Bedeutung war.

Neu!!: Laudemium und Relevium · Mehr sehen »

Leitet hier um:

Einfahrtsgeld, Gelöbnisgeld, Handlohn.

AusgehendeEingehende
Hallo! Wir sind auf Facebook! »