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Erbhof

Index Erbhof

Erbhof steht für.

Inhaltsverzeichnis

  1. 9 Beziehungen: Allod, Anerbenrecht, Erbgut, Erbhaus, Erbhof (Südtirol), Höfeordnung, Jachenau, Meier, Reichserbhofgesetz.

Allod

Das Allod (altniederfränkisch allƍd „volles Eigentum“, zu all „voll, ganz“ und ƍd „Gut, Besitz“; mittellateinisch allod oder allodium), auch Eigengut oder Erbgut oder freies Eigen, bezeichnete im mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Recht ein Eigentum (fast immer Land oder ein Stadtgrundstück oder -anwesen), über das der Eigentümer (Eigner, auch Erbherr) frei verfügen konnte.

Sehen Erbhof und Allod

Anerbenrecht

Als Anerbenrecht bezeichnet man die Vererbung eines landwirtschaftlichen Anwesens an einen einzigen Erben, damit es geschlossen erhalten bleibt.

Sehen Erbhof und Anerbenrecht

Erbgut

Erbgut steht für.

Sehen Erbhof und Erbgut

Erbhaus

Erbhaus ist ein Gemeindeteil der Stadt Selb im Landkreis Wunsiedel im Fichtelgebirge.

Sehen Erbhof und Erbhaus

Erbhof (Südtirol)

Die Auszeichnung Erbhof wird Familien verliehen, die in Südtirol seit mehreren Generationen denselben Bauernhof bewirtschaften.

Sehen Erbhof und Erbhof (Südtirol)

Höfeordnung

Die Höfeordnung ist ein die Erbschaftsregelung eines Bauernhofs betreffendes Gesetz des Bundes, das geschichtlich auf die Erbschaftsregelungen der Sachsen zurückgeht, wonach der im Familienbesitz befindliche Bauernhof ungeteilt an den ältesten männlichen Erben gehen musste (Anerbenrecht).

Sehen Erbhof und Höfeordnung

Jachenau

Jachenau ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen.

Sehen Erbhof und Jachenau

Meier

Der Begriff Meier (Mehre, Meyer, Maier, Mair, Mäher, Mäger, Major, Meiur, Mayer, Meir, Mayr, Meyr, Majer, aus) bezeichnet ursprünglich einen Amtsträger des adligen oder geistlichen Grundherrn zur Verwaltung des Grundbesitzes („Meierei“), ab dem späteren Mittelalter auch einen Pächter oder selbständigen Bauern.

Sehen Erbhof und Meier

Reichserbhofgesetz

Kennzeichnung eines Gehöftes als „Erbhof“ Das Reichserbhofgesetz für das Dritte Reich wurde am 29. September 1933, zwei Tage vor dem ersten Reichserntedankfest, von der nationalsozialistischen Regierung erlassen.

Sehen Erbhof und Reichserbhofgesetz