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14 Beziehungen: Anwachsung, Fusion (Wirtschaft), Gesellschaft bürgerlichen Rechts (Deutschland), Handelsgewerbe, Körperschaft, Rechtsform, Rechtsnachfolge, Spaltung (Recht), Umwandlung (Gesellschaftsrecht), Umwandlungsgesetz, Umwandlungssteuergesetz, Verein, Vereinsregister, Vor-GmbH.
Anwachsung
Als Anwachsung wird der (dingliche) Vorgang bezeichnet, bei dem ein Gesamthänder aus einer Gesamthandgemeinschaft ausscheidet und dessen Anteil an der Gesamthandsgemeinschaft den verbleibenden Gesamthändern „anwächst“, d. h.
Sehen Formwechsel und Anwachsung
Fusion (Wirtschaft)
Unter Fusion wird die Unternehmensverbindung von mindestens zwei bisher rechtlich selbständigen Unternehmen zu einer wirtschaftlichen und rechtlichen Einheit verstanden, wobei mindestens eines der Unternehmen auf das andere aufgeht und dabei seine rechtliche Eigenständigkeit verliert.
Sehen Formwechsel und Fusion (Wirtschaft)
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (Deutschland)
Bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (Abkürzung GbR oder GdbR, auch BGB-Gesellschaft) handelt es sich nach deutschem Gesellschaftsrecht gemäß des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) um einen Zusammenschluss mindestens zweier Rechtssubjekte als Gesellschafter, die sich durch einen Gesellschaftsvertrag gegenseitig verpflichten, die Erreichung eines gemeinsamen Zwecks in der durch den Vertrag bestimmten Weise zu fördern.
Sehen Formwechsel und Gesellschaft bürgerlichen Rechts (Deutschland)
Handelsgewerbe
Unter einem Handelsgewerbe versteht man im Handelsrecht einen Gewerbebetrieb, der nach Art (Betriebszweck) und Umfang (Betriebsgröße) einen kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert.
Sehen Formwechsel und Handelsgewerbe
Körperschaft
Eine Körperschaft (auch Korporation, von entlehnt) ist ein auf Dauer angelegter Zusammenschluss von Personen, der einen überindividuellen Zweck verfolgt und dessen Bestand vom Wechsel der Mitglieder unabhängig ist.
Sehen Formwechsel und Körperschaft
Rechtsform
Die Rechtsform ist der durch Gesetze zwingend vorgeschriebene rechtliche Rahmen von Gesellschaften, mit dem einige gesetzlich vorgegebene Strukturmerkmale verbunden sind und mit dem Gesellschaften am Wirtschaftsleben teilnehmen.
Sehen Formwechsel und Rechtsform
Rechtsnachfolge
Unter Rechtsnachfolge versteht man in der Rechtswissenschaft den Übergang von Rechten und Pflichten von einem Rechtssubjekt auf ein anderes.
Sehen Formwechsel und Rechtsnachfolge
Spaltung (Recht)
Spaltung (oder Teilung) ist in der Betriebswirtschaftslehre und im Gesellschaftsrecht die Umwandlung von Unternehmen, die zu einer Veränderung des Unternehmenswerts führt.
Sehen Formwechsel und Spaltung (Recht)
Umwandlung (Gesellschaftsrecht)
Der Rechtsbegriff der Umwandlung beschreibt die gesellschaftsrechtliche Reorganisation von Unternehmen.
Sehen Formwechsel und Umwandlung (Gesellschaftsrecht)
Umwandlungsgesetz
Das Umwandlungsgesetz (UmwG) regelt die Umwandlung von Rechtsträgern, die ihren Sitz in Deutschland haben.
Sehen Formwechsel und Umwandlungsgesetz
Umwandlungssteuergesetz
Das Umwandlungssteuergesetz regelt, aufbauend auf dem Umwandlungsgesetz, die steuerlichen Folgen.
Sehen Formwechsel und Umwandlungssteuergesetz
Verein
Der Verein (etymologisch aus vereinen ‚eins werden‘ und etwas ‚zusammenbringen‘) oder Klub bezeichnet eine freiwillige und auf Dauer angelegte Vereinigung von natürlichen und/oder juristischen Personen zur Verfolgung eines bestimmten Zwecks, die in ihrem Bestand vom Wechsel ihrer Mitglieder unabhängig ist.
Sehen Formwechsel und Verein
Vereinsregister
In Deutschland wird das Vereinsregister (VR) nach der Vereinsregisterverordnung (VRV) im Rahmen des Registerrechts bei den Amtsgerichten (sachliche Zuständigkeit) geführt.
Sehen Formwechsel und Vereinsregister
Vor-GmbH
Mit dem formgültigen Satzungsbeschluss der GmbH entsteht eine Vorgesellschaft: die Vor-GmbH (auch GmbH in Gründung, kurz: GmbH i. G.). Diese besteht dann solange, bis sie durch Eintragung ins Handelsregister in die eigentliche GmbH übergeht.
Sehen Formwechsel und Vor-GmbH

