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Eventualmaxime

Index Eventualmaxime

Die Eventualmaxime (auch Häufungs- oder Konzentrationsgrundsatz) ist die Bezeichnung für die zivilprozessuale Maxime, nach der alle gleichartigen Angriffs- und Verteidigungsmittel in einem bestimmten Prozessstadium vorzubringen sind.

Inhaltsverzeichnis

  1. 11 Beziehungen: Deutschland, Einrede (prozessual), Präklusion, Prozesshandlung, Prozessmaxime, Revision (Recht), Schweiz, Vorbringen, Zivilprozessordnung (Deutschland), Zivilprozessordnung (Schweiz), Zivilprozessrecht.

Deutschland

Deutschland (Vollform des Staatennamens seit 1949: Bundesrepublik Deutschland) ist ein Bundesstaat in Mitteleuropa.

Sehen Eventualmaxime und Deutschland

Einrede (prozessual)

Im deutschen Zivilprozessrecht ist eine Einrede jede Tatsachenbehauptung des Beklagten, mit der sich dieser verteidigt, ohne die klagebegründenden Behauptungen des Prozessgegners zu bestreiten.

Sehen Eventualmaxime und Einrede (prozessual)

Präklusion

Eine Präklusion (lat. Ausschluss) bezeichnet in der juristischen Fachsprache den Ausschluss bestimmter Rechtshandlungen oder Rechte.

Sehen Eventualmaxime und Präklusion

Prozesshandlung

Prozesshandlung (auch Verfahrenshandlung) wird nicht einheitlich definiert.

Sehen Eventualmaxime und Prozesshandlung

Prozessmaxime

Die Prozessmaximen (auch Prozessgrundsätze) bilden die Grundsätze des jeweiligen Verfahrensrechtes des Prozessrechts.

Sehen Eventualmaxime und Prozessmaxime

Revision (Recht)

Die Revision ist ein Rechtsmittel gegen eine gerichtliche Entscheidung; das mit einer Revision befasste Gericht heißt Revisionsgericht.

Sehen Eventualmaxime und Revision (Recht)

Schweiz

Die Schweiz (oder), amtlich Schweizerische Eidgenossenschaft, ist ein föderalistischer, demokratischer Staat in Mitteleuropa.

Sehen Eventualmaxime und Schweiz

Vorbringen

Das Vorbringen oder der Vortrag einer Prozesspartei (Parteivortrag) stellt die Gesamtheit der Behauptungen dar, die eine Partei in einem Zivilprozess vorbringt.

Sehen Eventualmaxime und Vorbringen

Zivilprozessordnung (Deutschland)

Die deutsche Zivilprozessordnung (abgekürzt ZPO; bei Rechtsvergleichung: dZPO) regelt das gerichtliche Verfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und trat in der ursprünglichen Fassung am 1.

Sehen Eventualmaxime und Zivilprozessordnung (Deutschland)

Zivilprozessordnung (Schweiz)

Die Zivilprozessordnung der Schweiz ist das formell-, das heisst verfahrensrechtliche Umfeld, in welchem zivilrechtliche materiellrechtliche Streitigkeiten entschieden werden.

Sehen Eventualmaxime und Zivilprozessordnung (Schweiz)

Zivilprozessrecht

Das Zivilprozessrecht oder Zivilverfahrensrecht bezeichnet als Rechtsgebiet alle gesetzlichen Bestimmungen, die den formalen Ablauf von Zivilverfahren (Zivilprozessen), also Gerichtsverfahren im Bereich des Zivilrechts regeln – in Abgrenzung zu Strafprozessen und Verfahren in anderen Rechtsgebieten.

Sehen Eventualmaxime und Zivilprozessrecht