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Fremdenverkehrsabgabe

Index Fremdenverkehrsabgabe

Fremdenverkehrsabgaben oder -beiträge sind Abgaben, die in Deutschland von Gemeinden, die als Kurorte, Luftkurorte, Erholungsorte oder Küstenbadeorte anerkannt sind, zur Teilfinanzierung ihrer Aufwendungen erhoben werden können.

4 Beziehungen: Erholungsort, Kommunalabgabengesetz, Kurort, Luftkurort.

Erholungsort

Hinweisschild auf einen staatlich anerkannten Erholungsort Mit dem Prädikat Erholungsort oder staatlich anerkannter Erholungsort wird in mehreren deutschen Ländern eine Gemeinde oder ein Gemeindeteil ausgestattet aufgrund der als besonders begutachteten Eignung zur Erholung z. B. im Rahmen eines Erholungsurlaubs mit einwandfreier Luftqualität.

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Kommunalabgabengesetz

Die Kommunalabgabengesetze (KAGs) der Länder sind neben den Bundesgesetzen (Abgabenordnung, Gewerbesteuergesetz, Grundsteuergesetz, Gemeindefinanzreformgesetz) die wichtigste Rechtsgrundlage für die Einnahmen der Gemeinden und anderer kommunaler Gebietskörperschaften (Kommunalabgaben).

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Kurort

Wandelhalle, rechts Hotel Kaiserhof Victoria Als Kurort werden Gemeinden oder Gemeindeteile bezeichnet, denen aufgrund ihrer besonderen Eignung für eine medizinische Therapie (zum Beispiel im Rahmen einer Kur) ein entsprechendes Prädikat verliehen wurde.

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Luftkurort

__notoc__ Luftkurort oder staatlich anerkannter Luftkurort ist das in Deutschland am stärksten verbreitete Prädikat für Kurorte.

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