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2 Beziehungen: EG-Fusionsvertrag, Fusion (Wirtschaft).
EG-Fusionsvertrag
Der EG-Fusionsvertrag (offiziell Vertrag zur Einsetzung eines gemeinsamen Rates und einer gemeinsamen Kommission der Europäischen Gemeinschaften, selten auch Vertrag von Brüssel genannt) führte zur Einsetzung einer gemeinsamen Kommission und eines gemeinsamen Rates der damals drei Europäischen Gemeinschaften (Europäische Wirtschaftsgemeinschaft, Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl und Europäische Atomgemeinschaft).
Sehen Fusionsvertrag und EG-Fusionsvertrag
Fusion (Wirtschaft)
Unter Fusion wird die Unternehmensverbindung von mindestens zwei bisher rechtlich selbständigen Unternehmen zu einer wirtschaftlichen und rechtlichen Einheit verstanden, wobei mindestens eines der Unternehmen auf das andere aufgeht und dabei seine rechtliche Eigenständigkeit verliert.

