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2 Beziehungen: Entschuldung (Völkerrecht), Insolvenz.
Entschuldung (Völkerrecht)
Unter Entschuldung (auch: Internationaler Schuldenerlass) versteht man den partiellen oder vollständigen Verzicht auf die Rückzahlung eines monetären Betrages, welcher insbesondere von einer Volkswirtschaft (Staat) einer anderen Volkswirtschaft geschuldet wird.
Sehen Entschuldung und Entschuldung (Völkerrecht)
Insolvenz
Eine Insolvenz (zu de) bezeichnet die Situation eines Schuldners, seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Gläubiger nicht erfüllen zu können.

