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11 Beziehungen: Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch, Bürgerliches Gesetzbuch, Eigentum, Ermessen, Fundbüro, Fundrecht (Deutschland), Liebhaberwert, Sache (Recht), Unterschlagung (Deutschland), Wert (Wirtschaft), Zivilgesetzbuch.
Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch
Heeresgeschichtlichen Museum in Wien Das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) ist die 1812 in den „deutschen Erbländern“ des Kaisertums Österreich in Kraft getretene und auch heute noch geltende wichtigste Kodifikation des Zivilrechts in Österreich und ist damit auch das älteste gültige Gesetzbuch des deutschen Rechtskreises.
Sehen Finderlohn und Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch
Bürgerliches Gesetzbuch
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist die zentrale Kodifikation des deutschen allgemeinen Privatrechts.
Sehen Finderlohn und Bürgerliches Gesetzbuch
Eigentum
Eigentum (Lehnübersetzung aus dem lateinisch proprietas zu proprius „eigen“) bezeichnet das Herrschaftsrecht an einer Sache, soweit eine Rechtsordnung dies zulässt.
Sehen Finderlohn und Eigentum
Ermessen
Das Ermessen räumt einem behördlichen Entscheidungsträger gewisse Freiheiten bei der Rechtsanwendung ein.
Sehen Finderlohn und Ermessen
Fundbüro
Fundbüro in Berlin (1973) Ein Fundbüro ist eine Einrichtung, die für aufgefundene Sachen unbekannter Eigentümer zuständig ist.
Sehen Finderlohn und Fundbüro
Fundrecht (Deutschland)
Das deutsche Fundrecht regelt als Teil des deutschen Sachenrechts die Eigentumsverhältnisse an verlorenen Sachen und das gesetzliche Schuldverhältnis zwischen dem Eigentümer und dem Finder.
Sehen Finderlohn und Fundrecht (Deutschland)
Liebhaberwert
Im Liebhaberwert kommt die subjektive Wertvorstellung einer Person zum Ausdruck, die sie einer Sache durch ihr Affektionsinteresse beimisst.
Sehen Finderlohn und Liebhaberwert
Sache (Recht)
Eine Sache ist in den meisten Rechtsordnungen ein als Rechtsobjekt den Personen als Rechtssubjekten gegenüberstehender Gegenstand.
Sehen Finderlohn und Sache (Recht)
Unterschlagung (Deutschland)
Der juristische Tatbestand der Unterschlagung liegt vor, wenn jemand vorsätzlich eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet.
Sehen Finderlohn und Unterschlagung (Deutschland)
Wert (Wirtschaft)
Der Wert (auch: ökonomischer Wert) ist in der Wirtschaftswissenschaft die sich aus Preisen ergebende, quantitativ messbare Bedeutung von Wirtschaftsobjekten (Güter, Forderungen und Dienstleistungen), die dem Tauschverhältnis eines Wirtschaftsobjekts zu einem anderen oder einem maximal akzeptablen Grenzpreis (Entscheidungswert) entspricht.
Sehen Finderlohn und Wert (Wirtschaft)
Zivilgesetzbuch
Das Schweizerische Zivilgesetzbuch, kurz ZGB, ist die Kodifikation der zentralen Teile des schweizerischen Privatrechts.

